
Sächsisches Verfassungsgericht zerpflückt Corona-Politik: Ausgangssperren waren rechtswidrig
Ein vernichtendes Urteil für die sächsische Landesregierung: Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates hat zwei zentrale Corona-Maßnahmen aus dem Jahr 2021 für verfassungswidrig erklärt. Die nächtlichen Ausgangssperren und die rigiden Teilnehmerbeschränkungen bei Hochzeiten und Beerdigungen hätten gegen die Grundrechte der Bürger verstoßen. Besonders brisant: Ein Regierungsvertreter räumte vor Gericht ein, dass für wissenschaftlich fundierte Entscheidungen schlichtweg keine Zeit gewesen sei.
Grundrechte mit Füßen getreten
Was viele Bürger während der Corona-Zeit bereits ahnten, bestätigt nun höchstrichterlich das sächsische Verfassungsgericht: Die Politik agierte teilweise jenseits rechtsstaatlicher Grenzen. Die AfD-Fraktion im Landtag hatte mit 38 Abgeordneten einen Normenkontrollantrag eingereicht – und Recht bekommen. Die Richter stellten fest, dass die verhängten Maßnahmen unverhältnismäßig waren und einer wissenschaftlichen Grundlage entbehrten.
Besonders die nächtlichen Ausgangssperren, die ab Januar 2021 galten, seien ohne ausreichende Gefahrenprognose verhängt worden. Die Richter formulierten unmissverständlich: Eine solch massive Freiheitsbeschränkung wäre nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn ihr Unterlassen zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens geführt hätte. Doch genau diese Nachweise blieb die Regierung schuldig.
Beerdigungen im Schatten der Willkür
Geradezu grotesk mutet die Regelung bei Beerdigungen an. Das Gericht monierte, dass die starren Teilnehmerbegrenzungen die Realität völlig ignorierten. So konnte es passieren, dass neben vier Sargträgern und einem Geistlichen gerade einmal fünf Familienangehörige Abschied nehmen durften – selbst wenn diese im selben Haushalt lebten. Eine Differenzierung zwischen verschiedenen Veranstaltungsarten? Fehlanzeige. Die Kopplung an Inzidenzwerte? Nicht vorhanden.
Diese mangelnde Verhältnismäßigkeit verletzte laut Gericht das Grundrecht auf Ehe und Familie. In einer Zeit, in der Menschen ohnehin unter enormem emotionalem Druck standen, verwehrte der Staat ihnen auch noch den würdigen Abschied von ihren Liebsten.
Regierung gesteht: Keine Zeit für Wissenschaft
Was ein Vertreter der sächsischen Staatsregierung vor Gericht einräumte, lässt tief blicken: Man habe 2021 keine Zeit für "wissenschaftlich basierte, umfassende Grundlagen" gehabt. Die Maßnahmen seien zwar "unerfreulich" gewesen, aber man habe Leben schützen wollen. Diese Aussage offenbart das ganze Dilemma der Corona-Politik: Unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes wurden Grundrechte ausgehebelt – ohne solide wissenschaftliche Basis.
Hier zeigt sich das Versagen einer Politik, die in Panik verfiel und dabei rechtsstaatliche Prinzipien über Bord warf. Statt besonnen und evidenzbasiert zu handeln, regierte man mit der Brechstange. Die Folgen dieser Politik spüren wir bis heute: zerrüttetes Vertrauen in staatliche Institutionen, gesellschaftliche Spaltung und wirtschaftliche Verwerfungen.
Späte Genugtuung für Kritiker
Für all jene, die während der Corona-Zeit als "Querdenker" oder "Corona-Leugner" diffamiert wurden, weil sie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen hinterfragten, kommt diese richterliche Bestätigung einer späten Genugtuung gleich. Sie hatten Recht mit ihrer Kritik an überzogenen Eingriffen in die Grundrechte. Doch der Schaden ist angerichtet: Existenzen wurden zerstört, Familien entzweit, Kinder traumatisiert.
Das Urteil aus Sachsen sollte Anlass für eine schonungslose Aufarbeitung der Corona-Politik sein. Wer trägt die Verantwortung für verfassungswidrige Maßnahmen? Welche Konsequenzen ziehen wir für künftige Krisen? Und vor allem: Wie stellen wir sicher, dass Grundrechte nie wieder so leichtfertig geopfert werden?
Die Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichts ist mehr als nur ein juristisches Detail. Sie ist ein Weckruf an alle Bürger, wachsam zu bleiben, wenn der Staat unter dem Vorwand des Gemeinwohls nach ihren Freiheiten greift. Denn wie sich zeigt: Nicht alles, was gut gemeint ist, ist auch rechtmäßig. Und schon gar nicht alles, was als "alternativlos" verkauft wird.
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