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Rolle rückwärts in Berlin: Bargeld-Limit für Asylbewerber ausgesetzt!

Rolle rückwärts in Berlin: Bargeld-Limit für Asylbewerber ausgesetzt!
Symbolbild: KI-generiert

Berlin hat die 50-Euro-Bargeldgrenze auf der Bezahlkarte für neu ankommende Asylsuchende ausgesetzt. Das gab Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) am Dienstag bekannt. Damit fällt das Kernstück der Bezahlkarte nur rund zweieinhalb Monate nach dem Start im August weg. Die Hauptstadt war bundesweit das letzte Land, das die Karte überhaupt eingeführt hatte.

Ihre Begründung lieferte die Senatorin gegenüber dem Evangelischen Pressedienst: Das Limit habe einen „diskriminierenden Charakter“. Sie berief sich dabei auf das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz.

Was bisher galt und was jetzt wegfällt

Die Regeln waren bislang klar. Neu ankommende Asylsuchende konnten pro Monat 50 Euro in bar abheben, für jedes Kind kamen 50 Euro dazu. Alles Weitere lief bargeldlos über die „Berlin SocialCard“, eine Visa-Karte, die das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten verwaltet. Bezahlen lässt sich damit überall in Deutschland, wo Visa akzeptiert wird.

Die Karte selbst bleibt im Einsatz. Gestrichen ist nur die Begrenzung, um die es politisch eigentlich ging. Medienberichten zufolge sollen die Betroffenen vorerst wieder ohne Obergrenze Bargeld abheben können. Ausgerechnet der Teil, der die Karte von einer gewöhnlichen Bankkarte unterscheidet, ist damit vom Tisch.

Ohnehin die mildeste Variante der Republik

Dabei war das Berliner Modell schon vorher zurückhaltend. Die Karte bekamen nur Neuankömmlinge, wer schon Geldleistungen bezog, blieb außen vor. Menschen mit Behinderung, die die Karte nicht barrierefrei nutzen können, waren ebenfalls ausgenommen. Nach Berichten aus dem Sommer sollte die 50-Euro-Grenze außerdem nach sechs Monaten von selbst auslaufen. Selbst diese halbe Lösung hielt nun nicht einmal ein Vierteljahr.

Jahrelanger Streit und ein ungewöhnlicher Zeitpunkt

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich bereits 2023 und 2024 auf eine Bezahlkarte mit Bargeldgrenze verständigt. Damit sollten Anreize zur Einreise sinken und Überweisungen in Herkunftsländer oder an Schleuser schwieriger werden. Während die übrigen Länder die Karte längst eingeführt hatten, stritt der schwarz-rote Berliner Senat weiter. Die SPD-geführte Sozialverwaltung verwies noch im Frühjahr auf ungeklärte Fragen bei IT-Sicherheit und Datenschutz.

Auch der Zeitpunkt der Entscheidung fällt auf. In Berlin haben Linke, Grüne und SPD gerade Koalitionsverhandlungen aufgenommen. Grüne und Flüchtlingsrat hatten die Obergrenze seit Langem als diskriminierend kritisiert, ein von den Grünen bestelltes Gutachten sah darin einen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Beobachter dürften darin eine Vorleistung für das neue Bündnis sehen, die schon vor der Unterschrift unter einen Koalitionsvertrag erbracht wird.

Wer am Ende die Rechnung bezahlt

Die CDU hatte bei der Einführung betont, die Karte spare Ressourcen und erschwere Auslandsüberweisungen. Diese Leistungen seien schließlich für den Lebensunterhalt vor Ort gedacht. Auch Landesamtspräsident Steffen Weickert hatte auf die Entlastung seiner Mitarbeiter verwiesen, weil die Barauszahlungen zahllose Termine und Vorsprachen verursacht hätten.

Was bleibt nach dem Rückzieher? Ein Kartensystem, für das Berlin jahrelang verhandelt, geplant und bezahlt hat, und dessen Steuerungswirkung jetzt per Verwaltungsentscheidung verpufft. Für viele Bürger, die mit ihren Steuern die Sozialleistungen finanzieren, ist das schwer nachvollziehbar. Sie erleben eine Politik, die Beschlüsse von Bund und Ländern erst verschleppt und dann aufweicht.

Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Berliner Fall ein bekanntes Muster: Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer Migration werden mit großem Aufwand beschlossen und dann so lange auf Diskriminierung geprüft, bis kaum etwas von ihnen übrig ist. Ein Rechtsstaat, der seine eigenen Regeln ernst nimmt, sieht anders aus.

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