
Masken-Deal: 5,40 statt 1,95 Euro – neue E-Mails belasten Spahn

Neue, bislang unveröffentlichte E-Mails aus dem Bundesgesundheitsministerium werfen ein grelles Licht auf die Maskenbeschaffung im Corona-Frühjahr 2020. Demnach hielt ein leitender Beamter Ende April 2020 rund 1,95 Euro für den marktgerechten Preis einer KN95-Maske. Wenige Tage zuvor hatte sein Haus beim Schweizer Händler Emix 100 Millionen Masken zu je 5,40 Euro bestellt.
Die Dokumente stammen aus einer Recherche des ARD-Magazins „Plusminus“. Sie liefern keinen Beleg für eine Straftat – aber einen unbequemen Vergleichsmaßstab, an dem sich der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun messen lassen muss.
Der Preis, den das Ministerium selbst für richtig hielt
Konkret geht es um Verhandlungen des damaligen BMG-Abteilungsleiters Ingo Behnel mit einem anderen Anbieter. Dieser bot zehn Millionen Masken für 2,10 Euro pro Stück an. Behnel antwortete am 27. April 2020, der Preis sei marktgerecht – KN95-Masken kosteten an diesem Tag etwa 1,95 Euro.
Parallel lief laut dem Untersuchungsbericht der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof der Emix-Auftrag über 100 Millionen Stück zu 5,40 Euro. Rein rechnerisch bedeutet das ein Auftragsvolumen von rund 540 Millionen Euro – beim intern genannten Marktpreis wären es knapp 195 Millionen gewesen.
Pikant: Die Verhandlungen mit Emix liefen dem Bericht zufolge über Spahns Abgeordneten-Account. Förmliche Verträge konnten die Sonderermittlerin und ihr Team nicht auffinden.
Fast jede zweite geprüfte Maske mangelhaft – und trotzdem bezahlt
Es blieb nicht beim Preis. Laut Sudhof-Bericht stufte der TÜV Nord 48 Prozent der geprüften Emix-Masken als mangelhaft ein. Dennoch erkannte das Ministerium einen großen Teil der Lieferung als mangelfrei an und zahlte.
Die Vergaberechtlerin Ute Jasper verwies gegenüber „Plusminus“ auf die für staatliche Einkäufe geltenden Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; einen bewussten Einkauf oberhalb des Marktpreises bezeichnete sie als rechtlich bedenklich.
Spahn weist jedes pflichtwidrige Handeln zurück. Über eine Sprecherin ließ er erklären, er habe in der „absoluten Notlage einer Jahrhundertpandemie“ nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, um das Gesundheitswesen mit Schutzausrüstung zu versorgen.
Strafrechtlich folgenlos – politisch brisant
Emix verweist darauf, dass eine fünfjährige Strafuntersuchung in der Schweiz eingestellt worden sei, Hinweise auf Bestechung oder Veruntreuung hätten sich nicht ergeben. Auch in Deutschland stellte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren im März 2026 ein – es fehlten zureichende Anhaltspunkte für eine Straftat. Die Unschuldsvermutung gilt uneingeschränkt.
Doch der finanzielle Schatten bleibt. Der Bundesrechnungshof hatte bereits kritisiert, dass das Ministerium rund 5,7 Milliarden Schutzmasken im Wert von etwa 5,9 Milliarden Euro beschaffte – weit über dem tatsächlichen Bedarf. Ein erheblicher Teil wurde Medienberichten zufolge nie verteilt und später vernichtet.
Was bleibt für den Steuerzahler?
Aus Sicht unserer Redaktion ist das der eigentliche Skandal: Nicht ein einzelner Mailwechsel, sondern ein Apparat, der in der Krise Milliarden bewegte, ohne Verträge sauber zu dokumentieren. Wer heute über Sondervermögen und neue Schulden diskutiert, sollte solche Lehrstücke kennen.
Für viele Bürger verstärkt das ein Gefühl, das seit Jahren wächst: Der Wert des eigenen Ersparten hängt am Vertrauen in staatliches Wirtschaften. Wer dieses Risiko streuen will, setzt traditionell auch auf physische Edelmetalle als Baustein der Vermögenssicherung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bewertungen geben die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der vorliegenden Informationen wieder. Jeder Anleger ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich.
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