
Justiz-Farce: Ex-BSI-Chef Schönbohm scheitert vorerst mit Schadenersatzklage
In einem bemerkenswerten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln die Schadenersatzklage des ehemaligen BSI-Chefs Arne Schönbohm gegen das Bundesinnenministerium abgewiesen. Der hochrangige Beamte, der im Oktober 2022 unter fragwürdigen Umständen von seinem Posten entfernt wurde, hatte eine Entschädigung von 5.000 Euro gefordert.
Politischer Bauernopfer im Fadenkreuz der Ampel-Regierung
Die Umstände der Versetzung Schönbohms werfen ein bezeichnendes Licht auf den Führungsstil der amtierenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Während sie öffentlich behauptet, die Versetzung sei aufgrund eines "Vertrauensverlustes" erfolgt, deuten die Ereignisse auf ein durchsichtiges politisches Manöver hin. Besonders pikant: Eine satirische ZDF-Sendung von Jan Böhmermann, die mittlerweile in Teilen zurückgezogen werden musste, diente offenbar als willkommener Vorwand für die Demontage des verdienten Behördenleiters.
Gericht laviert mit fragwürdiger Begründung
Das Verwaltungsgericht räumte zwar ein, dass "vieles dafür spreche", dass das Bundesinnenministerium seiner Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachgekommen sei. Dennoch sah es keine "schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte" - eine juristische Gratwanderung, die Fragen aufwirft.
Beamter in Spitzenposition als Spielball der Politik
Besonders zynisch mutet die Argumentation des Gerichts an, dass ein Beamter in Schönbohms Position mit einem Monatsgehalt von über 12.500 Euro auch Nachteile in Kauf nehmen müsse. Als ob eine angemessene Bezahlung das Recht auf faire Behandlung aufheben würde.
"In einer solchen Position muss ein Beamter umso eher damit rechnen, in eine auch politisch aufgeladene Auseinandersetzung zu geraten."
Triumph der Ungerechtigkeit?
Während das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Schönbohm in Berufung gehen könnte, zeigt der Fall exemplarisch, wie in der aktuellen politischen Landschaft mit verdienten Führungskräften umgegangen wird. Dass ausgerechnet der Chef einer für die nationale Sicherheit so wichtigen Behörde wie dem BSI zum Spielball politischer Ränkespiele werden konnte, ist mehr als bedenklich.
Der Fall Schönbohm reiht sich nahtlos ein in eine Serie fragwürdiger Personalentscheidungen der Ampel-Regierung, die mehr von ideologischen Motiven als von fachlicher Kompetenz getrieben zu sein scheinen. Für die Cybersicherheit Deutschlands könnte sich diese Politik noch als fataler Fehler erweisen.

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