
Katholiken schlagen Alarm: SPD-Kandidatin für Verfassungsgericht verneint Menschenwürde Ungeborener
Die geplante Wahl der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin entwickelt sich zu einem handfesten Skandal, der die Grundfesten unseres christlichen Menschenbildes erschüttert. Ausgerechnet das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), das in den vergangenen Jahren nicht gerade durch konservative Positionen aufgefallen ist, läuft nun Sturm gegen die Juraprofessorin. Der Grund: Ihre erschreckenden Thesen zur Menschenwürde ungeborener Kinder.
Ein Frontalangriff auf das Lebensrecht
Was Brosius-Gersdorf in ihren Fachaufsätzen von sich gibt, liest sich wie eine Blaupause für die Abschaffung des Lebensschutzes. Die Dame behauptet allen Ernstes, es sei ein „biologistisch-naturalistischer Fehlschluss", wenn man annehme, dass Menschenwürde überall dort gelte, wo menschliches Leben existiere. Noch schockierender: Sie plädiert dafür, die Menschenwürde erst ab der Geburt gelten zu lassen. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen – eine potenzielle Verfassungsrichterin, die ungeborenen Kindern die Menschenwürde abspricht!
Besonders perfide ist ihre Argumentation, wonach die „Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände" die Menschenwürde nicht verletze. Mit solchen juristischen Winkelzügen öffnet sie Tür und Tor für eine vollständige Entwertung ungeborenen Lebens. Es ist, als würde man die Lehren aus der deutschen Geschichte mit Füßen treten.
Merz' fataler Kniefall vor der SPD
Dass ausgerechnet der neue Bundeskanzler Friedrich Merz, der sich gerne als Konservativer inszeniert, diese Kandidatin unterstützt, offenbart die ganze Misere der Union. Als die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch ihn im Bundestag fragte, ob er die Wahl mit seinem Gewissen vereinbaren könne, antwortete Merz trotzig mit einem schlichten „Ja". Dieser Mann, der einst für christliche Werte eintreten wollte, verrät nun die Grundprinzipien des Lebensschutzes für ein paar Monate Kanzlerschaft.
Berichten zufolge sollen 50 bis 60 Unionsabgeordnete erwägen, Brosius-Gersdorf ihre Zustimmung zu verweigern. Doch statt auf diese berechtigten Bedenken einzugehen, wird mit der großen Keule gedroht. Von einer „Staatskrise" und „Koalitionskrise" ist die Rede. Jens Spahn soll sogar alle Abweichler aufgefordert haben, sich namentlich zu bekennen – ein Einschüchterungsversuch, der an dunkelste Zeiten erinnert.
Die wahre Agenda hinter der Kandidatur
Brosius-Gersdorf war nicht zufällig stellvertretende Koordinatorin in einer Kommission der Vorgängerregierung, die eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts prüfte. In ihren Schriften bezeichnet sie die Fortsetzung einer Schwangerschaft im frühen Stadium als „nicht zu rechtfertigenden Grundrechtseingriff". Der Staat müsse daher Abtreibungen als rechtmäßig und straffrei ansehen. Es geht hier um nichts weniger als die komplette Abschaffung des Lebensschutzes durch die Hintertür des Verfassungsgerichts.
Diese Entwicklung fügt sich nahtlos in die gesellschaftliche Transformation ein, die von linken Kräften vorangetrieben wird. Während man einerseits jeden noch so absurden Gender-Unsinn zur neuen Normalität erklärt, wird andererseits das fundamentalste Recht – das Recht auf Leben – systematisch ausgehöhlt.
Ein seltener Lichtblick: Die Kirche erwacht
Umso bemerkenswerter ist es, dass ausgerechnet ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp, die sonst eher durch linksliberale Positionen auffällt, klare Kante zeigt. „Menschliches Leben ist Leben von Anfang an!", betont sie und erklärt unmissverständlich: „Ich würde sie aufgrund dieser Position nicht wählen können." Dass selbst das oft als progressiv verschriene ZdK hier die rote Linie zieht, zeigt die Tragweite dieser Personalie.
Die Christdemokraten für das Leben bedankten sich prompt für diese klare Positionierung. Es scheint, als würde die katholische Kirche endlich aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen und erkennen, dass manche Grenzen nicht überschritten werden dürfen.
Die Gefahr für unsere Werteordnung
Was hier auf dem Spiel steht, ist nicht weniger als die Grundlage unserer christlich-abendländischen Werteordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 eindeutig festgestellt: „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu." Diese Rechtsprechung basiert auf der Erkenntnis, dass die Würde des Menschen auf „ewigen, einem Jeden von Natur aus eigenen Rechten" beruht – so stand es schon in der Vorfassung des Artikels 1 unseres Grundgesetzes.
Mit Brosius-Gersdorf würde eine Richterin ins höchste deutsche Gericht einziehen, die diese Grundfesten unserer Rechtsordnung für einen „Fehlschluss" hält. Es ist, als würde man den Bock zum Gärtner machen. Die Folgen wären unabsehbar: Wenn erst einmal die Menschenwürde zur Verhandlungsmasse wird, wo endet das dann? Bei der Euthanasie? Bei der Selektion „lebensunwerten" Lebens?
Zeit für Widerstand
Die für Freitag angesetzte Wahl wird zum Lackmustest für die moralische Integrität des Bundestages. Jeder Abgeordnete, der dieser Kandidatin seine Stimme gibt, macht sich mitschuldig an der Demontage unseres Wertesystems. Es ist höchste Zeit, dass die schweigende Mehrheit aufsteht und deutlich macht: Nicht mit uns!
Die Tatsache, dass sich nun sogar kirchliche Kreise zu Wort melden, zeigt: Der Wind beginnt sich zu drehen. Die Bürger haben genug von einer Politik, die traditionelle Werte mit Füßen tritt und stattdessen einer radikalen Agenda folgt. Es ist ein ermutigendes Zeichen, dass der Widerstand wächst – hoffentlich ist es nicht zu spät.
Die Abstimmung am Freitag wird zeigen, ob es im deutschen Bundestag noch genügend Abgeordnete mit Rückgrat gibt, die sich diesem Anschlag auf die Menschenwürde entgegenstellen. Die Augen der Nation sind auf sie gerichtet. Es geht um nicht weniger als die Seele unseres Landes.

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