
Neues Rechtsgutachten: EU-Verbrenner-Aus ab 2035 ist rechtswidrig
Ein neues Rechtsgutachten wirft erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des von der EU geplanten Verbrenner-Verbots ab 2035 auf. Laut der aktuellen EU-Regelung sollen ab diesem Jahr keine neuen Benzin- oder Diesel-Verbrenner mehr zugelassen werden. Doch das Gutachten, erstellt von Professor Martin Kment vom Institut für Umweltrecht der Universität Augsburg, stellt fest: Der Verbrenner-Aus-Plan verstößt gegen EU-Recht.
Hintergründe des Gutachtens
Das Gutachten wurde vom Verband „UNITI“ in Auftrag gegeben, der nach eigenen Angaben rund 90 Prozent des mittelständischen Energiehandels in Deutschland repräsentiert. Im Fokus des Gutachtens steht die sogenannte CO₂-Flottenregulierung, die den CO₂-Ausstoß von in der EU zugelassenen Fahrzeugen regelt. Ab 2035 soll dieser Ausstoß auf null reduziert werden, was faktisch das Ende der Verbrennungsmotoren bedeutet.
Unrealistische Messmethoden
Professor Kment kritisiert in seinem Gutachten die EU-Messmethodik, die nur das CO₂ misst, das aus dem Auspuff entweicht. E-Autos werden nach dieser Definition als CO₂-frei eingestuft, während Verbrenner als CO₂-verursachend gelten. Diese Fokussierung auf den Auspuff sei europarechtswidrig, so Kment. Eine realistischere und umfassendere Messung müsse auch den CO₂-Ausstoß während der Produktion von E-Autos und Batterien sowie den Stromverbrauch berücksichtigen.
„Ein E-Auto kann durch den Produktionsprozess und den Stromverbrauch ebenfalls CO₂ ausstoßen, insbesondere wenn der Strom aus Kohle und Gas stammt. Verbrenner könnten somit ökologischer sein als bisher angenommen.“ – Professor Martin Kment
Unterstützung aus der Automobilindustrie
Für diese Regeländerung spricht sich auch der Renault-Chef Luca de Meo aus, der zugleich Präsident des Verbands der Europäischen Automobilhersteller ist. Diese Positionierung zeigt, dass die Kritik an der aktuellen EU-Regelung auch innerhalb der Automobilindustrie Unterstützung findet.
Politische Reaktionen
Der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke kündigte an, im EU-Parlament für eine Änderung der CO₂-Flottenregulierung zu kämpfen, um die Zulassung von Verbrennern weiterhin zu ermöglichen. Dies sei notwendig, um milliardenschwere Strafzahlungen zu vermeiden, die bei Nichteinhaltung der aktuellen Regelungen drohen.
Rechtliche Unsicherheiten
Das Gutachten zeigt zudem auf, dass die EU-Kommission nicht zuständig sei für die Erhebung und Vereinnahmung von Strafzahlungen bei Verstößen gegen die CO₂-Flottenregulierung. Dies könnte die rechtliche Grundlage für solche Strafzahlungen infrage stellen und das gesamte System der EU-Flottenregulierung erschüttern.
Der Verband „UNITI“ sieht sich durch das Gutachten in seiner Kritik an der bestehenden EU-Regelung bestätigt und fordert eine umfassende Überarbeitung der CO₂-Flottenregulierung.
Die Diskussion um das Verbrenner-Verbot und die CO₂-Flottenregulierung zeigt einmal mehr, dass politische Entscheidungen oft nicht ausreichend durchdacht und realitätsfern sind. Eine Rückbesinnung auf pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen ist dringend notwendig, um die deutsche Wirtschaft und den Mittelstand zu stärken.

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