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Kettner Edelmetalle
09.12.2025
07:23 Uhr

Impfschäden vor Gericht: BGH prüft Haftungsfrage im AstraZeneca-Fall

Die Nachwehen der Corona-Pandemie beschäftigen nun das höchste deutsche Zivilgericht. Am kommenden Montag verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über einen Fall, der exemplarisch für die rechtlichen Auseinandersetzungen um mögliche Impfschäden steht. Eine Zahnärztin klagt gegen den britischen Pharmakonzern AstraZeneca auf mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld – ein Verfahren, das grundsätzliche Fragen zur Haftung bei Impfschäden aufwirft.

Der Fall: Hörsturz nach Impfung

Die Klägerin erhielt im März 2021 den Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca. Nur drei Tage später erlitt sie einen Hörsturz und ist seitdem auf dem rechten Ohr taub. Sie führt diese schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigung direkt auf die Impfung zurück. Neben dem Schmerzensgeld fordert sie vom Pharmakonzern auch die Übernahme etwaiger zukünftiger Schäden sowie umfassende Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle.

Sowohl das Landgericht Mainz als auch das Oberlandesgericht Koblenz wiesen die Klage in den Vorinstanzen ab. Die Koblenzer Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Impfstoff ordnungsgemäß durch die Europäische Kommission zugelassen worden sei und das Nutzen-Risiko-Verhältnis als positiv bewertet werde. Sie stützten sich dabei auf Einschätzungen der Europäischen Arzneimittelagentur und des Paul-Ehrlich-Instituts.

Die Haftungsfrage: Wer trägt die Verantwortung?

Der Fall wirft grundlegende rechtliche Fragen auf. Damit ein Pharmahersteller für Impfschäden haftet, müssen zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss ein gesundheitlicher Schaden nachweislich auf dem Einsatz des Medikaments beruhen. Zweitens muss dieser Schaden eingetreten sein, weil die Produktinformation fehlerhaft war. Die Geschädigte müsste beweisen, dass sie bei korrekter und ausreichender Information die Impfung nicht hätte durchführen lassen.

Das Oberlandesgericht Koblenz sah diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Nach Auffassung der Richter enthielten weder die Packungsbeilage noch die Fachinformation zu Vaxzevria Fehler. Doch genau diese Einschätzung wird nun vom BGH überprüft.

Staat oder Hersteller – wer zahlt?

Interessanterweise hatte der BGH bereits im Oktober in einem anderen Fall zur Haftungsfrage Stellung bezogen. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass private Arztpraxen nicht für mögliche Impfschäden aus der Pandemiezeit haften müssen. Stattdessen liege die Haftung beim Staat. Diese Entscheidung könnte auch für den aktuellen Fall richtungsweisend sein.

Ein Impfstoff verschwindet vom Markt

Pikant an dem Fall ist, dass der umstrittene Impfstoff Vaxzevria mittlerweile gar nicht mehr erhältlich ist. AstraZeneca nahm das Präparat im Mai 2024 aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt. Der Konzern begründete diesen Schritt mit einem Überangebot an COVID-19-Impfstoffen und der gesunkenen Nachfrage. Kritiker könnten hier allerdings auch andere Motive vermuten.

Die Anzahl der beantragten Impfschäden in Deutschland ist mittlerweile auf über 11.800 Fälle angestiegen – wobei etwa jeder zweite Antrag bereits abgelehnt wurde. Diese Zahlen verdeutlichen die Dimension des Problems und die Notwendigkeit klarer rechtlicher Regelungen.

Präzedenzfall mit Signalwirkung

Die Entscheidung des BGH könnte wegweisend für zahlreiche weitere Verfahren sein. Es geht um die grundsätzliche Frage, unter welchen Umständen Pharmahersteller für Nebenwirkungen ihrer Produkte haften müssen – insbesondere wenn diese im Rahmen einer beispiellosen globalen Impfkampagne eingesetzt wurden.

Die Corona-Politik der vergangenen Jahre wirft ihre Schatten bis heute. Während die Politik damals massiven Druck zur Impfung ausübte und Ungeimpfte teilweise vom gesellschaftlichen Leben ausschloss, müssen nun die Gerichte klären, wer für mögliche Schäden aufkommt. Ein Dilemma, das zeigt, wie überstürzt und wenig durchdacht viele Entscheidungen während der Pandemie getroffen wurden.

Das Urteil des BGH wird mit Spannung erwartet. Es könnte nicht nur für die betroffene Zahnärztin, sondern für tausende weitere potentiell Geschädigte von enormer Bedeutung sein. Die Verhandlung am 15. Dezember dürfte zeigen, ob die deutsche Justiz bereit ist, die Verantwortlichkeiten aus der Pandemiezeit kritisch zu hinterfragen.

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