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Kettner Edelmetalle
24.03.2026
13:43 Uhr

Landgericht Braunschweig erteilt Volksverhetzungsklage gegen AfD-Abgeordnete eine Absage

Es ist ein Urteil, das aufhorchen lässt – und das in Zeiten, in denen die Meinungsfreiheit in Deutschland zunehmend unter Beschuss gerät. Das Landgericht Braunschweig hat die Anklage der Göttinger Staatsanwaltschaft gegen die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung faktisch abgeschmettert. Ein Prozess werde „derzeit nicht erwartet", teilte das Gericht dem Anwalt der Politikerin mit. Man darf sich fragen: Ist das ein Lichtblick für die freie Meinungsäußerung in diesem Land?

Worum es eigentlich geht

Die 42-jährige Behrendt hatte auf der Plattform X mehrere Beiträge veröffentlicht, in denen sie die Regenbogenfahne als Symbol für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen" bezeichnete und vor einer „Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda" warnte. In einem weiteren Beitrag erklärte sie, dem „Regenbogenregime" den Kampf anzusagen und niemals zuzulassen, dass sich „perverse Psychopathen unseren Kindern nähern". Harte Worte, gewiss. Aber sind harte Worte in einer Demokratie nicht genau das, was eine lebendige Debatte ausmacht?

Die Göttinger Staatsanwaltschaft sah das offenbar anders und erhob im Februar Anklage – nicht nur wegen Volksverhetzung, sondern auch wegen Beleidigung und des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten. Letzterer Vorwurf bezieht sich darauf, dass Behrendt die Adresse eines bekennenden Pädophilen veröffentlicht haben soll, nachdem dieser zuvor Anzeige gegen sie erstattet hatte.

Das Gericht setzt ein deutliches Zeichen

Die Richter am Landgericht Braunschweig ließen sich jedoch nicht instrumentalisieren. In ihrer Einschätzung stellten sie klar, dass die Staatsanwaltschaft „keinerlei rechtliche Ausführungen" zu den erhobenen Vorwürfen vorgelegt habe. Noch bemerkenswerter ist die inhaltliche Bewertung: Behrendts Äußerungen zur Regenbogenfahne könnten sich lediglich auf eine „abzulehnende Weltanschauung" beziehen – und eben nicht pauschal auf die Menschen, die diese Weltanschauung vertreten. Damit fehle schlicht die Grundvoraussetzung für eine Anklage wegen Volksverhetzung.

Man muss sich diese Argumentation auf der Zunge zergehen lassen. Das Gericht unterscheidet – völlig zu Recht – zwischen der Kritik an einer politischen Bewegung und der Herabwürdigung von Menschen. Eine Differenzierung, die in der aufgeheizten Debattenkultur unserer Tage geradezu revolutionär anmutet.

Behrendt spricht von „politisch motivierter Schikane"

Die Abgeordnete selbst bezeichnete die Entscheidung als „gutes Zeichen" dafür, dass das Landgericht die „politisch motivierte Schikane der Göttinger Staatsanwaltschaft nicht mitmacht". Die Staatsanwaltschaft habe einmal mehr bewiesen, dass sie „keine neutrale Behörde" sei und „unliebsame Stimmen zum Schweigen bringen" wolle. Ein schwerer Vorwurf – aber ist er so abwegig?

Tatsächlich reiht sich dieser Fall nahtlos in ein beunruhigendes Muster ein. Immer häufiger werden in Deutschland strafrechtliche Mittel eingesetzt, um politisch unerwünschte Meinungen zu sanktionieren. Der Volksverhetzungsparagraph, einst geschaffen zum Schutz vor tatsächlicher Hetze gegen Bevölkerungsgruppen, droht zum Allzweckwerkzeug gegen unbequeme Kritiker zu verkommen. Wenn eine gewählte Volksvertreterin sich nicht mehr kritisch über eine politische Bewegung äußern darf, ohne mit dem Strafrecht konfrontiert zu werden, dann stimmt etwas grundlegend nicht in diesem Land.

Der größere Kontext: Meinungsfreiheit unter Druck

Behrendts Beiträge auf X tauchen bezeichnenderweise auch im Gutachten des niedersächsischen Verfassungsschutzes auf, mit dem dieser die Hochstufung der Landes-AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" begründen wollte. Nachdem die Partei dagegen klagte, nahm der Inlandsgeheimdienst diese Einstufung allerdings bis zum Gerichtsurteil zurück. Die AfD in Niedersachsen bleibt damit vorerst ein Verdachtsfall – nicht mehr, nicht weniger.

Es drängt sich die Frage auf, ob hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Während konservative Politiker für pointierte Kritik an der LGBTQ-Bewegung vor Gericht gezerrt werden, dürfen sich Vertreter des linken Spektrums regelmäßig in Entgleisungen ergehen, ohne dass die Justiz auch nur mit der Wimper zuckt. Wo bleibt etwa die konsequente Verfolgung, wenn linke Aktivisten zur Gewalt gegen politische Gegner aufrufen oder deren persönliche Daten im Netz verbreiten?

Kinderschutz ist kein Verbrechen

Was in der gesamten Debatte fast untergeht: Im Kern geht es Behrendt um den Schutz von Kindern. Man mag ihre Wortwahl als drastisch empfinden, ihre Sorge als übertrieben abtun. Doch die Frage, inwieweit bestimmte Inhalte der LGBTQ-Bewegung für Kinder geeignet sind, ist eine legitime gesellschaftliche Debatte. In vielen Ländern – von den USA über Ungarn bis nach Italien – wird sie offen geführt. Nur in Deutschland scheint bereits die Formulierung der Frage ein Sakrileg zu sein.

Traditionelle Werte wie der Schutz der Familie und insbesondere der Schutz von Kindern vor ideologischer Vereinnahmung sollten in einer gesunden Gesellschaft nicht kriminalisiert werden. Dass ein Gericht dies nun im Grundsatz bestätigt hat, ist mehr als nur ein juristischer Erfolg für eine einzelne Politikerin. Es ist ein Signal an alle, die sich in Deutschland noch trauen, gegen den Strom zu schwimmen.

Ob die Staatsanwaltschaft ihre Anklage nachbessern wird, bleibt abzuwarten. Das Landgericht kündigte immerhin an, eine „ausführliche inhaltliche Auseinandersetzung" mit Behrendts Positionen werde „selbstverständlich noch stattfinden". Doch die Richtung ist klar: Kritik an einer politischen Bewegung ist keine Volksverhetzung. Noch nicht.

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