
Klima-Apokalypse abgesagt: Wackelt jetzt das Karlsruher Prestige-Urteil?
Es ist eine stille Revolution in der Klimaforschung, die das Potenzial hat, eines der folgenreichsten Urteile der deutschen Rechtsgeschichte ins Wanken zu bringen. Der Weltklimarat IPCC hat seine bisherigen Modelle einer kritischen Neubewertung unterzogen – und dabei jenes Horrorszenario aussortiert, das jahrelang als Begründung für drakonische Klimagesetze, eine ruinöse Energiewende und nicht zuletzt für das berühmte Karlsruher Klimaurteil herhalten musste.
Das Schreckgespenst SSP5-8.5 verschwindet in der Versenkung
Konkret geht es um den extremen Hochemissionspfad mit dem sperrigen Kürzel SSP5-8.5 – ein Modell, das eine Erderwärmung von rund fünf Grad bis zum Ende des Jahrhunderts prognostizierte. Dieses apokalyptische Szenario wird im neuen Modellierungsrahmen schlicht als „unplausibel" verworfen. Auch der etwas moderatere Pfad SSP3-7.0 wird zwar weiterhin geführt, jedoch mit der ausdrücklichen Einschränkung, dass es sich keineswegs um ein „Weiter wie bisher"-Szenario handle.
Was nach trockener Wissenschaft klingt, ist in Wahrheit politischer Sprengstoff erster Güte. Denn genau diese Schreckensszenarien bildeten das ideologische Fundament, auf dem die deutsche Klimapolitik der vergangenen Jahre errichtet wurde. Sie waren die Drohkulisse, mit der Bürgern Verbrennerverbot, Heizungshammer und milliardenschwere Belastungen schmackhaft gemacht werden sollten.
Karlsruhe baute auf Sand
Besonders pikant: Das Bundesverfassungsgericht hat sein wegweisendes Klimaurteil vom April 2021 maßgeblich auf eben jene Horrorprognosen gestützt. In der Begründung ist mehrfach von „katastrophalen" Entwicklungen die Rede, an zwei Stellen sogar von „apokalyptischen" Ausmaßen. Die Karlsruher Richter erhoben die Klimaneutralität faktisch zum Verfassungsprinzip – mit der Logik, dass heutige CO2-Emissionen die Freiheit künftiger Generationen gefährdeten.
Die Klägerschrift von Luisa Neubauer und ihren Mitstreitern, die vom Gericht in zentralen Punkten übernommen wurde, sprach von einer Erderwärmung um „fast 5°C" in den kommenden 80 Jahren. Mit anderen Worten: Das Gericht stützte sich auf genau jenes Szenario, das nun wissenschaftlich entsorgt wird. Damit bewegt sich die juristische Begründungsbasis des Urteils im heutigen IPCC-Rahmen irgendwo zwischen ausgeschlossen und höchst unrealistisch.
Vahrenholt: „Hinters Licht geführt"
Der ehemalige Hamburger Umweltsenator und Energieexperte Fritz Vahrenholt findet deutliche Worte. Die Revisionen der Klimawissenschaftler seien ein „Rückzugsgefecht", erklärte er. Man habe „die ganze Weltöffentlichkeit hinters Licht geführt". Die Annahmen der Extremszenarien seien von Anfang an „frei erfunden" gewesen – schließlich würden bei einer derart massiven Vervielfachung der Kohlenstoffemissionen bereits vor 2100 die fossilen Ressourcen schlicht ausgehen.
Vahrenholt geht noch weiter: Auch den Verfassungsrichtern hätte bekannt sein müssen, dass die Extremszenarien realitätsfern seien. Die Kritik an diesen Modellen sei seit Jahren prominent publiziert worden. Doch die Richter hätten sich auf wenige Quellen gestützt, die zudem „voneinander abgeschrieben haben". Eine vernichtende Bewertung der wissenschaftlichen Sorgfalt des höchsten deutschen Gerichts.
Die Folgen einer Hysterie
Man muss sich vor Augen führen, was auf der Grundlage dieser nun zerbröselnden Prognosen alles beschlossen wurde: Die Abschaltung funktionierender Kernkraftwerke mitten in einer Energiekrise. Ein Heizungsgesetz, das Millionen Eigentümer in den finanziellen Ruin treiben könnte. Ein Verbrenner-Aus, das die Säule der deutschen Industrie zerstört. Und nicht zuletzt die im Grundgesetz verankerte Klimaneutralität bis 2045, die Generationen von Steuerzahlern zur Finanzierung horrender Schuldenberge verdammt.
All dies wurde gerechtfertigt mit einer „biblischen Rhetorik vom Ende der Welt", wie es im Ursprungsartikel treffend heißt. Junge Aktivisten klebten sich auf Straßen fest, ganze Schülergenerationen schwänzten den Unterricht, und eine ideologisch aufgeladene Politik trieb die Deindustrialisierung des einstigen Wirtschaftswunderlandes mit voller Geschwindigkeit voran – stets unter dem Hinweis auf jene Untergangsszenarien, die nun wissenschaftlich entwertet sind.
Wer trägt die Verantwortung?
Die spannende Frage lautet nun: Was geschieht mit dem Karlsruher Urteil? Kann ein Beschluss von solch weitreichender Tragweite Bestand haben, wenn seine wissenschaftliche Grundlage in sich zusammenfällt? Renommierte Staatsrechtler haben das Urteil bereits in der Vergangenheit als verfassungsrechtlich höchst fragwürdig kritisiert. Mit der IPCC-Neubewertung gewinnen ihre Argumente erheblich an Gewicht.
Es wäre an der Zeit, dass die politisch Verantwortlichen – sei es die neue Große Koalition unter Friedrich Merz, sei es das Bundesverfassungsgericht selbst – endlich einen ehrlichen Kassensturz vornehmen. Doch die Hoffnung darauf dürfte gering sein. Zu tief sitzt die ideologische Verstrickung, zu peinlich wäre das Eingeständnis, jahrelang einer wissenschaftlich nicht haltbaren Panikmache aufgesessen zu sein.
Die Erwartung, mit der das Bundesverfassungsgericht seine Drohkulisse begründete, bewegt sich im heutigen IPCC-Rahmen zwischen ausgeschlossen und unrealistisch.
Was bleibt dem Bürger?
Der mündige Bürger sollte aus diesem Vorgang eine Lektion ziehen: Wer sein Vermögen und seine Lebensgrundlage allein den Versprechungen und Prognosen einer ideologisch getriebenen Politik anvertraut, lebt gefährlich. Wenn ganze Gesetzeswerke und Verfassungsurteile auf Modellen beruhen, die binnen weniger Jahre als „unplausibel" eingestampft werden, dann ist es höchste Zeit, sein Vermögen krisenfest aufzustellen.
Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben über Jahrtausende bewiesen, dass sie gegen politische Irrwege, ideologische Modeerscheinungen und ökonomische Verwerfungen immun sind. Sie kennen keine Klimamodelle, keine Heizungsgesetze und keine Verfassungsurteile, die auf morschen Fundamenten errichtet wurden. Sie sind, was sie sind: ein zeitloser Wertspeicher in einer Welt, in der politische Gewissheiten erstaunlich schnell verfallen können.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Die hier geäußerten Einschätzungen geben die Meinung unserer Redaktion wieder. Jede Anlageentscheidung sollte auf Grundlage eigener, sorgfältiger Recherche getroffen werden. Für Anlageentscheidungen und deren Folgen ist jeder Anleger selbst verantwortlich.

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