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Kettner Edelmetalle
18.02.2026
17:23 Uhr

Kopftuch bei der Polizei? Berliner Gewerkschaft zieht klare rote Linie

Es ist eine Debatte, die den Nerv der Gesellschaft trifft – und die einmal mehr offenlegt, wie weit sich bestimmte politische Kräfte von der Lebensrealität der Bürger entfernt haben. Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich unmissverständlich gegen die Abschaffung des Kopftuchverbots im Polizeidienst positioniert. GdP-Sprecher Benjamin Jendro stellte klar, dass es mit seiner Gewerkschaft keine Polizistinnen mit Kopftuch im Dienst geben werde. Ein Satz, der in einem funktionierenden Gemeinwesen eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Die Grünen und ihr Feldzug gegen die Neutralität

Auslöser des Konflikts ist – wie so oft in den vergangenen Jahren – ein Beschluss der Berliner Grünen. Auf ihrem Parteitag hatten sie das Berliner Neutralitätsgesetz als „diskriminierend" gebrandmarkt und dessen Abschaffung gefordert. Dieses Gesetz untersagt Lehrkräften, Polizeibeamten und Justizbediensteten das Tragen sichtbarer religiöser Symbole während des Dienstes. Eine Regelung, die den Grundpfeiler staatlicher Neutralität schützt und für alle Religionen gleichermaßen gilt – wohlgemerkt: für Kreuz, Kippa und Kopftuch gleichermaßen.

Doch die Grünen argumentieren, das Gesetz schließe „insbesondere kopftuchtragende Frauen vom Staatsdienst aus". Man berufe sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Was die Partei dabei geflissentlich verschweigt: Das entsprechende Urteil aus Karlsruhe bezog sich ausschließlich auf Lehrkräfte – und keineswegs auf Polizeibeamte. Ein Detail, das in der grünen Argumentation offenbar als störend empfunden wird.

Neutralitätspflicht gilt für alle – ohne Ausnahme

Benjamin Jendro brachte es auf den Punkt, als er darauf verwies, dass die Neutralitätspflicht für sämtliche Beamte gelte. Polizistinnen und Polizisten würden weder mit sichtbarem Kruzifix noch mit Kippa durch die Berliner Sonnenallee laufen. Genau das ist der springende Punkt, den die Befürworter einer Aufweichung des Neutralitätsgesetzes konsequent ignorieren: Es geht nicht um die Diskriminierung einer einzelnen Religionsgemeinschaft, sondern um die Gleichbehandlung aller im Rahmen der staatlichen Neutralitätspflicht.

Wer eine Uniform trägt, repräsentiert den Staat. Nicht sich selbst, nicht seine Religion, nicht seine politische Überzeugung. Dieses Prinzip ist so alt wie der moderne Rechtsstaat – und es hat gute Gründe, warum Uniformen überhaupt eingeführt wurden. Sie symbolisieren Unparteilichkeit, Autorität und die Gleichheit vor dem Gesetz. Wer dieses Prinzip aufweicht, sägt an den Fundamenten des Rechtsstaats.

Widerstand sogar in den eigenen Reihen

Bemerkenswert ist, dass selbst innerhalb der Grünen nicht alle den ideologischen Kurs ihrer Parteiführung mittragen. Die parteiinterne Gruppe „Säkulare Grüne" wirft der eigenen Partei vor, die Rechtslage schlicht falsch darzustellen. Sie verweist darauf, dass Kopftuchverbote etwa in der Justiz von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vor Gericht Bestand gehabt hätten und somit rechtlich einwandfrei seien. Wenn schon die eigenen Parteimitglieder die juristische Argumentation als unhaltbar entlarven, sollte das eigentlich zu denken geben.

Ein Symptom einer tieferen Krise

Doch dieser Streit um das Kopftuch bei der Polizei ist mehr als eine juristische Detailfrage. Er ist Symptom einer schleichenden Erosion jener Werte und Prinzipien, die Deutschland über Jahrzehnte stark gemacht haben. Die staatliche Neutralität, die Trennung von Religion und Staat, die Gleichbehandlung aller Bürger vor dem Gesetz – all das sind Errungenschaften, die nicht leichtfertig auf dem Altar einer falsch verstandenen Toleranz geopfert werden dürfen.

Man muss sich die Frage stellen: Wo endet dieser Weg? Wenn heute das Kopftuch bei der Polizei erlaubt wird, was kommt morgen? Der Turban bei der Bundeswehr? Religiöse Symbole im Gerichtssaal? Die Forderungen werden nicht aufhören, sie werden eskalieren. Denn wer einmal nachgibt, signalisiert Schwäche – und lädt zu weiteren Forderungen ein.

Es ist ermutigend, dass die Berliner Polizeigewerkschaft hier eine klare Linie zieht. In einer Zeit, in der politische Entscheidungsträger allzu oft vor lautstarken Minderheiten einknicken, braucht es Institutionen und Vertreter, die für die Grundprinzipien unseres Zusammenlebens einstehen. Die Neutralitätspflicht des Staates ist kein Relikt vergangener Zeiten – sie ist aktueller und wichtiger denn je. Und sie verdient es, mit aller Entschiedenheit verteidigt zu werden.

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