
Paragraph 188: Wenn der Staat seine Bürger für das Wort „Pinocchio" verfolgt
Es klingt wie eine Szene aus einem dystopischen Roman, ist aber bittere Realität im Deutschland des Jahres 2026: Ein Rentner wird strafrechtlich verfolgt, weil er den Bundeskanzler „Pinocchio" nannte. Täglich 17 Ermittlungsverfahren wegen sogenannter Politikerbeleidigung beschäftigen eine ohnehin hoffnungslos überlastete Justiz – während die Kriminalität auf den Straßen neue Rekorde bricht. Willkommen in der Bundesrepublik, wo die Prioritäten offenbar gründlich auf den Kopf gestellt wurden.
Die „Pinocchio"-Affäre und ihre Folgen
Was war geschehen? Ein Bürger hatte es gewagt, Bundeskanzler Friedrich Merz mit der berühmten Holzpuppe zu vergleichen, deren Nase bekanntlich beim Lügen wächst. Ein Vergleich, der angesichts der zahlreichen gebrochenen Wahlversprechen des Kanzlers – keine neuen Schulden, Bürokratieabbau, Migrationswende – für viele Deutsche naheliegend erscheinen dürfte. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren zwar ein, da es sich um „eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik" handele. Doch allein die Tatsache, dass überhaupt ermittelt wurde, wirft ein grelles Schlaglicht auf den Zustand unserer Demokratie.
Der AfD-Abgeordnete Peter Felser wollte daraufhin von der Bundesregierung wissen, ob dieser groteske Fall nicht endlich Anlass sein könnte, den berüchtigten Paragraphen 188 des Strafgesetzbuches – im Volksmund treffend „Majestätsbeleidigung" genannt – ersatzlos zu streichen. Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme (SPD) fiel so aus, wie man es von dieser Regierung erwarten durfte: Man prüfe „kontinuierlich", ob Änderungen erforderlich seien. Gleichzeitig sehe man ausgerechnet im „Pinocchio"-Fall keinen Anlass für gesetzgeberische Schritte.
Eine Justiz, die an den falschen Stellen kämpft
Die Zahlen sprechen eine erschreckende Sprache. Im vergangenen Jahr registrierte das Bundeskriminalamt 6.246 Meldungen wegen Politikerbeleidigung. Zum Vergleich: 2022 waren es noch 1.404 Fälle, 2024 bereits 4.439. Eine Vervierfachung innerhalb weniger Jahre. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Während Messerangriffe, Gewaltkriminalität und Einbrüche das Sicherheitsgefühl der Bürger auf ein historisches Tief drücken, bindet der Staat kostbare Ermittlungsressourcen, um zu klären, ob ein Rentner seinen Kanzler „Pinocchio" nennen darf.
Felser brachte es auf den Punkt, als er von „Realsatire" sprach. Die Bundesregierung erwarte offenbar, dass sich „die ohnehin bereits hoffnungslos überlastete Justiz ruhig weiter mit solchen Kinkerlitzchen aufhalten" solle. Selbst wenn Verfahren eingestellt würden, koste jeder einzelne Fall „kostbare Zeit an die Entscheidung zu verschwenden, ob der angeklagte Untertan im Einzelfall seinen potentiell majestätsbeleidigten Regierungschef ‚Pinocchio' oder ähnliches nennen darf".
Ein Relikt aus vordemokratischen Zeiten
Der Paragraph 188 StGB ist ein Anachronismus, der in einer funktionierenden Demokratie nichts verloren hat. Er stellt die „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens" unter verschärfte Strafe – und schafft damit de facto einen Sonderschutz für die politische Klasse, den kein normaler Bürger genießt. Wer seinen Nachbarn beleidigt, muss mit einem Strafantrag rechnen. Wer einen Politiker kritisiert – und sei es noch so satirisch –, dem droht ein Offizialdelikt mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Man erinnere sich: Bereits 2016 sorgte der sogenannte „Böhmermann-Fall" für eine hitzige Debatte über den damaligen Paragraphen 103 StGB, die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter. Dieser wurde 2017 abgeschafft. Doch den inländischen Pendant, den Paragraphen 188, ließ man unangetastet. Warum wohl? Vielleicht, weil die politische Klasse sich selbst ungern den Schutzschild nimmt, hinter dem sie sich vor der berechtigten Kritik ihrer Wähler verstecken kann.
Gebrochene Versprechen und wachsender Unmut
Dass Friedrich Merz ausgerechnet mit „Pinocchio" verglichen wird, kommt nicht von ungefähr. Der Mann, der im Wahlkampf vollmundig versprach, keine neuen Schulden zu machen, unterzeichnete wenige Wochen nach Amtsantritt einen Koalitionsvertrag, der ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen vorsieht – finanziert auf Pump, versteht sich. Die Generationen, die diese Schulden eines Tages abtragen müssen, wurden nicht gefragt. Die versprochene Migrationswende? Bislang kaum mehr als Rhetorik. Der Bürokratieabbau? Ein Phantom. Und nun soll der Bürger nicht einmal mehr das Recht haben, seinen Unmut darüber in einem griffigen Vergleich auszudrücken?
Es ist bezeichnend für den Zustand dieser Republik, dass eine Regierung, die ihre eigenen Versprechen reihenweise bricht, gleichzeitig mit dem Strafrecht gegen jene vorgeht, die genau das benennen. In einer gesunden Demokratie müssten Politiker Kritik aushalten – auch wenn sie unbequem, zugespitzt oder satirisch daherkommt. Stattdessen erleben wir eine schleichende Erosion der Meinungsfreiheit, die sich hinter juristischen Formalitäten versteckt.
Die eigentlichen Prioritäten
Während die Justiz also damit beschäftigt ist, „Pinocchio"-Vergleiche zu prüfen, fehlen an anderer Stelle die Kapazitäten. Polizeibeamte klagen über Personalmangel, Staatsanwaltschaften schieben Berge unerledigter Akten vor sich her, und die Bürger warten Monate auf Gerichtstermine. Die Kriminalitätsstatistiken zeigen seit Jahren nach oben – eine direkte Folge einer verfehlten Migrationspolitik, die von der Mehrheit der Bevölkerung längst nicht mehr mitgetragen wird.
Doch statt die Ursachen dieser Misere zu bekämpfen, statt die Justiz dort einzusetzen, wo sie wirklich gebraucht wird, verschwendet der Staat seine begrenzten Ressourcen darauf, die Befindlichkeiten seiner politischen Klasse zu schützen. Das ist nicht nur absurd – es ist ein Affront gegen jeden steuerzahlenden Bürger dieses Landes.
Ein Paragraph, der fallen muss
Die Abschaffung des Paragraphen 188 StGB wäre kein Akt der Anarchie, sondern ein überfälliger Schritt zur Stärkung der demokratischen Grundrechte. Politiker sind keine Monarchen. Sie sind gewählte Volksvertreter, die sich vor ihren Wählern verantworten müssen – und die es ertragen müssen, wenn diese Wähler ihren Unmut äußern. Wer das nicht aushält, hat in der Politik nichts verloren.
Dass die Bundesregierung trotz der offensichtlichen Absurdität des „Pinocchio"-Falls keine Anstalten macht, den Paragraphen zu streichen, spricht Bände. Es zeigt eine politische Klasse, die sich zunehmend von den Bürgern entfremdet hat und ihre Macht mit allen Mitteln – auch den juristischen – zu verteidigen sucht. Doch die Rechnung wird kommen. Spätestens an der Wahlurne.

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