
Kopftuch statt Neutralität: Berliner Grüne wollen religiöse Symbole bei Polizei und Justiz erlauben
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: In einer Zeit, in der die innere Sicherheit Deutschlands an allen Ecken und Enden bröckelt, in der Messerangriffe und Gewalttaten die Schlagzeilen dominieren, haben die Berliner Grünen offenbar nichts Besseres zu tun, als das Neutralitätsgebot für Beamte sturmreif zu schießen. Auf ihrem Landesparteitag sprach sich eine Mehrheit der Partei dafür aus, dass künftig auch Polizistinnen, Richterinnen und Justizbeamtinnen ein Kopftuch im Dienst tragen dürfen. Das „diskriminierende Neutralitätsgesetz" solle „in Gänze" abgeschafft werden, heißt es im Entwurf des Parteiprogramms zur anstehenden Abgeordnetenhauswahl.
Wenn die eigene Partei zur Gegenpartei wird
Doch nicht alle Grünen tragen diesen ideologischen Feldzug gegen die staatliche Neutralität mit. Die Landesarbeitsgemeinschaft der „Säkularen Grünen" hatte auf dem Parteitag in einem Gegenantrag gefordert, die Neutralitätspflicht weitestgehend beizubehalten. Vergeblich. Die Mehrheit fegte den Antrag vom Tisch. Die Reaktion der Unterlegenen fiel dafür umso deutlicher aus: Der eigene Landesverband bewege sich im „Bereich der alternativen Wahrheiten", so der Vorwurf der säkularen Fraktion. Ein bemerkenswerter Satz, der tief blicken lässt – wenn selbst Grüne ihren eigenen Parteifreunden attestieren, die Realität zu verbiegen.
Die Säkularen Grünen verstehen das Neutralitätsgebot dabei ausdrücklich auch als Schutzinstrument für jene Menschen, die durch Religion Unterdrückung erfahren. Ein Argument, das man in einer Partei, die sich sonst so gerne als Hüterin der Frauenrechte inszeniert, eigentlich für selbstverständlich halten sollte. Zur Untermauerung ihrer Position verwiesen sie auf Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, wo ebenfalls Grüne mitregierten, die dortigen Neutralitätsgebote sich jedoch als „gerichtsfest" erwiesen hätten.
Bundesverfassungsgericht als Feigenblatt
Besonders pikant ist die juristische Argumentation der Kopftuch-Befürworter. Die Berliner Grünen berufen sich auf die „langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", um die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes zu rechtfertigen. Was sie dabei geflissentlich verschweigen: Die bisherige Rechtsprechung aus Karlsruhe bezog sich ausschließlich auf Lehrkräfte – und keineswegs auf Polizeibeamte, Richterinnen oder andere Vertreter der Exekutive und Judikative. Das Bundesverfassungsgericht hatte lediglich entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Symbole für Lehrerinnen und Lehrer verfassungswidrig sei. Berlin hatte daraufhin zwar das Tragen erlaubt, jedoch mit der Einschränkung, dass ein Verbot möglich bleibe, wenn eine „hinreichend konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der Neutralität des Staates belegbar" sei.
Von Polizistinnen mit Kopftuch war in Karlsruhe nie die Rede. Doch solche Feinheiten scheinen die Berliner Grünen nicht sonderlich zu interessieren, wenn es darum geht, ihre multikulturelle Agenda voranzutreiben.
Polizeigewerkschaft zieht klare rote Linie
Deutlich weniger Verständnis für die grünen Träumereien zeigt die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Deren Berliner Sprecher Benjamin Jendro stellte unmissverständlich klar: „Es wird mit uns als GdP in der Hauptstadt keine Polizistinnen mit Kopftuch im Dienst geben." Die Kolleginnen und Kollegen unterlägen der Neutralitätspflicht und würden „auch nicht mit sichtbarem Kruzifix oder Kippa durch die Sonnenallee laufen". In einem Interview ging Jendro noch einen Schritt weiter und bezeichnete das Kopftuch als ein „Symbol einer Diskriminierung, nämlich von Frauen". Dafür stehe die Berliner Polizei nicht.
Eine bemerkenswert klare Ansage, die man sich von deutlich mehr Verantwortungsträgern in diesem Land wünschen würde. Denn Jendro trifft einen wunden Punkt: Wie kann eine Partei, die sich permanent als Vorkämpferin für Gleichberechtigung und Frauenrechte geriert, gleichzeitig ein Symbol normalisieren wollen, das in weiten Teilen der islamischen Welt für die systematische Unterordnung der Frau steht?
Die Erosion des säkularen Staates
Was hier in Berlin verhandelt wird, ist weit mehr als eine lokalpolitische Posse. Es geht um nichts Geringeres als die Frage, ob der säkulare Staat – eine der größten zivilisatorischen Errungenschaften des christlich-jüdischen Abendlandes – Stück für Stück demontiert werden soll. Das Neutralitätsgebot existiert nicht ohne Grund. Es schützt die Bürger davor, dass staatliche Gewalt mit religiöser Symbolik aufgeladen wird. Eine Polizistin, die mit Kopftuch vor einem Bürger steht, repräsentiert eben nicht mehr nur den Staat – sie repräsentiert auch eine religiöse Weltanschauung. Und das in einer Stadt, in der die Parallelgesellschaften längst Realität sind.
Man fragt sich unweigerlich: Haben die Berliner Grünen eigentlich noch irgendeinen Bezug zur Lebensrealität der Menschen in dieser Stadt? Während Clankriminalität ganze Stadtviertel im Griff hält, während Frauen sich in bestimmten Bezirken abends nicht mehr alleine auf die Straße trauen, während die Polizei personell am Limit operiert – da soll die große politische Priorität ausgerechnet das Recht auf religiöse Kopfbedeckung im Staatsdienst sein?
Es ist bezeichnend für den Zustand der Grünen, dass selbst die eigenen Parteimitglieder ihnen vorwerfen, in einer Parallelrealität zu leben. Die „Säkularen Grünen" haben mit ihrer Kritik den Nagel auf den Kopf getroffen. Doch ihre Stimme verhallte auf dem Parteitag ungehört – übertönt von einer Mehrheit, die offenbar bereit ist, fundamentale Prinzipien des Rechtsstaats auf dem Altar einer falsch verstandenen Toleranz zu opfern. Deutschland braucht keine Politiker, die den säkularen Staat aushöhlen, sondern solche, die ihn verteidigen. Dass diese Erkenntnis ausgerechnet von einem Polizeigewerkschafter kommen muss und nicht von den gewählten Volksvertretern, sagt alles über den Zustand unserer politischen Landschaft.
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