
Kanzleramt unter Farbe: Wenn Aktivisten ihre Wut in Rot ausdrücken
Das Bundeskanzleramt in Berlin wurde am Dienstagvormittag zur Leinwand für politischen Protest. Zwei Aktivisten, eine 26-jährige Frau und ein 27-jähriger Mann, beschmierten die Fassade des Regierungsgebäudes mit roter Farbe und hinterließen das Wort "Täter". Ein Akt, der in seiner Symbolik kaum deutlicher sein könnte – und der einmal mehr zeigt, wie weit sich bestimmte Gruppierungen von demokratischen Protestformen entfernt haben.
Die Tat im Detail
Mit zwei Eimern roter Farbe bewaffnet, machten sich die beiden Aktivisten ans Werk. Die Polizei bestätigte den Vorfall gegenüber der Deutschen Presse-Agentur und nahm die Tatverdächtigen noch vor Ort fest. Neben der Farbschmiererei hinterließen sie ein Banner mit dem Namen ihrer Gruppe. Am Nachmittag waren die Farbreste bereits entfernt – die Steuerzahler dürften sich über die Rechnung freuen.
Die Gruppierung "Peacefully against Genocide" reklamierte die Aktion umgehend für sich. In ihrer Online-Erklärung hieß es: "Wenn unsere Regierung Völkerrecht mit Füßen tritt und Blut an ihren Händen hat, dann stehen wir Menschen dagegen auf!" Eine Rhetorik, die in ihrer Dramatik kaum zu überbieten ist und die komplexe außenpolitische Realitäten auf plakative Parolen reduziert.
Friedlicher Protest sieht anders aus
Der Name "Peacefully against Genocide" steht in einem bemerkenswerten Kontrast zur gewählten Aktionsform. Sachbeschädigung an Regierungsgebäuden mag für manche als legitimes Mittel des Protests erscheinen, doch wo ziehen wir die Grenze? Heute ist es Farbe, morgen vielleicht mehr? Die Eskalationsspirale solcher Aktionen kennen wir bereits von anderen selbsternannten Klimarettern, die sich auf Straßen kleben oder Kunstwerke attackieren.
Besonders pikant: Während sich diese Aktivisten als Verteidiger des Völkerrechts inszenieren, begehen sie selbst Straftaten. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung – ein Delikt, das je nach Schadenshöhe durchaus empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Doch die beiden Tatverdächtigen wurden nach ihrer Festnahme wieder freigelassen. Man fragt sich unwillkürlich: Würde ein Bürger, der aus Protest gegen die Migrationspolitik ein Regierungsgebäude beschmiert, ebenso glimpflich davonkommen?
Der größere Kontext
Diese Aktion reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung. Immer häufiger greifen Aktivisten verschiedenster Couleur zu illegalen Mitteln, um ihrer Meinung Nachdruck zu verleihen. Ob Klimakleber, militante Tierschützer oder nun pro-palästinensische Gruppen – sie alle eint die Überzeugung, dass ihre moralische Überlegenheit sie über das Gesetz stellt.
Die Große Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz steht vor der Herausforderung, angemessen auf solche Aktionen zu reagieren. Einerseits gilt es, das Demonstrationsrecht zu wahren – ein hohes Gut unserer Demokratie. Andererseits darf der Rechtsstaat nicht vor selbsternannten Moralwächtern kapitulieren, die glauben, ihre politischen Ziele rechtfertigten jedes Mittel.
Was bleibt?
Die Farbattacke auf das Kanzleramt mag oberflächlich betrachtet nur eine weitere Protestaktion sein. Doch sie steht symptomatisch für eine Gesellschaft, in der immer mehr Gruppen glauben, ihre Anliegen nur noch durch Regelverstöße durchsetzen zu können. Wenn "friedlicher" Protest Sachbeschädigung beinhaltet, wenn Aktivisten zu Richtern über Recht und Unrecht werden, dann läuft etwas fundamental schief.
Es bleibt zu hoffen, dass die Justiz hier ein deutliches Zeichen setzt. Nicht um legitimen Protest zu unterdrücken, sondern um klarzumachen: In einem Rechtsstaat gibt es Grenzen. Wer diese überschreitet, muss mit Konsequenzen rechnen – unabhängig davon, für wie edel er seine Motive hält. Alles andere wäre eine Kapitulation vor dem Faustrecht der Straße.
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