
Grüne sabotieren Migrationswende: Union geht auf Barrikaden

Die politische Auseinandersetzung um die deutsche Asylpolitik erreicht einen neuen Höhepunkt. Die Grünen-Bundestagsfraktion hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Organklage eingereicht, die sich gegen einen zentralen Baustein der Migrationspolitik der schwarz-roten Koalition richtet. Die Reaktion aus den Reihen der Union fällt entsprechend scharf aus – von Sabotage ist die Rede.
Worum geht es bei der Klage?
Im Kern dreht sich der Streit um die Frage, wer künftig darüber entscheiden darf, welche Länder als sogenannte "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft werden. Die Bundesregierung unter Kanzler Merz plant, diese Kompetenz vom Bundestag auf die Exekutive zu verlagern. Künftig soll die Regierung per Verordnung festlegen können, welche Staaten als sicher gelten – ein Verfahren, das deutlich schneller und unbürokratischer ablaufen würde als der bisherige parlamentarische Weg.
Die praktischen Konsequenzen einer solchen Einstufung sind erheblich: Asylanträge von Menschen aus als sicher geltenden Herkunftsländern werden regelmäßig als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Den Betroffenen bleibt dann lediglich eine Woche Zeit, um rechtlich gegen den Bescheid vorzugehen.
Union wirft Grünen Realitätsferne vor
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, findet deutliche Worte für das Vorgehen der ehemaligen Koalitionspartner. Innenminister Alexander Dobrindt treibe konsequent die Migrationswende voran, während die Grünen versuchten, diese zu sabotieren, wo es nur gehe. Das Verhalten der Öko-Partei sei "verantwortungslos und realitätsfern".
"Ob bei der Migration oder beim Mercosur-Abkommen: Wo es um Ordnung, Sicherheit und wirtschaftlichen Erfolg geht, sind sie reflexartig dagegen."
Diese Einschätzung trifft den Nagel auf den Kopf. Die Grünen haben sich in den vergangenen Jahren als verlässliche Bremser jeglicher Reformbemühungen in der Migrationspolitik erwiesen. Dass sie nun den Gang nach Karlsruhe antreten, überrascht niemanden, der die ideologische Verbohrtheit dieser Partei kennt.
Verfassungsrechtliche Argumente auf dem Prüfstand
Die Grünen berufen sich in ihrer Klage auf Artikel 16a des Grundgesetzes. Dort heißt es in Absatz 3, dass sichere Herkunftsstaaten "durch Gesetz" bestimmt werden müssen, das zudem der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Unionsfraktionsvize Günter Krings zeigt sich davon jedoch unbeeindruckt. An den Entscheidungen ändere sich nichts, betont er. Die Bundesregierung schütze das Grundrecht auf Asyl, indem sie sichere Herkunftsländer einfacher und schneller benennen könne.
Entlastung der Behörden dringend notwendig
Was die Grünen in ihrer ideologischen Verblendung offenbar nicht sehen wollen: Die deutschen Behörden ächzen unter der Last der Asylverfahren. Schnellere Prozesse liegen nicht nur im Interesse des Staates, sondern auch der Antragsteller selbst. Wer tatsächlich Schutz benötigt, profitiert von zügigen Entscheidungen. Wer hingegen aus wirtschaftlichen Gründen kommt und keinen Anspruch auf Asyl hat, sollte dies ebenfalls schnell erfahren.
Die Klage der Grünen reiht sich ein in ein Muster der systematischen Blockade. Während die Mehrheit der Deutschen längst eine konsequentere Migrationspolitik fordert, klammern sich die Grünen an überholte Positionen. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht der Regierung den nötigen Handlungsspielraum lässt, um die dringend erforderliche Migrationswende umzusetzen.

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