
Linksextreme „Rote Hilfe" triumphiert vor Gericht: Sparkasse muss Konto weiterführen

Ein bemerkenswertes Urteil aus Göttingen wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf die fragwürdige Rechtslage im Umgang mit extremistischen Organisationen in Deutschland. Das Landgericht Göttingen hat die Sparkasse Göttingen im Eilverfahren dazu verpflichtet, das Konto der linksextremen Gefangenenhilfsorganisation „Rote Hilfe" weiterhin zu führen. Die versuchte Kündigung durch das Kreditinstitut wurde als unrechtmäßig eingestuft.
Sparkasse scheitert mit Sanktions-Argument
Die Sparkasse hatte das Konto des Vereins Ende vergangenen Jahres gekündigt und sich dabei auf mögliche Risiken internationaler Finanzsanktionen berufen. Der Hintergrund: Die US-Regierung hatte die Gruppierung „Antifa Ost" als Terrororganisation eingestuft, und ausgerechnet für deren mutmaßliche Mitglieder hatte die Rote Hilfe öffentlich zu Spenden aufgerufen. Ein durchaus nachvollziehbarer Grund zur Sorge, möchte man meinen.
Doch die Richter ließen dieses Argument nicht gelten. Maßgeblich seien ausschließlich Bundes- und EU-Recht, nicht etwa Einschätzungen ausländischer Regierungen. Konkrete Hinweise von deutschen Behörden oder der Finanzaufsicht auf ein rechtliches Risiko hätten schließlich nicht vorgelegen. Eine bemerkenswerte Argumentation, die man sich auf der Zunge zergehen lassen sollte.
Verfassungsschutz-Beobachtung ohne Konsequenzen
Besonders pikant: Die Sparkasse verwies vor Gericht auch auf die Beobachtung der Roten Hilfe durch den Verfassungsschutz. Der Verein gilt offiziell als linksextremistische Gruppierung und verfügt bundesweit über rund 14.400 Mitglieder. Nach Angaben des Inlandsgeheimdienstes unterstützt die Organisation Straftäter politisch, juristisch und finanziell. Man könnte meinen, dies sei ein gewichtiges Argument.
Doch auch damit blieb die Sparkasse erfolglos. Das Gericht verwies stattdessen auf die besondere Stellung von Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts. Anders als private Banken dürften diese Konten nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen kündigen. Die Beweislast hierfür liege bei der Sparkasse – und dieser Nachweis sei im vorliegenden Fall nicht gelungen.
Doppelmoral im deutschen Bankensystem?
Die Ironie dieser Situation könnte kaum größer sein. Während konservative Journalisten und kritische Stimmen in Deutschland zunehmend mit Kontokündigungen und finanziellen Repressalien zu kämpfen haben, genießen linksextreme Organisationen offenbar einen besonderen Schutz. Der Fall reiht sich in eine Serie von Rechtsstreitigkeiten um Kontokündigungen durch Sparkassen ein. So geht derzeit auch der Journalist Flavio von Witzleben gegen die Sparkasse Karlsruhe vor.
Die Grundrechtsbindung öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute scheint offenbar nur dann zu greifen, wenn es um Organisationen aus dem linken Spektrum geht.
Ein fragwürdiges Signal an die Gesellschaft
Was bedeutet dieses Urteil für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland? Eine Organisation, die vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft wird und nachweislich Straftäter unterstützt, darf ungehindert ihre Bankgeschäfte abwickeln. Gleichzeitig werden kritische Journalisten und konservative Stimmen immer wieder mit finanziellen Hürden konfrontiert.
Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht zwar noch aus, doch das Signal ist bereits gesendet: Der deutsche Rechtsstaat scheint mit zweierlei Maß zu messen. Während man sich in Sonntagsreden gerne über die Gefahren des Extremismus echauffiert, werden dessen Strukturen in der Praxis offenbar geschützt – zumindest wenn sie von links kommen. Eine Entwicklung, die viele Bürger mit wachsender Sorge beobachten dürften.
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