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21.09.2025
09:50 Uhr

Justizskandal in Braunschweig: Wenn falsche Erinnerungen Leben zerstören

Ein erschütternder Fall aus Braunschweig wirft ein grelles Licht auf die Abgründe unseres Justizsystems. 684 Tage saßen unschuldige Eltern hinter Gittern, weil ihre Tochter sie fälschlicherweise beschuldigt hatte, sie als Sexsklavin missbraucht und verkauft zu haben. Ein Albtraum, der zeigt, wie schnell das Leben unbescholtener Bürger durch falsche Anschuldigungen zerstört werden kann.

Der renommierte Rechtspsychologe Max Steller, der seit über 50 Jahren als Gutachter in Strafverfahren tätig ist, warnt eindringlich vor solchen Justizirrtümern. Seine Mahnung sollte uns alle aufrütteln: "Vor 'Unfällen' dieser Art sind wir nie gefeit, fürchte ich." Eine Aussage, die angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen besonders schwer wiegt.

Die gefährliche Ideologie des bedingungslosen Glaubens

In Zeiten von MeToo-Bewegungen und einer zunehmenden Opferkultur fordert Steller einen nüchternen Umgang mit Aussagen in Sexualstrafverfahren. Seine Position ist klar: "Jeder Vorwurf muss geprüft werden." Die Haltung mancher Aktivisten, Betroffenen stets und unbedingt zu glauben, verstößt nicht nur gegen die Grundsätze unseres Rechtssystems – sie widerspricht auch jeglichem rationalen Denken.

Wie konnte es soweit kommen, dass in unserem Land die Unschuldsvermutung zunehmend ausgehöhlt wird? Die Antwort liegt in einer gefährlichen Mischung aus ideologischer Verblendung und einem Justizsystem, das sich dem Zeitgeist beugt, anstatt rechtsstaatliche Prinzipien zu verteidigen.

Therapeutische Scharlatanerie und ihre Folgen

Besonders scharf kritisiert Steller therapeutische Konzepte, die angeblich "verdrängte" Missbrauchserinnerungen "zurückholen" wollen. Die dahintersteckende Vorstellung, dass besonders schlimme Erlebnisse verdrängt oder unvollständig abgespeichert würden, bezeichnet er schlichtweg als "falsch". Extrem belastende Erlebnisse prägten sich in der Regel besonders ein – massiver Missbrauch im Schulalter werde "in der Regel nicht vergessen".

Diese pseudowissenschaftlichen Ansätze, die oft von selbsternannten Therapeuten propagiert werden, schaden den tatsächlichen Opfern mehr, als sie helfen. Sie schaffen ein Klima, in dem Scheinerinnerungen und Suggestionen zu vermeintlichen Wahrheiten werden – mit verheerenden Folgen für Unschuldige.

Die Lehren aus den Wormser Prozessen vergessen?

Steller, der an den größten Missbrauchsprozessen der Republik mitwirkte, einschließlich der berüchtigten Wormser Prozesse Mitte der Neunzigerjahre, sieht eine beunruhigende Entwicklung. Je länger diese einschneidenden Rechtsmomente zurückliegen, desto größer sei die Gefahr, dass ähnliche Fehler wieder gemacht werden.

Der Bundesgerichtshof legte 1999 Mindeststandards für Gutachten zur Glaubhaftigkeit fest und berief sich dabei maßgeblich auf Stellers Expertise. Doch werden diese Standards heute noch konsequent angewendet? Oder opfern wir sie auf dem Altar einer fehlgeleiteten Opferschutz-Ideologie?

Ein Weckruf für unsere Gesellschaft

Der Fall aus Braunschweig ist kein Einzelfall, sondern Symptom einer tiefgreifenden Krise unseres Rechtssystems. Wenn unschuldige Menschen fast zwei Jahre ihres Lebens hinter Gittern verbringen müssen, weil Aussagen nicht kritisch genug hinterfragt werden, dann läuft etwas fundamental schief in unserem Land.

Es ist höchste Zeit, dass wir uns wieder auf die Grundprinzipien unseres Rechtsstaats besinnen. Die Unschuldsvermutung, die kritische Prüfung von Aussagen und der Schutz vor falschen Anschuldigungen sind keine veralteten Konzepte, sondern die Grundpfeiler einer funktionierenden Justiz. Wer diese Prinzipien aufgibt, öffnet der Willkür Tür und Tor.

Die Warnung des erfahrenen Rechtspsychologen Steller sollte uns alle wachrütteln. In einer Zeit, in der emotionale Empörung oft über rationales Denken triumphiert, brauchen wir mehr denn je Experten, die sich trauen, unbequeme Wahrheiten auszusprechen. Denn am Ende geht es um nicht weniger als die Grundfesten unserer Rechtsordnung – und damit um die Freiheit jedes einzelnen Bürgers.

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