
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk erneut in der Kritik: Stadt verklagt SWR wegen manipulativer Berichterstattung
Der Streit zwischen der baden-württembergischen Stadt Weil der Stadt und dem Südwestrundfunk (SWR) eskaliert. Die Kommune hat nun Klage gegen den öffentlich-rechtlichen Sender eingereicht. Der Vorwurf wiegt schwer: Der SWR soll in tendenziöser Weise über eine Baumrodung berichtet und dabei grundlegende journalistische Standards missachtet haben.
Bürgermeister wirft öffentlich-rechtlichem Sender Manipulation vor
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht ein Artikel vom November 2024, in dem der SWR über die Rodung von 120 Bäumen für ein geplantes Wohngebiet berichtete. Bürgermeister Christian Walter kritisiert, dass die Berichterstattung ein völlig verzerrtes Bild der Realität gezeichnet habe. Besonders schwerwiegend: Der Beitrag sei deutschlandweit über tagesschau.de verbreitet worden und hätte der Stadt erheblichen Reputationsschaden zugefügt.
Journalistische Sorgfaltspflicht mit Füßen getreten?
Die Liste der Vorwürfe gegen den SWR ist lang. So habe der Sender fälschlicherweise behauptet, die Rodung sei "unter Polizeischutz" erfolgt. In Wahrheit hätte lediglich eine Polizeistreife das Geschehen kurz aus der Ferne beobachtet. Auch die suggestive Fragestellung "Hat die Stadt unrechtmäßig eine Streuobstwiese zerstört?" sei eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit gewesen.
Chronologie der Ereignisse spricht für die Stadt
Die Faktenlage ist eindeutig: Am 22. November 2024 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Rodung ausdrücklich erlaubt. Als die Arbeiten am 25. November begannen, lag kein rechtskräftiges Verbot vor. Erst um 10 Uhr desselben Tages erließ der Verwaltungsgerichtshof Mannheim einen Eilentscheid - zu diesem Zeitpunkt waren die meisten Bäume bereits gefällt. Im Februar bestätigte das Gericht schließlich die Rechtmäßigkeit des städtischen Vorgehens.
SWR versteckt sich hinter fadenscheinigen Ausreden
Die Reaktion des SWR auf die Vorwürfe erscheint bezeichnend für den Zustand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine Sprecherin verwies lapidar darauf, dass "Fehler in der tagesaktuellen, oft unter Zeitdruck stehenden Berichterstattung nicht gänzlich ausgeschlossen werden" könnten. Dass notwendige Korrekturen erst 16 Stunden später vorgenommen wurden, lässt allerdings Zweifel an dieser Erklärung aufkommen.
Ein Symptom tieferliegender Probleme
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die zunehmend ideologisch geprägte Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien. Statt neutraler Faktenberichterstattung scheint hier eine vorgefasste Agenda verfolgt worden zu sein - auf Kosten journalistischer Standards und zu Lasten der Gebührenzahler. Das Verwaltungsgericht wird nun klären müssen, ob der SWR gegen die Programmgrundsätze der gewissenhaften Recherche und Wahrheitstreue verstoßen hat.
Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig eine kritische Überprüfung der Strukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist. Wenn selbst eine kleine Kommune gezwungen ist, rechtliche Schritte gegen tendenziöse Berichterstattung einzuleiten, sollten bei den Verantwortlichen die Alarmglocken schrillen.
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