
Maut-Desaster vor Gericht: Scheuer kann sich nicht erinnern

Sieben Jahre nach dem Scheitern der Pkw-Maut sitzt der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auf der Anklagebank. Am Montag begann vor dem Landgericht Berlin der Prozess gegen ihn und seinen einstigen Staatssekretär Gerhard Schulz. Der Vorwurf: uneidliche Falschaussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Beide bestreiten die Anschuldigungen.
Eine A4-Seite Anklage – und zwei Erinnerungslücken
Um 9:30 Uhr begann die Hauptverhandlung. Die Anklageschrift, gerade rund eine Seite lang, war schnell verlesen. Dann kamen die Angeklagten zu Wort.
Scheuer wies den Vorwurf entschieden zurück. Den genauen Wortlaut des entscheidenden Gesprächs könne er nicht mehr erinnern. Auch Schulz bestritt jede Falschaussage.
„Bis zum heutigen Tag habe ich nicht verstanden, warum mir so ein Vorwurf gemacht wird. (…) Ich habe meine Erinnerung vollständig und präzise wiedergegeben.“
Worum es konkret geht
Im Zentrum steht ein Treffen am 29. November 2018. Scheuer und Schulz trafen damals zwei Vertreter der vorgesehenen Maut-Betreiber. Nach Darstellung der Betreiber sei angeboten worden, die Verträge erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu unterschreiben – also erst dann, wenn die Rechtmäßigkeit der Maut geklärt war.
Vor dem Untersuchungsausschuss beriefen sich beide Politiker laut Anklage auf Erinnerungslücken. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass diese Angaben bewusst nicht der Wahrheit entsprachen. Ob das stimmt, muss nun das Gericht klären. Es geht ausdrücklich nicht um die politische Bewertung des Projekts, sondern allein um die Frage einer wissentlich falschen Aussage.
Wie aus einem Prestigeprojekt ein Millionengrab wurde
Die Pkw-Maut war das Herzensprojekt der CSU. Alle Autofahrer sollten zahlen, deutsche Halter aber über die Kfz-Steuer in gleicher Höhe entlastet werden. Unterm Strich hätten damit vor allem ausländische Fahrer gezahlt – ein Konstrukt, das juristisch von Anfang an auf Messers Schneide stand.
Im Juni 2019 kassierte der EuGH die Regelung: Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsangehörigkeit. Das Problem: Die Verträge mit den Betreibern waren längst unterschrieben. Der Bund kündigte – und zahlte Schadensersatz.
Insgesamt summierte sich der Schaden auf rund 270 Millionen Euro. Medienberichten zufolge flossen zunächst 243 Millionen Euro an die vorgesehenen Betreiber, später kamen weitere rund 27 Millionen hinzu. Auf eine Regressklage gegen den damaligen Minister verzichtete der Bund Berichten zufolge.
Zwölf Verhandlungstage – Urteil schon im November?
Das Gericht hat zwölf Termine angesetzt, Zeugen und weitere Beweismittel sollen folgen. Ein Urteil könnte bereits Ende November fallen. Bei einer Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor – wie das Gericht im Einzelfall entscheidet, ist völlig offen.
Scheuers Anwalt Daniel Krause gab sich nach dem ersten Verhandlungstag zuversichtlich: Man rechne mit einem Freispruch.
Warum dieser Fall mehr ist als eine Justiz-Episode
Für viele Bürger bleibt vor allem eine Rechnung im Gedächtnis: eine gescheiterte Maut, kein einziger eingenommener Euro – dafür eine dreistellige Millionensumme aus der Staatskasse. Aus Sicht unserer Redaktion ist dieser Fall ein Lehrstück darüber, wie leichtfertig in Berlin mit Steuergeld umgegangen wird, wenn politische Prestigeprojekte gegen juristische Warnsignale durchgedrückt werden.
Die politische Verantwortung verjährt schnell, die Kosten bleiben. Und sie werden – wie immer – vom Steuerzahler getragen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
- Kettner Edelmetalle News
- Finanzen
- Wirtschaft
- Politik





















