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Pressefreiheit gegen Behörden-Willkür: Wallasch erkämpft Grundsatzurteil gegen politische Gesinnungsjustiz

Pressefreiheit gegen Behörden-Willkür: Wallasch erkämpft Grundsatzurteil gegen politische Gesinnungsjustiz

Es ist ein juristisches Lehrstück, das aus Niedersachsen herüberschallt – und zugleich ein erschreckendes Zeugnis darüber, wie weit der Geist der politischen Gesinnungsprüfung bereits in deutsche Amtsstuben vorgedrungen ist. Der Journalist Alexander Wallasch hat vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einen Sieg errungen, der weit über den Einzelfall hinausstrahlt. Die Botschaft der Richter ist unmissverständlich: Behörden haben Journalisten Auskunft zu erteilen – und zwar unabhängig davon, in welche politische Schublade sie das anfragende Medium hineinpressen möchten.

Eine Pressesprecherin spielt Zensorin

Was war geschehen? Wallasch wollte schlicht wissen, welche Staatsbürgerschaft ein in Hannover festgenommener, dringend tatverdächtiger Straftäter besitzt. Eine Standardanfrage, wie sie täglich tausendfach gestellt wird. Doch die zuständige Erste Staatsanwältin, in Personalunion auch Pressesprecherin, verweigerte die Auskunft. Ihre Begründung gleicht einem Offenbarungseid des deutschen Behördenapparats: Sie habe Wallasch gegoogelt und sei zu dem Schluss gekommen, der Antragsteller könne die Information „vorrangig für eine ausländerfeindliche Berichterstattung" verwenden wollen.

Mit anderen Worten: Eine Vertreterin des Staates maßt sich an, die mutmaßliche Verwendungsabsicht eines Journalisten vorab zu beurteilen – und auf dieser Grundlage darüber zu entscheiden, ob der Bürger durch die Presse erfahren darf, was Sache ist. Das ist nicht mehr Verwaltungshandeln, das ist Gesinnungsprüfung in Reinkultur.

Verwaltungsgericht segnet ab, Oberverwaltungsgericht räumt auf

Bemerkenswert genug: Das Hannoveraner Verwaltungsgericht trug diese groteske Argumentation in erster Instanz widerspruchslos mit. Die Vorsitzende Richterin, so führt Wallaschs Anwalt Dirk Schmitz aus, war zuvor jahrelang Pressesprecherin der grünen Justizministerin Niedersachsens. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, wenn ausgerechnet eine ehemalige Akteurin grüner Justizpolitik kein Problem darin sieht, presserechtliche Auskunftsansprüche an „die richtige Gesinnung" zu koppeln.

Erst das Oberverwaltungsgericht räumte mit dem ideologischen Wildwuchs auf. Sowohl im Tenor als auch in der Begründung kassierten die Richter den Beschluss der Vorinstanz. Ihre dogmatisch saubere Botschaft: Mutmaßungen darüber, wie ein Journalist eine Information verwenden könnte, gehen die Behörde schlichtweg nichts an. Andernfalls würde die Auskunftsstelle zur Zensurbehörde mutieren.

Die ideologische Schlagseite der deutschen Justiz

Was sich in diesem Fall offenbart, ist ein tieferliegendes Problem: Der Wokismus hat längst Einzug in die Amtsstuben und Gerichtssäle gehalten. Die „richtige Meinung" lautet: Nationalitäten von Straftätern dürften nicht erwähnt werden, weil das angeblich Vorurteile schüre. Wer danach fragt, gerät unter Generalverdacht. Eine Haltung, die in einem Rechtsstaat nichts verloren hat – und die fatale Erinnerungen an Zustände weckt, die man auf deutschem Boden längst überwunden glaubte.

Besonders entlarvend: Die Staatsanwältin schrieb in ihrer Stellungnahme, sie habe mit dem Hinweis auf die EU-Herkunft des Beschuldigten „der eventuellen Annahme entgegentreten" wollen, es könne sich um einen Flüchtling handeln. Hier offenbart sich das ganze Ausmaß behördlicher Verstrickung in politische Narrative. Statt schlicht Fakten zu liefern, wird vorsortiert, geframt und gefiltert – damit der Bürger ja nicht auf die „falschen" Gedanken kommt.

Die feige Schweigemauer des Mainstream-Journalismus

Pikant ist auch die Rolle der etablierten Lokalpresse. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung und andere Blätter hatten zwar berichtet, aber keinerlei Anstalten gemacht, die Verweigerung der Auskunft juristisch anzufechten. Schmitz bringt es auf den Punkt: Die großen Häuser mit ihren gut ausgestatteten Rechtsabteilungen wollen sich mit den „Freundinnen" in den Behördenpressestellen nicht anlegen. Der investigative Reporter alter Schule, der gegen den Staat schreibt und Skandale aufdeckt, ist eine aussterbende Spezies. Heute lautet der Karrierewunsch vieler junger Medienschaffender: Pressesprecher bei den Stadtwerken. Da desavouiert man Entscheider lieber nicht.

Genau diese unheilige Symbiose zwischen Mainstream-Medien und Behörden ist es, die den Begriff „Vierte Gewalt" zur Farce verkommen lässt. Während sich klassische Redaktionen auf die Bekämpfung der Opposition spezialisiert haben, müssen alternative Medien wie alexander-wallasch.de die Drecksarbeit erledigen und Selbstverständlichkeiten vor Gericht erstreiten.

Ein Grundsatzurteil mit Strahlkraft

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat das Zeug zur Leitentscheidung. Höchstrichterliche Urteile zum presserechtlichen Auskunftsanspruch sind selten, und die meisten fallen einschränkend aus. Hier nun haben Verwaltungsrichter ohne politische Vita lehrbuchartig festgehalten: Wenn jemand ein Medium ist, hat die Behörde nicht zu prüfen, was er mit der Information anstellt. Sie hat nur zu prüfen, ob sie die Information herausgeben muss. Punkt.

Profitieren werden davon künftig alle Medien jenseits des Mainstreams – egal ob aus dem rechten, linken oder unabhängigen Spektrum. Sie haben nun einen klaren, einklagbaren Anspruch darauf, von Behörden ernstgenommen zu werden. In einem Land, in dem die Pressefreiheit zunehmend zur Verfügungsmasse politischer Opportunität verkommt, ist das ein dringend benötigter Lichtblick.

Was bleibt: Sorge um den Rechtsstaat

Doch der Sieg vor Gericht kann nicht darüber hinwegtäuschen, in welchem Zustand sich Teile der deutschen Justiz befinden. Wenn eine erstinstanzliche Richterin allen Ernstes meint, presserechtliche Ansprüche seien an „gute politische Gesinnung" gebunden, dann läuft im Maschinenraum des Rechtsstaats etwas grundlegend schief. Die jahrelange Indoktrination durch grüne Ministerien hinterlässt ihre Spuren – und es ist zu befürchten, dass dieser Fall nur die Spitze des Eisbergs darstellt.

Die Aufgabe bleibt: Bürger und unabhängige Medien müssen wachsam bleiben, müssen klagen, müssen kämpfen. Und sie müssen sich bewusst sein, dass die Verteidigung der Grundrechte in diesem Land zunehmend einer Sisyphusarbeit gleicht. Dass Alexander Wallasch und sein Anwalt diesen Kampf aufgenommen haben, verdient höchsten Respekt – denn sie haben nicht nur für sich selbst gestritten, sondern für die Pressefreiheit insgesamt.

Wenn der Staat darüber entscheidet, welcher Journalist die „richtige Gesinnung" hat, um Auskunft zu erhalten, dann ist die Pressefreiheit bereits faktisch abgeschafft.

Bleibt die Hoffnung, dass dieser Beschluss aus Lüneburg ein Weckruf für alle ist, die in Verwaltung und Justiz noch glauben, ihre persönlichen politischen Präferenzen mit dem Rechtsstaat verwechseln zu können. Deutschland braucht eine Justiz, die wieder dem Gesetz dient – und nicht der gerade als opportun empfundenen Ideologie.

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