
Rechtswidrige Vergabe der 5G-Frequenzen: Massive politische Einflussnahme aufgedeckt
Die Vergabe der 5G-Mobilfunknetzfrequenzen im Jahr 2019 durch die Bundesnetzagentur ist laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln rechtswidrig. Das Gericht stellte fest, dass das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer (CSU) „massiv“ und „rechtswidrig“ Einfluss auf die Netzagentur genommen habe.
Monopolstellung der großen Anbieter
Im Zentrum des Urteils steht die sogenannte Diensteanbieterverpflichtung, die von kleineren Mobilfunkanbietern gefordert wurde. Diese Verpflichtung hätte die großen Anbieter wie Telekom, Vodafone und Telefónica gezwungen, ihre Netzinfrastruktur zu regulierten Preisen für kleinere Anbieter zugänglich zu machen. Medienberichte hatten bereits nahegelegt, dass Minister Scheuer diese Verpflichtung gezielt verhindert habe.
Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Regeln sahen lediglich vor, dass die großen Anbieter mit den kleineren über die Mitnutzung verhandeln müssen. Dies führte in der Praxis dazu, dass kleinere Anbieter 5G-Tarife nur zu höheren Preisen anbieten können, was allgemein höhere Mobilfunkpreise in Deutschland zur Folge hat.
Freenet und EWE Tel klagten
Freenet und EWE Tel, zwei kleinere Anbieter, hatten wiederholt gegen die Vergaberegeln geklagt, scheiterten jedoch zunächst unterinstanzlich. 2021 entschied das Bundesverwaltungsgericht anders und verwies den Fall zurück nach Köln. Das dortige Verwaltungsgericht solle prüfen, ob die Bundesnetzagentur in ihrer Entscheidung befangen gewesen sei, da es Anhaltspunkte für unzulässige Einflussnahme seitens der Politik gebe.
Das Kölner Gericht bestätigte diese Vorwürfe in seinem aktuellen Urteil. Die Einflussnahme des Bundesverkehrsministeriums sei so nachdrücklich gewesen, dass die EU-rechtlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur geschädigt wurde. Es liege nahe, dass die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung ohne die massive Einflussnahme anders ausgestaltet hätte.
Auswirkungen auf Mobilfunkkunden unklar
Wie sich das Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken wird, ist noch unklar, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Bundesnetzagentur kann versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen.
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur erklärte: „Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland.“ Freenet äußerte, dass das Verhandlungsgebot seinen Weg in die Entscheidung nur aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden habe. Zwar könne die Aufhebung der 5G-Vergabeentscheidung die verlorenen Jahre nicht rückgängig machen, aber nun stehe einer Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen.
Politische Dimension und Kritik
Die Enthüllungen über die massive politische Einflussnahme werfen ein Schlaglicht auf die problematischen Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft in Deutschland. Es zeigt sich erneut, dass politische Entscheidungen oft nicht im Interesse der Bürger, sondern im Interesse großer Konzerne getroffen werden. Die Verantwortung für die hohen Mobilfunkpreise in Deutschland liegt somit auch bei der politischen Führung, die es versäumt hat, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Das Urteil könnte nun den Weg für eine gerechtere Regulierung des Mobilfunkmarktes ebnen und den kleineren Anbietern eine bessere Position im Wettbewerb verschaffen. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung auf das Urteil reagieren werden.
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