
„Rechte Ratten“: Ermittlungen gegen Herbert Grönemeyer eingeleitet

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat nach Medienberichten ein Ermittlungsverfahren gegen den Sänger Herbert Grönemeyer eingeleitet – wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Auslöser sei eine Strafanzeige, die ein Bürger nach einem Konzert in Dortmund gestellt habe. Ein Sprecher der Behörde habe das Verfahren bestätigt.
Was auf der Bühne in Dortmund gesagt wurde
Am 17. Februar 2026 stand Grönemeyer in Dortmund auf der Bühne. Dort sprach er Berichten zufolge von „rechten Ratten und rechten Rassisten“ und rief zum Zusammenhalt auf.
Wörtlich zitierten mehrere Medien den Musiker so:
„Fakt ist, wir sind eine stabile bürgerliche Gemeinschaft. Solidarisch, fest, klar und eindeutig. Und wir stehen zusammen, bis sie wieder in ihren Löchern verschwinden, wo sie herkommen.“
Der Beifall im Saal war groß. In Teilen der Öffentlichkeit galt der Auftritt als mutige Haltung – wenige Wochen später wurde dem Sänger Berichten zufolge der Deutsche Nationalpreis zugesprochen.
Ein Bürger zeigt an – und die Behörde reagiert
Doch ein Mann sah in den Worten mehr als flotte Bühnenrhetorik. Er erstattete Anzeige und argumentierte, die Formulierung ziele auf die AfD und deren Wähler. Der Begriff „Ratte“ werde juristisch als Form der Entmenschlichung bewertet, die Menschen ihre Würde absprechen solle.
In der Anzeige, die dem berichtenden Medium vorliege, heißt es sinngemäß, wer andere als Ungeziefer bezeichne, das „in Löchern verschwinden“ solle, betrete in Deutschland historisch besonders empfindliches Terrain. Das Verfahren sei am 5. März eingeleitet worden, der Anzeigenerstatter am 10. März schriftlich informiert worden. Zum aktuellen Stand habe die Staatsanwaltschaft zunächst keine Auskunft geben können.
Die entscheidende Rechtsfrage: Wer ist „Teil der Bevölkerung“?
Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs stellt unter Strafe, wer gegen nationale, rassische, religiöse oder ethnisch bestimmte Gruppen – oder gegen „Teile der Bevölkerung“ – zum Hass aufstachelt oder deren Menschenwürde durch böswillige Verächtlichmachung angreift. Genau an dieser Formulierung dürfte sich alles entscheiden.
Denn ob Anhänger einer Partei einen solchen „Teil der Bevölkerung“ bilden, ist juristisch umstritten. Der Ausgang des Verfahrens ist damit vollkommen offen. Klar ist nur: Es gilt die Unschuldsvermutung. Ein Anfangsverdacht ist kein Urteil, und Einstellungen sind in solchen Fällen keineswegs selten.
Der eigentliche Skandal ist die Sprache selbst
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Fall vor allem eines: eine Verrohung der politischen Sprache, die längst zum Alltag gehört. Wer Andersdenkende ins Tierreich verschiebt, nimmt ihnen rhetorisch das Menschliche – und macht den demokratischen Streit unmöglich.
Viele Bürger fragen sich zudem, ob dieselben Maßstäbe für alle gelten. Wird derselbe Ton von der falschen Seite angeschlagen, folgen Empörungswellen, Rücktrittsforderungen, Talkshow-Debatten. Kommt er aus dem Kulturbetrieb, folgt oft: ein Preis.
Meinungsfreiheit schützt auch scharfe, überspitzte, verletzende Worte – das ist gut so und muss so bleiben. Aber sie schützt sie für alle. Ein Rechtsstaat, der hier mit zweierlei Maß misst, verliert genau jenes Vertrauen, von dem er lebt.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Berichte wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt.
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