
Impfbefehl verweigert: Bundeswehr-Soldat entgeht Verurteilung – Verfahren wegen „Geringfügigkeit" eingestellt
Was sich am Landgericht Frankfurt (Oder) an diesem Donnerstag abspielte, liest sich wie ein Lehrstück über den Umgang des deutschen Staates mit seinen treuesten Dienern. Ein Zeitsoldat aus dem brandenburgischen Beeskow, der sich bereits mit 16 Jahren mustern ließ und seinen Dienst am Vaterland mit Leidenschaft versah, stand erneut vor Gericht – weil er sich während der Corona-Zeit weigerte, sich einer Impfung zu unterziehen, deren Nutzen mittlerweile selbst von offizieller Seite erheblich relativiert wird.
Ein Freispruch, der nicht akzeptiert wurde
Stefan B., 36 Jahre alt, Familienvater und Unteroffizier, hatte bei zwei Terminen die Covid-19-Impfung abgelehnt. Die Impfpflicht für Soldaten war im November 2021 eingeführt worden – auf dem Höhepunkt einer Hysterie, die das Land in Geimpfte und Ungeimpfte spaltete wie kaum ein anderes Thema der jüngeren deutschen Geschichte. Bereits 2023 musste sich B. am Amtsgericht Fürstenwalde verantworten. Das Ergebnis: Freispruch. Das Gericht erkannte keine Gehorsamsverweigerung. Bundeswehrinterne Vorschriften hätten keinen körperlichen Zwang zur Impfung vorgesehen, und der Soldat habe sich nicht demonstrativ aufgelehnt.
Bemerkenswert: Selbst der Staatsanwalt hatte in diesem ersten Verfahren einen Freispruch gefordert. Doch dann geschah etwas, das Anwalt Marko Schmidt als „relativ befremdlich" bezeichnete. Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung – allerdings nicht auf Betreiben des Staatsanwalts, der im Gerichtssaal saß, sondern auf Initiative desjenigen, der die Anklageschrift ursprünglich verfasst hatte. Man fragt sich unwillkürlich: Wer zog hier eigentlich die Fäden?
Kurzer Prozess am Landgericht
Die Vorsitzende Richterin Barbara Sattler machte am Landgericht Frankfurt (Oder) dann tatsächlich kurzen Prozess – allerdings anders, als es sich die Berufungsbetreiber wohl vorgestellt hatten. Kein Urteil wurde verlesen, der Angeklagte nicht einmal befragt. Stattdessen brachte Sattler überraschend eine Einstellung des Verfahrens ins Spiel. Alle Beteiligten stimmten zu. Das Verfahren wurde nach Paragraf 153, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt – überschrieben mit dem vielsagenden Titel „Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit".
Geringfügigkeit. Man muss sich dieses Wort auf der Zunge zergehen lassen. Ein Mann, der jahrelang treu der Bundeswehr diente, wurde über Jahre hinweg durch die Mühlen der Justiz gedreht – wegen einer Angelegenheit, die nun offiziell als geringfügig eingestuft wird. Ein Zuschauer im Gerichtssaal nannte das Verfahren schlicht „absurd". Und er hatte recht. Denn die Impfpflicht gegen Covid-19 in der Bundeswehr besteht seit zwei Jahren nicht mehr, und die mittlerweile veröffentlichten RKI-Files haben offenbart, dass die Impfungen bei Weitem nicht das „Gelbe vom Ei" gewesen seien.
Die erschreckende Bilanz der Impfpflicht-Verfolgung
Der Fall Stefan B. ist bei Weitem kein Einzelfall. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD wurden insgesamt 131 gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldaten eingeleitet, die sich der Covid-19-Impfung verweigerten. In 33 dieser Fälle seien gerichtliche Disziplinarmaßnahmen verhängt worden. Wie viele einfache Disziplinarmaßnahmen es darüber hinaus gegeben habe, könne die Regierung nicht einmal beziffern – weil eine entsprechende Erfassung schlicht nicht erfolgt sei. Eine bemerkenswerte Nachlässigkeit für einen Staat, der ansonsten jeden Bürger bis ins kleinste Detail zu erfassen weiß.
In Schweinfurt wurde erst kürzlich ein Soldat in zweiter Instanz vom Landgericht freigesprochen. Die Richter billigten ihm das Recht zu, sich auf seine Gewissensfreiheit berufen zu können – ein Grundrecht, das in der Corona-Zeit offenbar als verzichtbarer Luxus galt. Dennoch strebt die Staatsanwaltschaft dort ein drittes Verfahren an. Man könnte meinen, der Staat habe nichts Besseres zu tun, als loyale Soldaten zu verfolgen, während die Bundeswehr gleichzeitig händeringend nach Personal sucht.
Die Bundeswehr als Spiegel einer fehlgeleiteten Politik
Was dieser Fall offenbart, geht weit über die Frage einer einzelnen Impfung hinaus. Er zeigt, wie ein Staat seine eigenen Verteidiger behandelt, wenn diese es wagen, eine persönliche Entscheidung über ihren eigenen Körper zu treffen. Stefan B. hatte angegeben, kein genereller Impfgegner zu sein. Er und sein alter Vater seien bereits Ende 2020 an Covid erkrankt gewesen – mit harmlosem Verlauf. Ein Mann mit natürlicher Immunität, der sich weigerte, eine Impfung zu akzeptieren, deren Langzeitwirkungen damals noch völlig unklar waren. Dafür wurde er jahrelang verfolgt.
Kurz nach Inkrafttreten der Impfpflicht soll Stefan B. sogar einen Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr gestellt haben – als Notlösung, um einer unehrenhaften Entlassung zuvorzukommen und seine Bezüge nicht zu verlieren. Der Antrag wurde abgelehnt. Man wollte ihn offenbar weder gehen lassen noch in Ruhe dienen lassen. Eine kafkaeske Situation, die eines Rechtsstaates unwürdig ist.
Rehabilitierung? Wohl nur ein frommer Wunsch
Anwalt Marko Schmidt hofft nun, dass auch das noch laufende Disziplinarverfahren gegen seinen Mandanten eingestellt wird. Doch eine umfassende Rehabilitierung aller betroffenen Soldaten hält er für unwahrscheinlich – auch zwei Jahre nach dem Ende der Impfpflicht. „Aber ich wünsche es mir", sagte der Jurist aus Bad Saarow. Ein Satz, der die ganze Tragik dieser Geschichte zusammenfasst.
Denn eine ehrliche Aufarbeitung der Corona-Politik findet in Deutschland bis heute nicht statt. Während andere Länder längst Untersuchungsausschüsse eingesetzt und Fehler eingestanden haben, verharrt die deutsche Politik in einer Mischung aus Amnesie und Selbstgerechtigkeit. Die Soldaten, die für ihre Überzeugung eingestanden sind, werden weiterhin wie Delinquenten behandelt – während diejenigen, die die fragwürdige Impfpflicht durchgesetzt haben, keinerlei Konsequenzen fürchten müssen. Es ist ein Armutszeugnis für einen Staat, der von seinen Bürgern Gehorsam einfordert, aber selbst nicht bereit ist, eigene Fehler einzugestehen.
Stefan B. verließ den Gerichtssaal entspannt. Sagen wollte er nichts. Vielleicht war das die klügste Entscheidung des Tages. Denn in einem Land, in dem man für die Wahrnehmung seiner Grundrechte vor Gericht gezerrt wird, ist Schweigen manchmal die einzige Form des Widerstands, die einem noch bleibt.
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