
Meinungsfreiheit siegt: Gericht stoppt Zensurversuch in Münsteraner Stadtbücherei
Ein bemerkenswertes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte zum Präzedenzfall für die Meinungsfreiheit in Deutschland werden. Die Richter verpflichteten die Stadt Münster, diskriminierende Warnhinweise von Büchern des Kopp-Verlags zu entfernen. Was auf den ersten Blick wie eine juristische Randnotiz erscheinen mag, offenbart bei genauerer Betrachtung einen besorgniserregenden Trend: den Versuch staatlicher Institutionen, erwachsene Bürger beim Lesen zu bevormunden.
Der Fall: Wenn Bibliothekare zu Erziehern werden
Im Zentrum des Rechtsstreits steht Gerhard Wisnewskis Werk "Verheimlicht. Vertuscht. Vergessen. Was 2023 nicht in der Zeitung stand". Die Stadtbücherei Münster hatte das Buch nach Beschwerden einiger Besucher mit einem Warnhinweis versehen: "Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt." Ursprünglich hieß es sogar noch schärfer, der Inhalt sei "unter Umständen mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft unvereinbar".
Man stelle sich vor: Eine öffentliche Bibliothek, finanziert durch Steuergelder, maßt sich an, erwachsenen Bürgern vorzuschreiben, welche Bücher "umstritten" seien. Als ob mündige Leser nicht selbst in der Lage wären, Inhalte kritisch zu bewerten! Diese paternalistische Haltung erinnert fatal an Zeiten, in denen der Staat seinen Bürgern vorschrieb, was sie zu denken hätten.
Das Gericht zieht klare Grenzen
Das OVG Münster erteilte diesem Ansinnen eine deutliche Absage. Die Richter betonten, dass der gesetzliche Auftrag von Bibliotheken darin bestehe, "den Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek als mündigen Staatsbürgern eine selbstbestimmte und ungehinderte Information zu ermöglichen". Bürger sollten sich eine eigene Meinung bilden können, "ohne insoweit gelenkt zu werden".
"Je nach Leserkreis kann ein entsprechender Hinweis sogar dazu führen, dass das Interesse an dem Buch erst geweckt wird."
Diese Argumentation des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts, das noch zugunsten der Stadt entschieden hatte, zeigt die ganze Absurdität des Vorgehens. Warnhinweise könnten also sogar kontraproduktiv wirken – ein klassischer Fall von gut gemeint, aber schlecht gemacht.
Ein gefährlicher Präzedenzfall wurde verhindert
Was wäre gewesen, wenn das OVG anders entschieden hätte? Hätten wir dann bald in jeder Bibliothek Deutschlands Warnhinweise auf Büchern gefunden, die nicht dem Mainstream entsprechen? Wären als nächstes konservative Werke mit dem Stempel "rechtspopulistisch" versehen worden? Die Gefahr einer schleichenden Zensur durch die Hintertür war real.
Besonders pikant: Die Warnhinweise betrafen ausgerechnet Bücher des Kopp-Verlags, der sich seit Jahren als Alternative zum Mainstream-Journalismus positioniert. Unabhängig davon, wie man zu einzelnen Thesen Wisnewskis steht – etwa seiner Infragestellung der Mondlandung –, muss in einer freien Gesellschaft Raum für kontroverse Meinungen sein.
Politische Reaktionen zeigen Brisanz
Dass selbst die frühere FDP-Landesministerin Yvonne Gebauer das Vorgehen als "befremdlich" bezeichnete und mahnte "Wehret den Anfängen!", zeigt die politische Dimension des Falls. Die CDU in Münster sprach gar von "versuchter Bevormundung". Wenn schon etablierte Parteien Alarm schlagen, sollte das zu denken geben.
Die Ironie der Geschichte: Ausgerechnet jene, die sich gerne als Verteidiger der Demokratie inszenieren, griffen hier zu Methoden, die eher an autoritäre Systeme erinnern. Wer Bücher mit Warnhinweisen versieht, ist von Bücherverbrennungen nicht mehr weit entfernt – zumindest im Geiste.
Was lernen wir daraus?
Dieser Fall sollte uns alle wachrütteln. In Zeiten, in denen "Faktenchecker" und selbsternannte Wahrheitswächter Hochkonjunktur haben, braucht es mutige Bürger wie Gerhard Wisnewski, die sich gegen Bevormundung zur Wehr setzen. Und es braucht unabhängige Gerichte, die dem Staat Grenzen aufzeigen.
Die Entscheidung des OVG Münster ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Sie erinnert daran, dass in einer Demokratie nicht Bibliothekare oder Behörden entscheiden, was Bürger lesen dürfen, sondern jeder Einzelne selbst. Möge dieses Urteil Schule machen und ähnliche Zensurversuche im Keim ersticken.
Wer heute Bücher mit Warnhinweisen versieht, wird morgen vielleicht ganze Regale aussortieren. Die Geschichte lehrt uns, wohin das führen kann. Umso wichtiger ist es, dass Gerichte wie in Münster klare Kante zeigen und die Grundrechte verteidigen – gegen alle Versuche, aus mündigen Bürgern betreute Leser zu machen.

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