
Gläserner Patient 2.0: Bundesregierung will Arztbesuche komplett digitalisieren
Was klingt wie eine Verheißung der modernen Medizin, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als weiterer Schritt in Richtung totaler Datenerfassung des Bürgers. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die elektronische Patientenakte (ePA) zur zentralen Schaltstelle des deutschen Gesundheitswesens machen soll. Arzttermine buchen, Überweisungen erhalten, Ersteinschätzungen durchlaufen – alles digital, alles über eine App. Fortschritt oder Kontrollwahn?
Die elektronische Patientenakte als Dreh- und Angelpunkt
Der Entwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen" sieht vor, dass Patienten künftig über ihre ePA-App Termine bei Ärzten buchen können. Bevor es jedoch überhaupt zum Arztbesuch kommt, soll eine bundeseinheitliche, standardisierte Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Erst wenn ein Behandlungsbedarf festgestellt wird, könne ein Termin gebucht werden – wahlweise für einen Praxisbesuch oder eine Videosprechstunde.
Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Ein Algorithmus entscheidet künftig darüber, ob der Bürger überhaupt einen Arzt sehen darf. Bei akuten Beschwerden sollen Versicherte an ein „standardisiertes Ersteinschätzungssystem" verwiesen werden. Was das in der Praxis bedeutet, kann sich jeder ausmalen, der schon einmal versucht hat, bei einer Behörden-Hotline durchzukommen.
Elektronische Überweisung wird Pflicht – ab 2029
Doch damit nicht genug. Ab dem 1. September 2029 sollen Ärzte verpflichtet sein, elektronische Überweisungen anzubieten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband sollen die technischen Rahmenbedingungen festlegen. Sämtliche Informationen – sofern der Versicherte nicht ausdrücklich widersprochen hat – werden über die ePA zusammengeführt. Überweisungsdaten sollen nach 100 Tagen gelöscht werden. Ob man dieser Zusicherung vertrauen mag, sei jedem selbst überlassen.
Der Informationsaustausch zwischen Haus- und Fachärzten soll beschleunigt, Wartezeiten am Praxistresen reduziert werden. Klingt wunderbar. Doch wer garantiert, dass diese hochsensiblen Gesundheitsdaten tatsächlich sicher sind? Deutschland, das Land, in dem selbst die Digitalisierung der Schulen seit Jahrzehnten scheitert, will nun das gesamte Gesundheitswesen auf digitale Schienen setzen.
Regulierung privater Plattformen
Immerhin zeigt der Gesetzentwurf in einem Punkt einen Hauch von Vernunft: Private Terminbuchungsplattformen wie Doctolib oder Jameda sollen stärker reguliert werden. Eine kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses soll unterbunden werden. Die Terminvermittlung müsse „diskriminierungsfrei" erfolgen und Datenschutzvorgaben einhalten. Dass ausgerechnet eine Regierung, die mit dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen die Schuldenbremse faktisch ausgehebelt hat, nun beim Datenschutz Strenge walten lassen will, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.
Der gläserne Patient – gewollt oder geduldet?
Was bei all den schönen Versprechen von „nutzerfreundlichen digitalen Wegen" und „spürbaren Mehrwerten" untergeht: Hier wird ein System geschaffen, das den Gesundheitszustand jedes einzelnen Bürgers zentral erfasst und vernetzt. In Ausnahmefällen dürfe man zwar noch einen Ausdruck in Papierform erhalten – doch wie lange noch? Die Richtung ist klar: Wer sich dem digitalen Diktat verweigert, wird zum Patienten zweiter Klasse.
Die Frage, die sich jeder mündige Bürger stellen sollte, lautet nicht, ob Digitalisierung im Gesundheitswesen sinnvoll ist – das ist sie zweifellos. Die Frage ist vielmehr, ob ein Staat, der seine Bürger mit immer neuen Steuern und Abgaben belastet, der die Infrastruktur verfallen lässt und der bei der inneren Sicherheit kläglich versagt, ausgerechnet bei der Verwaltung intimster Gesundheitsdaten plötzlich Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit beweisen wird. Die Antwort dürfte für viele Deutsche ernüchternd ausfallen.

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