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Kettner Edelmetalle
24.02.2026
16:54 Uhr

Holocaustrelativierung ohne Konsequenz: Linksjugend-Chefin kommt mit Suspendierung davon

Man stelle sich nur einen Moment lang vor, ein Funktionär einer konservativen Partei hätte den Holocaust in einem TikTok-Video derart instrumentalisiert und relativiert. Die mediale Empörungsmaschinerie würde tagelang auf Hochtouren laufen, Rücktrittsforderungen wären das Mindeste, und ein Parteiausschluss käme schneller als man „Verfassungsschutz" buchstabieren kann. Doch bei der Linkspartei? Da reicht offenbar eine zweijährige Suspendierung.

Ein „fucking Holocaust" auf TikTok – und die Partei schaut zu

Martha Chiara Wüthrich, 31 Jahre alt und Bundessprecherin der Linksjugend Solid, hatte im vergangenen November ein Video auf TikTok veröffentlicht, in dem sie die israelischen Militäroperationen im Gazastreifen – gerichtet gegen die islamistische Terrororganisation Hamas – mit den Worten kommentierte: „Das ist ein Völkermord, das ist ein fucking Holocaust, das ist der Holocaust." Eine Aussage, die selbst das Landesschiedsgericht der Thüringer Linken als „antisemitisch, gewaltverherrlichend und Holocaust relativierend" einstufte. Strafrechtlich bewehrt sei das Ganze obendrein.

Und dennoch: Ein Parteiausschluss blieb der jungen Funktionärin erspart. Das Gericht befand, die Suspendierung – also der Entzug sämtlicher Parteiämter und Mitgliedsrechte für zwei Jahre – sei unter dem Gesichtspunkt der „Verhältnismäßigkeit" ausreichend. Verhältnismäßig? Man fragt sich unwillkürlich, welche Grenzüberschreitung es bei der Linkspartei eigentlich braucht, damit tatsächlich die rote Karte gezogen wird.

Ein Symptom einer viel tieferen Krankheit

Der Fall Wüthrich ist freilich kein isoliertes Phänomen. Er ist vielmehr das jüngste Symptom einer ideologischen Verwahrlosung, die sich seit Jahren durch die Linkspartei und insbesondere ihre Jugendorganisation frisst. Bereits im Oktober 2024 hatte sich die Partei auf einem Bundesparteitag mühsam auf einen Kompromiss zum Nahostkonflikt geeinigt, der sowohl den Hamas-Angriff auf Israel als auch vermeintliche „Völkerrechtsverbrechen der israelischen Armee" verurteilte. Wenige Tage zuvor war der Berliner Linken-Parteitag in einem handfesten Eklat geendet – die Verurteilung des „eliminatorischen Antisemitismus" islamistischer Gruppierungen wie der Hamas fand dort schlicht keine Mehrheit. Man lasse sich das auf der Zunge zergehen.

Auch der Bundeskongreß der Linksjugend, auf dem Wüthrich zur Bundessprecherin gewählt wurde, endete im Chaos. Die Jugendorganisation verabschiedete einen Beschluss, der Israel für seinen angeblich „kolonialen und rassistischen" Charakter verurteilte. Mehrere Delegierte verließen die Veranstaltung vorzeitig, nachdem sie von antizionistischen Teilnehmern bedroht worden waren. Bedroht – wohlgemerkt – weil ihre Haltung als nicht ausreichend propalästinensisch empfunden wurde.

Doppelte Standards als politisches Geschäftsmodell

Der Thüringer Landesgeschäftsführer Paul Gruber lobte die Entscheidung des Schiedsgerichts und sprach davon, dass „rote Linien deutlich überschritten" worden seien. Doch was nützt das Erkennen roter Linien, wenn deren Überschreitung letztlich folgenlos bleibt? Eine zweijährige Suspendierung ist keine echte Sanktion – sie ist ein bürokratischer Klaps auf die Finger, der niemandem wehtut und schon gar keine abschreckende Wirkung entfaltet.

Das Schiedsgericht selbst ordnete den Vorfall als Teil einer „größeren politischen Frage" ein. Es gehe darum, wie die Partei mit Holocaustrelativierung, antisemitischen Tendenzen und „normativen Grenzüberschreitungen" umgehe. Die Antwort auf diese Frage hat das Gericht mit seinem milden Urteil gleich selbst gegeben: halbherzig und ohne echte Konsequenz.

Für den aufmerksamen Beobachter der deutschen Politiklandschaft ist dieser Fall einmal mehr ein Beleg dafür, wie unterschiedlich die Maßstäbe in diesem Land verteilt sind. Während konservative Stimmen bereits für weitaus harmlosere Äußerungen an den medialen Pranger gestellt werden, darf eine Linksjugend-Funktionärin den Holocaust instrumentalisieren und kommt mit einer temporären Suspendierung davon. Der Beschluss ist übrigens noch nicht einmal rechtskräftig – eine Beschwerde bei der Bundesschiedskommission ist möglich. Es wäre kaum überraschend, wenn am Ende selbst diese milde Sanktion noch aufgeweicht würde.

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