
Grundsteuer-Chaos: Millionen Beschwerden und Unsicherheit bei Bürgern
Der Jahreswechsel naht und mit ihm auch die neue Grundsteuerreform, die für viele Immobilienbesitzer erhebliche finanzielle Auswirkungen haben könnte. Bereits jetzt sind über 6 Millionen Beschwerden eingegangen, was die Verunsicherung in der Bevölkerung weiter verstärkt.
Unrealistisch hohe Neubewertungen führen zu Unmut
Im Zuge der Reform wurden in Deutschland 36 Millionen Grundstücke neu bewertet. Viele dieser Neubewertungen erscheinen den Betroffenen als unrealistisch hoch und haben zu einer Welle von Beschwerden geführt. Professor Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg bezeichnete das Bundesmodell, das zur Berechnung der Grundsteuer in den meisten Bundesländern verwendet wird, als verfassungswidrig. Er betont, dass es gegen den Gleichheitssatz verstoße und zu unsachgerechten Bewertungen führe.
Einzelfälle verdeutlichen das Ausmaß
Beispiele aus der Praxis zeigen das Ausmaß der Problematik. So erwarb Torsten Küllig in der Gemeinde Moritzburg ein Grundstück für 33.000 Euro, für das er bisher 40 Euro Grundsteuer zahlte. Nach der Neueinstufung soll sein Grundstück nun 851.900 Euro wert sein, was eine zukünftige Grundsteuer von 2.500 Euro bedeuten könnte – eine Steigerung um das 60-fache. Auch Holger Höhne aus Meißen steht vor einer ähnlichen Situation: Seine Grundsteuer könnte von 89 auf 800 Euro steigen, obwohl sein Grundstück größtenteils als Landschaftsschutzgebiet eingestuft ist.
Planung in Verzug und Unsicherheit bei den Bürgern
Obwohl die neue Steuer ab 2025 gilt, haben viele Städte und Gemeinden noch keine Hebesätze festgelegt. Dies führt zu weiterer Unsicherheit bei den Bürgern, die nicht wissen, welche finanziellen Belastungen auf sie zukommen. Kai Warnecke von Haus & Grund Deutschland kritisiert dies als Staatsversagen und betont, dass 90 Prozent der Haushalte immer noch im Unklaren darüber seien, was auf sie zukommt.
Kommunale Unterschiede verschärfen die Lage
Die Höhe der Grundsteuer hängt stark vom kommunalen Hebesatz ab, der je nach Wohnort erheblich variieren kann. Für gleich bewertete Häuser können in der einen Kommune 100, in der anderen rund 1.000 Euro Grundsteuer im Jahr fällig werden. Dies führt zu einer erheblichen Ungerechtigkeit und weiteren Beschwerden.
Historischer Kontext und der mögliche Lastenausgleich
Die Reform der Grundsteuer war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden hatte, dass die bisherigen Bewertungsgrundlagen veraltet und verfassungswidrig seien. Ab 2025 soll die Grundsteuer nun auf Basis der Neuregelung von 2022 erhoben werden. Dabei werden alle Angaben zu Grundstücksfläche, Wohnfläche, Gebäudeart, Baujahr und Bodenrichtwert erneut erhoben und ausgewertet.
In diesem Zusammenhang wird auch über die mögliche Rückkehr des Lastenausgleichs diskutiert. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Wissensbeitrag zur möglichen Rückkehr des Lastenausgleichs.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob die zahlreichen Beschwerden zu einer Anpassung der Reform führen werden. Klar ist jedoch, dass die Unsicherheit und die finanziellen Belastungen für viele Bürger erheblich sind und die Politik gefordert ist, Lösungen zu finden.
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