
Habecks „Windkraft-Turbo" vor dem Aus? Rechtsgutachten entlarvt grüne Energiepolitik als verfassungswidrig
Was viele Kritiker der grünen Energiewende seit Jahren befürchtet haben, findet nun offenbar seine juristische Bestätigung: Ein Rechtsgutachten stuft den sogenannten „Windkraft-Turbo" des ehemaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck als verfassungswidrig ein. Der Paragraf 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in der Fassung von 2023 schreibe Gerichten bei Grundrechtskonflikten faktisch das Ergebnis vor – und untergrabe damit ein fundamentales Prinzip des deutschen Rechtsstaats.
Wenn der Gesetzgeber dem Richter die Feder führt
Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg kommt in seinem noch unveröffentlichten Gutachten zu einem vernichtenden Urteil. Der Kern seiner Kritik: Das Grundgesetz verlangt bei kollidierenden Grundrechten eine offene Einzelfallprüfung. Richter müssen Eigentumsschutz, Berufsfreiheit, Gesundheit, Naturschutz und Gemeinwohl sorgfältig gegeneinander abwägen – im konkreten Fall, nicht nach politischer Vorgabe. Genau diese Abwägung werde durch Habecks Gesetzeskonstruktion jedoch ausgehebelt.
Seit der Änderung des EEG im Jahr 2023 heißt es in Paragraf 2, dass Errichtung und Betrieb von Ökostrom-Anlagen im „überragenden öffentlichen Interesse" lägen und der „öffentlichen Gesundheit und Sicherheit" dienten. Dazu kommt eine unmissverständliche Handlungsanweisung an die Justiz: Bei sogenannten „Schutzgüterabwägungen" seien erneuerbare Energien als vorrangiger Belang einzubringen. Der Gutachter fasst die Wirkung dieser Regelung mit entwaffnender Klarheit zusammen:
„Das Ergebnis liegt schon vorher fest. Erneuerbare Energien gehen immer vor."
Eine Abwägung mit feststehendem Ausgang sei faktisch keine Abwägung mehr. Man könnte es auch drastischer formulieren: Hier wird die Gewaltenteilung auf dem Altar der Klimapolitik geopfert.
Bürgerrechte unter den Rotorblättern begraben
Die praktischen Konsequenzen dieser Regelung treffen ganz konkrete Menschen. Anwohner, die sich gegen Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe ihrer Grundstücke wehren, berufen sich regelmäßig auf Artikel 14 des Grundgesetzes – das Eigentumsrecht. Es geht um Wertminderungen von Immobilien, um Lärmbelastung, um den Verlust von Lebensqualität. Auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie der Tourismusbranche sehen sich in ihrer Berufsfreiheit nach Artikel 12 bedroht.
Hinzu kommen Fragen der kommunalen Planungshoheit. Gemeinden, die über Jahrzehnte hinweg sorgfältig Flächennutzungspläne entwickelt haben, müssen hilflos zusehen, wie Projekte gegen lokale Interessen durchgedrückt werden. Ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Selbstverwaltung? Unter der Habeck'schen Gesetzgebung offenbar nur noch eine Fußnote.
Es ist bezeichnend für die Politik der ehemaligen Ampelregierung, dass individuelle Grundrechte und kommunale Selbstbestimmung so bereitwillig einer ideologisch motivierten Energiepolitik untergeordnet wurden. Wer sich erinnert: Dieselbe Regierung, die beim Heizungsgesetz bereits verfassungsrechtliche Grenzen überschritt, beim gescheiterten Chipfabrik-Projekt in Magdeburg Milliarden versenkte und beim Northvolt-Desaster rund 600 Millionen Euro Steuergeld in den Sand setzte, hat auch beim „Windkraft-Turbo" offenbar die Verfassung als lästiges Hindernis betrachtet.
Das Klima-Argument als Totschlagkeule – und warum es nicht reicht
Befürworter des absoluten Vorrangs erneuerbarer Energien verweisen gerne auf Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Klimaschutz als Staatsziel verankert. Daraus leiten sie ab, der Ausbau von Wind- und Solarenergie müsse in jedem Konfliktfall dominieren. Doch Boehme-Neßler widerspricht dieser vereinfachenden Lesart entschieden. Artikel 20a fordere ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsverständnis, das Klima-, Arten-, Boden- und Landschaftsschutz gleichermaßen umfasse. Ein absoluter Vorrang, der andere Umweltbelange systematisch unterordne, verletze nach seiner Analyse das Nachhaltigkeitsgebot.
Hier offenbart sich die ganze Ironie der grünen Energiepolitik: Im Namen des Umweltschutzes werden Wälder gerodet, Vogelarten gefährdet und Landschaften industrialisiert. Wer das kritisiert, wird als „Klimaleugner" diffamiert. Dass ausgerechnet eine Partei, die sich den Naturschutz auf die Fahnen geschrieben hat, ein Gesetz verantwortet, das den Artenschutz dem Windkraftausbau systematisch unterordnet – man könnte darüber lachen, wenn es nicht so bitter wäre.
Das Ministerium sieht keine Probleme – wie üblich
Wenig überraschend sieht das Bundeswirtschaftsministerium keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken. Ein Sprecher erklärte, dem Gesetzgeber stehe „grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum" zu, öffentliche Interessen zu gewichten. Diese Argumentation kennt man zur Genüge: Wenn die Regierung Gesetze macht, die Grundrechte einschränken, ist der „Gestaltungsspielraum" stets groß genug. Wenn Bürger ihre Rechte einfordern, wird auf die Komplexität der Materie verwiesen.
Doch diesmal könnte es anders kommen. Mitglieder von Vernunftkraft Niedersachsen – dem Verein, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat – prüfen derzeit, ob sie eine Normenkontrollklage auf Basis der Expertise anstoßen. Sollte es dazu kommen, müsste ein Gericht abschließend klären, ob der „Windkraft-Turbo" nur politisch forsch formuliert ist oder tatsächlich gegen die Verfassung verstößt.
Ein Symptom einer tieferliegenden Krankheit
Der Fall des „Windkraft-Turbos" ist mehr als ein juristisches Detailproblem. Er ist symptomatisch für eine Politik, die unter der Ampelregierung zur Gewohnheit wurde: ideologische Ziele über rechtsstaatliche Prinzipien stellen, Grundrechte als Verhandlungsmasse betrachten und die Gewaltenteilung als Bremsklotz auf dem Weg zur vermeintlich besseren Welt empfinden. Dass die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz nun mit den Trümmern dieser Politik aufräumen muss, überrascht niemanden, der die vergangenen Jahre aufmerksam verfolgt hat.
Die entscheidende Frage lautet: Wird die Große Koalition den Mut aufbringen, diesen offensichtlich verfassungswidrigen Paragraphen zu korrigieren? Oder wird man – wie so oft in der deutschen Politik – den bequemen Weg wählen und abwarten, bis Karlsruhe das letzte Wort spricht? Die deutschen Bürger, deren Grundrechte hier auf dem Spiel stehen, hätten eine schnelle Antwort verdient.
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