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08.09.2025
07:32 Uhr

Justizskandal im Hause Merz: Wenn die Kanzlergattin über Schmierereien gegen ihren Mann richten lässt

Was sich wie ein schlechter Scherz aus einer Bananenrepublik anhört, ist bittere Realität im Deutschland des Jahres 2025: Eine minderjährige Schülerin wird Opfer einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung, weil sie angeblich Parolen gegen Bundeskanzler Friedrich Merz gesprüht haben soll. Der pikante Clou an der Geschichte? Der Durchsuchungsbeschluss kam ausgerechnet vom Amtsgericht Arnsberg – dessen Direktorin niemand Geringeres als Charlotte Merz ist, die Ehefrau des Bundeskanzlers.

Ein Richter auf Probe macht sich zum Handlanger

Am 1. April 2025 stürmten fünf Polizeibeamte die Wohnung der damals 17-jährigen Juso-Ortsvorsitzenden Nela Kruschinski in Menden. Sie beschlagnahmten Laptop, Handy und mehrere Notizbücher – alles auf Basis eines Durchsuchungsbeschlusses, der jeder rechtsstaatlichen Grundlage entbehrte. Unterzeichnet hatte diesen Beschluss ein Richter auf Probe am Amtsgericht Arnsberg. Man könnte meinen, der junge Jurist habe seine Festanstellung beschleunigen wollen, indem er sich bei der Gattin des mächtigsten Mannes im Staate beliebt machte.

Die Vorwürfe gegen die Schülerin? An einer Schützenhalle in Menden-Hüingsen seien im Januar Graffitis aufgetaucht, darunter die Parolen „Merz aufs Maul" und „Antifa in die Offensive". Ausgerechnet am 26. Januar trat dort der CDU-Chef persönlich auf – begleitet von seiner Ehefrau Charlotte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Beweislage: Eine anonyme Denunziation und heiße Luft

Die Beweislage, auf der diese massive Grundrechtsverletzung basierte, spottet jeder Beschreibung. Eine Zeugin will zwei jüngere Personen in der Nähe der Halle gesehen haben – ohne sie zu erkennen. Das Landgericht Arnsberg bewertete diese Aussage später als „ersichtlich nicht geeignet". Der zweite „Beweis" bestand aus einem anonymen Zettel mit dem lapidaren Hinweis, man solle Kruschinski und einen Bekannten „ins Visier" nehmen. Auf solch dünnem Eis würde normalerweise kein Richter eine Hausdurchsuchung anordnen – es sei denn, er steht unter besonderem Druck.

Noch skandalöser: In den Akten fehlt jeglicher formeller Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Polizei Hagen hatte die Durchsuchung lediglich „angeregt" und behauptet, die Staatsanwaltschaft schließe sich an. Der zuständige Ermittlungsrichter räumte später gegenüber dem Landgericht ein, überhaupt keinen Kontakt zur Staatsanwaltschaft gehabt zu haben. Das Landgericht bezeichnete dieses Vorgehen völlig zu Recht als „rechtsstaatlich bedenklich".

Charlotte Merz und die „richterliche Unabhängigkeit"

Natürlich beteuert Charlotte Merz, sie habe von dem Verfahren keine Kenntnis gehabt und keinen Einfluss genommen. „Die Verfahrensführung und die Entscheidungsfindung sind vom Kernbereich richterlicher Unabhängigkeit umfasst", erklärt sie scheinheilig. Doch wer soll das glauben? In einem Amtsgericht herrschen keine anonymen Verhältnisse. Jeder weiß, wer die Chefin ist und wem man zu Gefallen sein sollte.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg versucht sich herauszureden, die Übermittlung eines Antrags durch die Polizei sei bei Eilbedürftigkeit zulässig. Doch welche Eile lag vor? Zwischen Erlass und Vollstreckung des Beschlusses verging ein ganzer Monat! Hier wurde offensichtlich Zeit gehabt, sorgfältig zu prüfen – was man aber unterließ.

Zweierlei Maß in der deutschen Justiz

Man stelle sich vor, es wäre um Schmierereien gegen einen AfD-Politiker gegangen, und die Durchsuchung hätte bei einem AfD-Mitglied stattgefunden. Hätte das Landgericht dann auch so penibel geprüft? Wohl kaum. Hier zeigt sich das ganze Ausmaß der politischen Justiz in Deutschland: Wer zur richtigen politischen Familie gehört, kann sich Dinge erlauben, die bei anderen sofort geahndet würden.

Dieser Fall ist symptomatisch für den Zustand unseres Rechtsstaates. Vetternwirtschaft und Filz durchziehen die Institutionen. Die vielgepriesene Gewaltenteilung existiert nur noch auf dem Papier. Wenn die Gattin des Bundeskanzlers ein Gericht leitet, das über Angriffe auf ihren Mann urteilt, dann haben wir ein massives Problem mit der Unabhängigkeit der Justiz.

Ein Staat, der seine Bürger schikaniert

Besonders perfide: Eine 17-jährige Schülerin wird zum Opfer dieser Machtspiele. Ihre Wohnung wird durchsucht, ihre persönlichen Gegenstände beschlagnahmt – und das alles ohne rechtliche Grundlage. Der Staat nutzt seine Macht aus, um politisch Andersdenkende einzuschüchtern. Dass es sich um eine Juso-Vorsitzende handelt, macht die Sache nicht besser. Auch wenn man die politische Ausrichtung der Jusos ablehnt, muss man anerkennen: Hier wurden fundamentale Rechtsstaatsprinzipien mit Füßen getreten.

Das Landgericht Arnsberg hat die Durchsuchung zwar nachträglich für rechtswidrig erklärt – doch der Schaden ist angerichtet. Die junge Frau wurde traumatisiert, ihr Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert. Und die Verantwortlichen? Die waschen ihre Hände in Unschuld.

Dieser Fall zeigt einmal mehr: Deutschland braucht dringend eine politische Wende. Wir brauchen Politiker und Richter, die wieder für Recht und Ordnung stehen – und nicht für Vetternwirtschaft und Machtmissbrauch. Die Bürger haben es satt, dass der Staat sie schikaniert, während die politische Elite sich alles erlauben kann. Es ist höchste Zeit für einen echten Neuanfang.

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