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26.06.2025
15:13 Uhr

Justizwillkür im digitalen Zeitalter: 1.800 Euro Strafe für drei Daumen-Emojis

Die deutsche Justiz scheint endgültig den Bezug zur Realität verloren zu haben. Was sich eine 64-jährige Frau aus dem hessischen Lohfelden gefallen lassen musste, spottet jeder Beschreibung und zeigt einmal mehr, wie weit der Rechtsstaat in diesem Land bereits erodiert ist. Die Dame hatte es gewagt, unter einem Beitrag auf der Plattform X drei Daumen-hoch-Emojis zu hinterlassen. Kostenpunkt dieser digitalen Geste: 1.800 Euro.

Der Vorfall: Wenn Emojis zu Verbrechen werden

Am 26. Oktober 2024 scrollte die Frau durch ihren X-Feed und stieß auf einen Beitrag über einen erschütternden Fall aus Schweden. Eine 15-Jährige hatte dort ihren Vergewaltiger – einen Mann mit Migrationshintergrund – erhängt. Der Verfasser des Beitrags hatte noch die rhetorische Frage angefügt: „Hat der jetzt 77 Jungfrauen?" Die 64-Jährige reagierte mit drei simplen Daumen-hoch-Emojis. Mehr nicht.

Was folgte, liest sich wie eine Satire auf den deutschen Rechtsstaat, ist aber bittere Realität. Die Staatsanwaltschaft Kassel interpretierte diese drei digitalen Gesten als „Billigung einer Straftat" nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Drei Emojis werden zur Straftat erklärt.

Die absurde Begründung der Staatsanwaltschaft

Die Begründung der Staatsanwaltschaft offenbart das ganze Ausmaß der Absurdität. Im Strafbefehl heißt es, die Frau habe „eine vorsätzliche Tötung im Wege unberechtigter Selbstjustiz öffentlich einsehbar gebilligt". Besonders perfide: Die Behörde unterstellt der Frau, sie sei „besonders erfreut" gewesen, dass diese Selbstjustiz an einem Migranten verübt worden sei. Zudem habe sie sich die Aussage über die „77 Jungfrauen" zu eigen gemacht und versucht, den getöteten Vergewaltiger zu verhöhnen.

„Ihnen war klar, dass Sie auf diese Weise eine vorsätzliche Tötung im Wege unberechtigter Selbstjustiz öffentlich einsehbar billigten, wobei Sie besonders erfreute, dass diese Selbstjustiz an einem Migranten verübt worden ist."

Man fragt sich unwillkürlich: Besitzen die Staatsanwälte in Kassel hellseherische Fähigkeiten? Können sie in die Köpfe der Menschen schauen und deren Gedanken lesen? Offenbar schon, denn anders lässt sich diese haarsträubende Interpretation von drei harmlosen Emojis nicht erklären.

60 Tagessätze für digitale Zustimmung

Der Strafbefehl sieht 60 Tagessätze zu je 30 Euro vor – macht summa summarum 1.800 Euro. Eine stolze Summe für drei Klicks mit dem Daumen. Umgerechnet kostet jeder einzelne Daumen die Frau also 600 Euro. Man möchte meinen, in einem Land, in dem Vergewaltiger oft mit Bewährungsstrafen davonkommen, hätte die Justiz Wichtigeres zu tun.

Die betroffene Frau hat die Möglichkeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Sollte sie dies tun, käme es zu einem Hauptsacheverfahren. Man darf gespannt sein, ob sich dann ein Richter findet, der diesem Wahnsinn ein Ende bereitet.

Ein Symptom für den Verfall des Rechtsstaats

Dieser Fall reiht sich nahtlos ein in eine besorgniserregende Entwicklung. Die Verfolgung von Meinungsäußerungen im Internet nimmt groteske Züge an. Besonders brisant: Während echte Straftäter oft mit Samthandschuhen angefasst werden, wird bei vermeintlichen „Gedankenverbrechen" die volle Härte des Gesetzes angewandt.

Erinnern wir uns an den Fall des Rentners Stefan Niehoff, bei dem es zu einer Hausdurchsuchung kam, weil er ein Meme geteilt hatte, in dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf" bezeichnet wurde. Oder die zahllosen Fälle, in denen Menschen wegen kritischer Äußerungen über Politiker nach Paragraf 188 StGB verfolgt werden.

Die Prioritäten der deutschen Justiz

Während die Kriminalität in Deutschland Rekordwerte erreicht, während Messerangriffe und Gewaltverbrechen durch Migranten zur traurigen Normalität geworden sind, konzentriert sich die Justiz auf die Verfolgung von Emoji-Nutzern. Diese Fehlallokation von Ressourcen ist nicht nur ineffizient, sie ist gefährlich.

Die Staatsanwaltschaft Kassel hätte ihre Zeit und Energie besser darauf verwenden sollen, echte Verbrecher zu verfolgen. Stattdessen jagt man einer 64-jährigen Frau hinterher, die nichts weiter getan hat, als ihre Zustimmung zu einem Beitrag durch drei Daumen-Emojis auszudrücken.

Die schleichende Erosion der Meinungsfreiheit

Was wir hier erleben, ist nichts weniger als die schleichende Abschaffung der Meinungsfreiheit. Wenn schon drei Daumen-Emojis zu einer Straftat werden können, was ist dann noch erlaubt? Darf man überhaupt noch seine Meinung äußern, ohne Angst vor staatlicher Verfolgung haben zu müssen?

Die Antwort scheint klar: Nur noch stromlinienförmige, politisch korrekte Äußerungen sind erwünscht. Wer es wagt, auch nur durch ein Emoji Zustimmung zu kontroversen Themen zu signalisieren, muss mit drakonischen Strafen rechnen. Das ist nicht mehr der freiheitliche Rechtsstaat, für den unsere Vorfahren gekämpft haben.

Ein Weckruf für alle Bürger

Dieser Fall sollte ein Weckruf für alle Bürger sein. Wenn wir nicht aufpassen, werden wir in einem Land aufwachen, in dem jede Äußerung, jeder Klick, jedes Emoji von übereifrigen Staatsanwälten als potenzielle Straftat gewertet werden kann. Die Gedankenpolizei ist keine Fiktion mehr – sie sitzt in deutschen Staatsanwaltschaften.

Es ist höchste Zeit, dass wir uns gegen diese Entwicklung wehren. Wir brauchen Politiker, die wieder für die Freiheit der Bürger eintreten, statt sie immer weiter einzuschränken. Wir brauchen eine Justiz, die sich auf echte Verbrechen konzentriert, statt harmlose Bürger zu kriminalisieren. Und wir brauchen eine Gesellschaft, die den Mut hat, gegen diese Missstände aufzustehen.

Der Fall der 64-jährigen Frau aus Lohfelden mag nur ein kleiner Stein im Mosaik sein. Aber er zeigt überdeutlich, wohin die Reise geht, wenn wir nicht endlich die Notbremse ziehen. Die Meinungsfreiheit stirbt nicht mit einem großen Knall – sie wird Emoji für Emoji, Meme für Meme, Kommentar für Kommentar zu Grabe getragen. Es liegt an uns allen, dies zu verhindern.

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