
Linke Justizministerin will Abtreibungen komplett straffrei stellen – Ein gefährlicher Angriff auf ungeborenes Leben
Die Linken-Politikerin Jacqueline Bernhardt, ihres Zeichens Justizministerin in Mecklenburg-Vorpommern, plant einen weitreichenden Vorstoß zur vollständigen Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. In der kommenden Woche wolle sie einen entsprechenden Reformvorschlag in die Justizministerkonferenz einbringen, wie sie am Samstag mitteilte. Das erklärte Ziel: Den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches grundlegend zu überprüfen und faktisch abzuschaffen.
„Zeitgemäß" – Ein gefährliches Wort für den Schutz ungeborenen Lebens
„Der Schritt scheint zeitgemäß", erklärte Bernhardt gegenüber der taz. Ein bemerkenswertes Statement, das zeigt, wie leichtfertig heutzutage mit dem Schutz menschlichen Lebens umgegangen wird. Was genau soll an der Tötung ungeborener Kinder „zeitgemäß" sein? Offenbar definiert die politische Linke den Begriff „Fortschritt" als die Abschaffung jeglicher moralischer Schranken.
Die Ministerin beruft sich auf angebliche medizinische, rechtliche und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse, die eine Entkriminalisierung nahelegen würden. Welche Erkenntnisse das konkret sein sollen, die den Schutz ungeborenen Lebens obsolet machen, bleibt sie schuldig. Stattdessen bemüht sie die alte DDR-Nostalgie: Eine Entkriminalisierung würde „einer langjährigen Forderung gerade von ostdeutschen Frauen Rechnung tragen". Als ob die DDR-Fristenlösung ein erstrebenswertes Vorbild wäre.
Bundesjustizministerin springt auf den Zug auf
Besonders besorgniserregend ist, dass auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bereits Bereitschaft zu einer liberaleren Regelung signalisiert hat. „Für mich persönlich hat das Thema im Strafrecht nichts verloren", sagte sie der Zeit. Eine Justizministerin, die offen erklärt, dass für sie der verfassungsrechtlich gebotene Schutz ungeborenen Lebens im Strafrecht nichts zu suchen habe? Das Bundesverfassungsgericht hatte eindeutig entschieden, dass aufgrund der verfassungsmäßigen Verpflichtung zum Schutz des ungeborenen Lebens nur in Ausnahmefällen eine Abtreibung straffrei sein dürfe.
Hubig spricht davon, dass Entscheidungen über Schwangerschaftsabbrüche „sehr persönliche Entscheidungen" seien. Natürlich sind sie das – aber seit wann rechtfertigt die persönliche Natur einer Entscheidung die Tötung menschlichen Lebens? Mit derselben Logik könnte man jede Form von Gewalt legitimieren, solange sie nur „persönlich" motiviert ist.
Die geplanten Änderungen im Detail
Der mögliche neue Entwurf könnte auf dem bereits 2024 im Bundestag beratenen Konzept „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs" basieren. Dieser sieht vor, Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen vollständig zu legalisieren. Die Beratungspflicht solle zwar bestehen bleiben, die bisherige Wartefrist von drei Tagen würde jedoch entfallen. Ein klares Signal: Es soll noch schneller und einfacher werden, ungeborenes Leben zu beenden.
Die von der alten Ampelregierung eingesetzte Kommission hatte bereits den Weg geebnet. „Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar", hieß es in deren Bericht. Eine Kommission, die mehrheitlich aus Frauen bestand und offenbar von vornherein mit einer klaren Agenda besetzt wurde.
Ein Frontalangriff auf christliche Werte und den Lebensschutz
Was hier unter dem Deckmantel der „Modernisierung" und „Zeitgemäßheit" vorangetrieben wird, ist nichts anderes als ein Frontalangriff auf die christlich-abendländischen Werte unserer Gesellschaft. Die Würde des Menschen – und dazu gehört auch das ungeborene Leben – wird dem Zeitgeist geopfert. Statt das Leben zu schützen, soll seine Vernichtung zur Normalität erklärt werden.
Die Justizminister der Länder beraten am 6. und 7. November in Leipzig über das Thema. Ein gemeinsamer Beschluss könnte die Bundesjustizministerin auffordern, einen neuen Gesetzentwurf zur Reform des § 218 StGB vorzulegen. Zwar wäre ein solcher Beschluss rechtlich nicht bindend, würde aber enormen politischen Druck erzeugen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich genügend vernünftige Stimmen finden, die diesem gefährlichen Vorstoß Einhalt gebieten. Die neue Große Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz sollte hier klare Kante zeigen und sich unmissverständlich zum Schutz ungeborenen Lebens bekennen. Andernfalls droht Deutschland einen weiteren Schritt in Richtung moralischer Beliebigkeit zu gehen – mit unabsehbaren Folgen für unsere Gesellschaft.
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