
Grundrechtsentzug als Bühnenprogramm: Waigel will Kabarettisten vorführen – die AfD soll leben dürfen

Es gibt Sätze, die mehr über den Zustand einer politischen Klasse verraten als jedes Wahlergebnis. Theo Waigel, CSU-Ehrenvorsitzender, ehemaliger Bundesfinanzminister und Vater jener Gemeinschaftswährung, die deutschen Sparern über Jahre reale Verluste eingebracht hat, hat in einem Interview mit dem Stern einen dieser Sätze geliefert. Er lehne ein AfD-Verbotsverfahren ab – zu langwierig, zu schwierig, juristisch zu wackelig. Stattdessen möge man doch, so seine Empfehlung, Artikel 18 des Grundgesetzes hervorholen und Einzelpersonen die Grundrechte entziehen. Sein Beispiel: der Kabarettist Uwe Steimle.
Wenn der Rechtsstaat zum Werkzeugkasten wird
Waigel begreife nicht, warum man Artikel 18 nicht anwende, erklärte er. Dort stehe klipp und klar, dass demokratische Rechte entzogen werden könnten, wenn jemand die Rechte anderer verletze. Er würde sich, so seine eigene Formulierung, ein Dutzend solcher Personen heraussuchen, um ein Signal zu setzen: Bei menschenverachtenden Aussagen sei die Toleranz zu Ende.
Ein Dutzend. Man greift sich also gezielt Einzelne heraus, macht ein Beispiel aus ihnen, und der Rest der Republik soll die Lektion verstehen. Dass diese Logik – bestrafe einen, erziehe hundert – historisch in Gesellschaften beheimatet war, die man in Bayern früher gern als Abschreckung im Politikunterricht behandelte, scheint dem Ehrenvorsitzenden entgangen zu sein.
Ein Vorgehen gegen Einzelpersonen sei aus seiner Sicht besser begründbar als ein Parteiverbot, so Waigel.
Besser begründbar. Nicht: rechtsstaatlich zwingender. Nicht: verfassungsrechtlich sauberer. Sondern schlicht einfacher durchzusetzen. Wer möchte, kann in diesem Halbsatz die ganze Verkommenheit eines politischen Denkens finden, das den Rechtsstaat nicht mehr als Schranke, sondern als Werkzeugkasten begreift.
Der Fall Steimle – Satire oder Straftat?
Hintergrund ist ein Auftritt Steimles bei einer AfD-Veranstaltung Mitte Juli. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ermittelt wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Steimle selbst weist die Vorwürfe zurück; er habe mit den Mitteln der Satire aufrütteln wollen. Er sei ein alter Linker und lasse sich nicht zu einem neuen Rechten machen.
Man muss Steimles Wortwahl nicht mögen. Man kann sie für misslungen, für grob, für kontraproduktiv halten. Aber genau hier beginnt die Frage, die diese Republik seit Jahren nicht ehrlich beantwortet: Gilt Kunstfreiheit für alle – oder nur für jene, die auf der richtigen Seite stehen? Wo waren die Rufe nach Artikel 18, als staatlich finanzierte Satiriker im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Politiker verhöhnten, ganze Bevölkerungsgruppen als Pack bezeichneten oder Gewaltfantasien in Reimform verpackten? Wo war die Empörung bei linksextremen Straftätern, bei brennenden Autos, bei sabotierten Stromnetzen?
Die Doppelmoral hat ein Muster
Es ist immer dasselbe Schema. Was von links kommt, sei Kunst. Was von rechts kommt, sei Hetze. Der Maßstab ist nicht die Aussage, sondern der Absender. Und wenn ein Ehrenvorsitzender der CSU ausgerechnet einen sächsischen Kabarettisten als Musterfall für den Grundrechtsentzug auswählt, dann darf man die Frage stellen, ob hier nicht auch alte westdeutsche Reflexe gegenüber dem Osten mitschwingen.
Brandmauer nein, Koalition trotzdem nie
Bemerkenswert ist Waigels Zwischenposition. Eine Brandmauer wolle er nicht, dafür eine stärkere inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD. Koalitionen mit der Partei schließe er dennoch aus. Man will also diskutieren, aber unter der Bedingung, dass das Ergebnis der Diskussion niemals Konsequenzen haben darf. Das ist keine politische Strategie, das ist ein Placebo.
Und es ist bezeichnend, dass diese inhaltliche Auseinandersetzung, die seit über einem Jahrzehnt gefordert wird, nie stattfindet. Stattdessen wird verwaltet, ausgesessen, ausgegrenzt – und wenn die Umfragen weiter steigen, sucht man nach juristischen Hebeln.
Wer die Rechte anderer verletzt
Waigels eigenes Zitat lässt sich übrigens hervorragend gegen ihn selbst wenden. Wer die demokratischen Rechte anderer verletze, dem könnten sie entzogen werden. Nun: Was ist mit jenen Amtsträgern, die Bürger wegen Meinungsäußerungen im Netz frühmorgens durchsuchen lassen? Was mit jenen, die gewählten Mandatsträgern das passive Wahlrecht faktisch verwehren wollen? Was mit einer Regierung, die Klimaneutralität ins Grundgesetz schreibt und gleichzeitig ein 500-Milliarden-Schuldenpaket auflegt, nachdem sie im Wahlkampf das Gegenteil versprach? Auch das sind Eingriffe – in die Freiheit, in das Eigentum, in die Zukunft kommender Generationen.
Und weil wir bei Waigel sind: Der Mann hat den Euro gegen den erklärten Willen einer Mehrheit der Deutschen durchgesetzt. Er versprach eine Währung, so stabil wie die Deutsche Mark. Geliefert wurden Nullzinsen, Anleihekäufe, Transferunion und eine Inflation, die deutsche Sparbücher stillschweigend enteignet hat. Wer diese Bilanz vorzuweisen hat, sollte beim Thema Grundrechtsverletzung vielleicht etwas leiser auftreten.
Was bleibt
Die eigentliche Nachricht dieses Interviews ist nicht der Name Steimle. Sie lautet: Ein Repräsentant des politischen Establishments schlägt öffentlich vor, unliebsame Stimmen exemplarisch ihrer Grundrechte zu berauben, weil das Parteiverbot zu mühsam wäre. Dass dieser Vorschlag nicht zu einem Sturm der Entrüstung im gesamten Politbetrieb führt, sagt alles über den Zustand der Debattenkultur in diesem Land.
Eine wehrhafte Demokratie erkennt man nicht daran, wie hart sie gegen Kritiker vorgeht, sondern daran, wie viel Widerspruch sie erträgt. Wer Freiheit nur für die eigene Meinung reklamiert, hat sie nie verstanden. Nach Ansicht unserer Redaktion – und wohl auch eines erheblichen Teils der Bürger dieses Landes – braucht Deutschland keine neuen Verbotsdebatten, sondern Politiker, die für dieses Land arbeiten, statt gegen seine Bürger zu regieren.
Wer in Zeiten, in denen über Grundrechtsentzug räsoniert und über Sondervermögen in Hunderten Milliarden entschieden wird, sein Vermögen unabhängig von politischer Willkür und schleichender Geldentwertung sichern möchte, kommt an physischen Edelmetallen als Ergänzung eines breit gestreuten Portfolios kaum vorbei. Gold und Silber kennen keine Brandmauern – und keine Regierung, die sie über Nacht per Beschluss entwertet.
Hinweis: Die vorstehenden Ausführungen stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Sie spiegeln die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wider. Jeder Leser ist für seine Anlageentscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren beziehungsweise qualifizierten fachlichen Rat einholen. Eine Haftung für Vermögensschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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