
Kandidatur statt Kündigungsschutz: Hospiz feuert AfD-Frau nach 15 Jahren

Sie pflegte 15 Jahre lang Sterbende – dann kandidierte sie für die AfD. Jetzt ist Martina Müller ihren Job los: fristlos gekündigt, seit dem 17. August 2026. Ihr Arbeitgeber, das diakonische Hospiz mission:lebenshaus in Friesland, begründet den Schritt Medienberichten zufolge ausdrücklich mit ihrer Kandidatur für die Partei.
Erst Abmahnung, dann Ultimatum, dann Rauswurf
Müller ist Spitzenkandidatin der AfD für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland. Nach eigenen Angaben arbeitete sie seit Juni 2011 für das Hospiz und war dort sogar 1. Vorsitzende der Mitarbeitervertretung.
Am 30. Juli 2026 soll sie eine Abmahnung erhalten haben – mit der Aufforderung, ihre beiden Kandidaturen bis zum 7. August wirksam zurückzuziehen. Verlangt worden sei laut den öffentlich gemachten Unterlagen, von einer „aktiven, nach außen sichtbaren Unterstützung der AfD Abstand nehmen“ zu wollen, samt schriftlichem Nachweis. Müller blieb bei ihrer Kandidatur. Zehn Tage später kam die Kündigung.
„Meine berufliche Existenz bedroht“
Öffentlich gemacht hat den Fall der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert. In einer Pressemitteilung wird Müller zitiert:
„Ich bin schwer enttäuscht davon, dass mein Arbeitgeber nach so langer vertrauensvoller Zusammenarbeit versucht, mich zu nötigen und meine berufliche Existenz bedroht, nur weil ich mich auch für die Mitmenschen in meiner Gemeinde und meinem Landkreis künftig einsetzen möchte“.
Sie wolle alle rechtlichen Mittel gegen die Kündigung ausschöpfen. Sichert wiederum sprach von „dem völligen Wahnsinn“, wo Deutschland inzwischen angekommen sei, und stellte die These auf, das Vorgehen könne als Wählernötigung nach Paragraf 108 Strafgesetzbuch strafrechtlich relevant sein. Die Norm untersagt es, wirtschaftliche Abhängigkeiten auszunutzen, um Einfluss auf die Ausübung des Wahlrechts zu nehmen – schon der Versuch ist strafbar, der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Haft. Ob dieser Vorwurf trägt, ist offen; das Hospiz äußerte sich auf Anfrage des berichtenden Portals zunächst nicht.
Steuergeld, Nächstenliebe – und ein enges Meinungskorsett?
Zum mission:lebenshaus gehören ein Kinderhospiz und mehrere Erwachsenenhospize in Bremen, Bremerhaven und Jever. Die gGmbH ist eine hundertprozentige Tochter des 1849 gegründeten Vereins für Innere Mission in Bremen, der rund 700 Hauptamtliche und 300 Freiwillige beschäftigt und sich laut eigener Webseite für „Vielfalt, Gerechtigkeit und Nächstenliebe“ einsetzt.
Pikant: Die Finanzierung erfolgt maßgeblich aus Steuermitteln. Allein für die Beratung von Betroffenen von Zwangsprostitution und Menschenhandel flossen dem Verein dem Bericht zufolge 2022 und 2023 insgesamt 332.428 Euro von der Bremer Gesundheitssenatorin zu.
Aus Sicht unserer Redaktion ist genau das der Kern des Skandals: Wenn eine überwiegend öffentlich finanzierte Einrichtung politische Loyalität zur Beschäftigungsbedingung erhebt, gerät die Balance zwischen kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und dem Grundrecht auf politische Betätigung ins Rutschen. Der Europäische Gerichtshof hat die Sonderrechte kirchlicher Arbeitgeber in mehreren Urteilen der vergangenen Jahre deutlich eingeschränkt.
Ein Muster in Niedersachsen?
Der Fall fällt in eine heiße Phase: Am 13. September 2026 wird in Niedersachsen kommunal gewählt. Zuvor waren mehrere AfD-Bewerber von Wahlen ausgeschlossen worden – auch Sichert selbst, dem angeblich fehlende Verfassungstreue vorgehalten wurde; sein Eilantrag scheiterte vor dem Verwaltungsgericht. Für viele Bürger drängt sich der Eindruck auf: Wer politisch unbequem ist, bekommt Gegenwind nicht nur an der Wahlurne, sondern auch am Arbeitsplatz.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und Meinungsbildung. Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und beruht auf den uns vorliegenden Informationen sowie unserer eigenen Bewertung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an qualifizierte Fachleute.

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