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28.07.2026
05:32 Uhr

Nach dem Terror von Berlin: Dobrindt entdeckt die Präventivhaft – nur warum erst jetzt?

Nach dem Terror von Berlin: Dobrindt entdeckt die Präventivhaft – nur warum erst jetzt?

Es ist ein bitteres Ritual geworden in diesem Land. Erst fließt Blut, dann fließen die Ankündigungen. Nach dem islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin am Samstagabend meldet sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit einem Drei-Punkte-Paket zu Wort, das Sicherheitspolitiker in Deutschland seit mindestens einem Jahrzehnt fordern – und das ebenso lange in den Schubladen der Republik verstaubte.

Was der Innenminister nun verlangt

Eine Präventivhaft für Gefährder sei „zwingend notwendig“, erklärte Dobrindt am Montagabend in den ARD-„Tagesthemen“. Er wolle Regeln, nach denen Gefährder nicht mehr nach Jugendstrafrecht behandelt würden – und schon gar nicht auf Bewährung wieder in Freiheit gelangten. Seine rhetorische Frage, warum jemand, der als Gefährder eingestuft sei, eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe erhalte, dürfte Millionen Bürgern aus der Seele sprechen. Sinnvoll wäre es gewesen, so der Minister, diesen Mann in Haft zu nehmen.

Hinzu kommen zwei weitere Bausteine: Die Anwendung des Jugendstrafrechts auf erwachsene Gefährder bezeichnete Dobrindt gegenüber der Bild als „inakzeptabel“, eine Reform sei unumgänglich. Und die elektronische Fußfessel solle künftig zum Standard werden – Bewegungseinschränkung als Regel, nicht als Ausnahme. Drittens fordert er bundesweit einheitliche Regelungen zur Präventivhaft, um Gefährder, wie er sagte, aus dem Verkehr zu ziehen.

Man fragt sich unweigerlich: Wenn diese Maßnahmen heute „zwingend notwendig“ sind – waren sie es am Freitag vor dem Anschlag etwa nicht?

Ein Täter, den der Staat kannte – und laufen ließ

Der mutmaßliche Attentäter, der vorbestrafte libanesischstämmige Abdul Ballout, hatte im Jahr 2025 versucht, sich der Terrormiliz Islamischer Staat anzuschließen. In Sicherheitskreisen galt er offenbar als „Hochrisikoperson“. Und – das ist der Punkt, an dem einem der Atem stockt – nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR stand er noch eine Stunde vor der Tat unter Beobachtung.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Der Staat wusste, wer dieser Mann war. Der Staat wusste, wohin er wollte. Der Staat sah ihm buchstäblich beim Verlassen des Hauses zu. Und dennoch endete dieser Tag mit Toten und Verletzten, darunter eine 65-jährige Mutter aus Polen. Es war kein Versagen der Erkenntnis. Es war ein Versagen des Handelns.

Das eigentliche Problem heißt nicht Gesetzeslücke, sondern Haltung

Die Bundesregierung wird nun erklären, es fehle an rechtlichen Instrumenten. Das ist bestenfalls die halbe Wahrheit. Denn wer ernsthaft glaubt, ein zur Bewährung verurteilter IS-Sympathisant hätte nach geltendem Recht nicht in Haft genommen werden können, verwechselt Rechtsstaat mit Rechtsscheu. Über Jahre hinweg wurde in Deutschland eine Justizkultur gepflegt, in der der Täter als Opfer seiner Verhältnisse gilt und das Jugendstrafrecht auf bald 25-Jährige ausgedehnt wird, als handele es sich um pubertäre Verfehlungen und nicht um den Versuch, sich einer Mörderbande anzuschließen.

Das Bundeskriminalamt zählt derzeit rund 410 islamistische Gefährder in Deutschland. Vierhundertzehn Menschen, denen die Behörden schwerste Gewalttaten zutrauen – und die sich gleichwohl frei bewegen. Für eine lückenlose Rund-um-die-Uhr-Observation eines einzigen Gefährders benötigt man nach Angaben aus Sicherheitskreisen ein zweistelliges Personalaufgebot. Die Rechnung geht schlicht nicht auf. Sie ist nie aufgegangen. Und jeder Verantwortliche wusste das.

Die Wurzeln reichen tiefer als jedes Sicherheitspaket

Wer über Präventivhaft spricht, muss über die Ursachen sprechen. Die Grenzöffnung von 2015, die jahrelange Weigerung, konsequent abzuschieben, das Wegsehen bei importiertem Judenhass und islamistischer Radikalisierung in Moscheevereinen und sozialen Netzwerken – all das hat den Nährboden bereitet, auf dem heute Anschläge in Serie gedeihen. Von Würzburg über Mannheim, von Solingen bis Aschaffenburg und Magdeburg zieht sich eine Spur, die kein Sonderpaket mehr tilgen kann.

Bemerkenswert ist auch, wie Teile der etablierten Medien den Vorgang zunächst einordneten: Da „pflügte“ ein Auto in eine Menschenmenge, da wurde aus „bunt“ eben „grau“. Diese sprachlichen Nebelkerzen sind mehr als Stilfragen – sie sind Ausdruck einer Kommunikationsstrategie, die den Bürger vor der Wirklichkeit beschützen will, statt ihn mit ihr zu konfrontieren.

Ankündigung ist nicht Umsetzung

Dobrindts Vorschläge gehen in die richtige Richtung. Das sei ausdrücklich anerkannt. Doch die entscheidende Frage lautet, ob dieses Paket den Weg durch Koalitionsausschüsse, Länderkammer und Verfassungsdebatten überstehen wird – oder ob es das Schicksal so vieler Sicherheitspakete teilt: angekündigt, verwässert, vergessen. Der Koalitionspartner SPD dürfte bei Begriffen wie Präventivhaft reflexartig zusammenzucken, und die üblichen Verbände werden binnen Stunden vom „Überwachungsstaat“ sprechen.

Die Mehrheit der Bürger dieses Landes denkt anders. Sie will schlicht abends ohne Angst über einen Platz gehen können. Sie will, dass der Staat seine erste und vornehmste Aufgabe erfüllt: den Schutz der Bevölkerung. Dass diese Selbstverständlichkeit inzwischen als politische Zumutung gilt, sagt weniger über die Bürger als über jene aus, die Deutschland in den vergangenen Jahren regiert haben. Es braucht Politiker, die für dieses Land arbeiten – nicht gegen es. Diese Auffassung teilt nach unserer Überzeugung nicht nur unsere Redaktion, sondern ein sehr großer Teil des deutschen Volkes.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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