
Polen verweigert Auslieferung: Terrorverdächtiger im Nord-Stream-Fall kommt frei
Die polnische Justiz hat eine Entscheidung getroffen, die das ohnehin angespannte Verhältnis zwischen EU-Mitgliedsstaaten weiter belastet: Trotz eines europäischen Haftbefehls und der eindringlichen Forderung der deutschen Bundesanwaltschaft wird der Tatverdächtige Wolodymyr Schurawljow im Fall der Nord-Stream-Sprengung nicht an Deutschland ausgeliefert. Der ehemalige Tauchlehrer, dem deutsche Ermittlungsbehörden eine Beteiligung an dem Anschlag vorwerfen, wurde stattdessen auf freien Fuß gesetzt.
Warschauer Gericht ignoriert deutsche Rechtshilfe
Das polnische Gericht prüfte nicht einmal die Frage, ob Schurawljow tatsächlich an der Sprengung beteiligt gewesen sein könnte. Stattdessen beschränkte sich die Untersuchung darauf, ob der Haftbefehl rechtens sei – und kam zu einem negativen Urteil. Diese Entscheidung wirft erhebliche Fragen über die Funktionsfähigkeit der europäischen Rechtshilfe auf.
Der polnische Regierungschef Donald Tusk hatte bereits im Vorfeld seine Position deutlich gemacht: Das eigentliche Problem sei nicht die Sprengung der Pipeline gewesen, sondern dass sie überhaupt gebaut wurde. Diese Haltung spiegelt die langjährige Ablehnung Polens gegenüber der deutsch-russischen Energieverbindung wider, die von Warschau stets als Sicherheitsbedrohung betrachtet wurde.
„Orden statt Haft" – Polens schockierende Rechtfertigung
Die politische Elite Polens zeigte sich in seltener Einigkeit: Eine Auslieferung liege nicht im nationalen Interesse. Der Vorsitzende des polnischen Sicherheitsrats brachte es auf den Punkt: Man würde zwar deutschem Recht entsprechen, gleichzeitig aber „russischem Unrecht" dienen. In Polen seien viele der Ansicht, wer einen Anschlag auf Nord Stream verübe, verdiene keine Haft, sondern einen Orden.
„Wenn einem eine Infrastruktur in Europa nicht gefällt, kann man sie sprengen, so Polen. Das Land erteilt damit die Erlaubnis für Terroranschläge."
Diese scharfen Worte stammen von Péter Szijjártó, dem ungarischen Außenminister, der den Vorgang auf X als skandalös bezeichnete. Seine Kritik trifft den Kern des Problems: Wenn EU-Mitgliedsstaaten beginnen, Terrorakte gegen die Infrastruktur ihrer Nachbarn zu rechtfertigen oder gar zu glorifizieren, steht die Grundlage der europäischen Zusammenarbeit zur Disposition.
Die deutsche Reaktion: Betretenes Schweigen
Besonders bemerkenswert ist die zurückhaltende Reaktion der deutschen Bundesregierung. Außenminister Wadephul erklärte lediglich, man werde sich nicht in die Rechtsprechung eines anderen Landes einmischen. Diese diplomatische Zurückhaltung wirft Fragen auf: Ist Berlin möglicherweise sogar erleichtert, den Terroranschlag nicht gerichtlich verfolgen zu müssen?
Die Vermutung liegt nahe, dass eine umfassende Aufklärung unbequeme Wahrheiten ans Licht bringen könnte. Zu offensichtlich scheinen die Verbindungen zur ukrainischen Regierung, die Deutschland gleichzeitig mit Milliardenhilfen unterstützt. Den Bürgern zu erklären, warum man die mutmaßlichen Auftraggeber der Terroristen in Kiew finanziert, während man gleichzeitig zum Gürtel-enger-Schnallen aufruft, wäre in der Tat ein kommunikatives Desaster.
Ein gefährlicher Präzedenzfall für Europa
Die polnische Entscheidung setzt einen gefährlichen Präzedenzfall. Wenn Mitgliedsstaaten beginnen, Terrorakte gegen kritische Infrastruktur ihrer Nachbarn zu tolerieren oder gar zu begrüßen, untergräbt dies die Fundamente der europäischen Rechtsgemeinschaft. Die Tatsache, dass Polen und andere Staaten von den Transitgebühren für russisches Gas profitierten, die durch Nord Stream wegfielen, wirft zusätzlich ein schiefes Licht auf die Motivlage.
Ohne die Auslieferung des Verdächtigen dürfte eine vollständige Aufklärung des Anschlags nun erheblich erschwert werden. Dies scheint jedoch im Interesse mehrerer Beteiligter zu liegen – nicht zuletzt der deutschen Regierung selbst, die sich auffallend zurückhaltend zeigt.
Die Nord-Stream-Affäre offenbart einmal mehr die tiefen Risse innerhalb der EU. Während man nach außen hin Einigkeit demonstriert, zeigt sich im Inneren ein beunruhigendes Bild: Mitgliedsstaaten, die Terrorakte rechtfertigen, eine deutsche Regierung, die wegschaut, und eine europäische Rechtsgemeinschaft, die ihre eigenen Prinzipien verrät. Es bleibt die bittere Erkenntnis: In der heutigen EU gilt offenbar nicht mehr das Recht, sondern das jeweilige nationale Interesse – koste es, was es wolle.
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