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Kettner Edelmetalle
21.07.2026
10:38 Uhr

Leihmutterschaft-Debatte: Wie eine gescheiterte Verfassungsrichterin unser Menschenbild auf den Kopf stellen will

Leihmutterschaft-Debatte: Wie eine gescheiterte Verfassungsrichterin unser Menschenbild auf den Kopf stellen will

Kaum ist Jens Spahn als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten, meldet sich eine Stimme zu Wort, die man eigentlich schon abgeschrieben hatte: Frauke Brosius-Gersdorf. Die im vergangenen Jahr am Bundestag gescheiterte SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht nutzt die Gunst der Stunde, um in einem Interview mit der Zeit die Union frontal zu attackieren – und nebenbei die Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland zu fordern. Man reibt sich verwundert die Augen.

Wenn das Kind zur Ware wird

Das geltende Verbot der Leihmutterschaft sei „paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar", ließ Brosius-Gersdorf verlauten. Der Staat dürfe Frauen, die sich freiwillig für die Rolle der Leihmutter entschieden, nicht „gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen". Als Vergleich zog sie ausgerechnet Rauchen, Alkohol, Hochrisikosport und das Recht auf selbstbestimmtes Sterben heran.

Man muss sich diese Argumentation auf der Zunge zergehen lassen. Da wird das Austragen eines Kindes für fremde Auftraggeber mit dem Griff zur Zigarette gleichgesetzt. Als ginge es hier lediglich um eine private Konsumentscheidung – und nicht um ein Menschenleben, das in einem Vertragswerk zur handelbaren Dienstleistung degradiert wird.

Die Menschenwürde ist unantastbar. Doch bei der Leihmutterschaft wird an diesem Fundament unserer Verfassung munter herumgefummelt.

Ein Segen für das höchste Gericht

Der frühere CDU-Chef und Kanzlerkandidat Armin Laschet, heute Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses, reagierte mit ungewohnter Deutlichkeit. Etwas „Plumperes" als diese Antwort habe er noch nicht gelesen, schrieb er. Und weiter: Es sei „ein Segen", dass Brosius-Gersdorf nicht im höchsten deutschen Gericht sitze, das über die Werteordnung der Verfassung wache. Dem ist wenig hinzuzufügen. Genau in diesem Interview offenbart sich, weshalb ihre Nichtwahl kein Betriebsunfall, sondern ein Glücksfall für den Rechtsstaat gewesen ist.

Kant hätte den Kopf geschüttelt

Wer glaubt, es handele sich um eine harmlose Frage der individuellen Freiheit, sollte einen Blick in die tatsächlichen Vertragskonstruktionen werfen. Berichten zufolge sollen solche Verträge Klauseln enthalten, wonach bei drohender Behinderung oder unerwünschtem Geschlecht des Kindes eine Abtreibung zu erfolgen habe. Trennen sich die Auftraggeber, dürfe die Schwangere das Kind unter Umständen gar nicht austragen. Das Kind wird zum stornierbaren Bestellposten. Der kategorische Imperativ Immanuel Kants – niemals den Menschen bloß als Mittel zu gebrauchen – wird hier mit Füßen getreten.

Die eigentliche Frage: Freiwilligkeit oder finanzielle Not?

Besonders zynisch mutet die Rede von der „freiwilligen Entscheidung" an. Wer sich als Leihmutter verdingt, tut dies in aller Regel nicht aus Abenteuerlust, sondern aus wirtschaftlicher Bedrängnis. Genau hier hinkt der Vergleich mit Zigarette und Fallschirmsprung gewaltig. Wo eine finanzielle Notlage die Entscheidung diktiert, kann von echter Selbstbestimmung keine Rede sein. Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet jene politische Ecke, die sonst bei jedem Thema nach dem Schutz der Schwachen ruft, hier plötzlich das Gesetz des Marktes über die Menschenwürde stellt.

Die Debatte reiht sich ein in einen umfassenderen kulturellen Angriff auf jene Werte, die dieses Land über Jahrzehnte getragen haben: Familie, Verantwortung, die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens. Über die Nachfolge Spahns an der Fraktionsspitze soll am 29. Juli entschieden werden. Man darf hoffen, dass wer immer den Posten übernimmt, sich nicht dem Zeitgeist beugt, sondern die klare Haltung der Union verteidigt.

Beständige Werte in unbeständigen Zeiten

In einer Zeit, in der Grundwerte zur Disposition gestellt und selbst der Mensch zum Handelsgut erklärt werden soll, wächst der Wunsch nach Beständigem. Was für die Werteordnung der Verfassung gilt, gilt auch für die eigene Vermögenssicherung: Wer auf Fundamente setzt, die nicht dem Wandel politischer Moden unterliegen, ist gut beraten. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich seit Jahrtausenden als solches Fundament bewährt – als sinnvolle Beimischung zu einem breit gestreuten und krisenfesten Portfolio.

Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder und stellt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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