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23.01.2026
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Skandal im Staatsdienst: Sächsische Beamtin organisierte israelfeindliche Extremisten-Demo

Skandal im Staatsdienst: Sächsische Beamtin organisierte israelfeindliche Extremisten-Demo

Ein Fall, der die Frage aufwirft, wie tief der Wurm im deutschen Beamtenapparat bereits sitzt: Eine langjährige Referentin der Landesdirektion Sachsen trat öffentlich als Versammlungsleiterin einer vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistisch" eingestuften Gruppierung auf. Die Rede ist von Anne Lewerenz, die nach eigenen Angaben seit 16 Jahren im sächsischen Staatsdienst arbeitet – und offenbar keinerlei Bedenken hatte, sich an die Spitze einer israelfeindlichen Demonstration zu stellen.

Handala: Vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft

Die propalästinensische Gruppierung „Handala" ist den Sicherheitsbehörden längst kein Unbekannter mehr. Der sächsische Verfassungsschutz stuft die Organisation als „gesichert extremistisch" ein – eine Klassifizierung, die nicht leichtfertig vergeben wird. Die Gruppe bewegt sich in einem linksradikalen Spektrum, in dem Israelfeindlichkeit und offener Judenhass in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben.

Am 17. Januar fand in Leipzig-Connewitz eine von Handala maßgeblich organisierte Demonstration unter dem bezeichnenden Motto „Antifa means: Free Palestine" statt. Was sich dort abspielte, lässt tief blicken: Teilnehmer verweigerten auf Nachfrage jegliche Distanzierung von den barbarischen Terrorangriffen der Hamas, israelfeindliche Parolen hallten durch die Straßen, und es kam zu Übergriffen auf Journalisten. Die Polizei musste mit einem Großaufgebot einschreiten, um das Schlimmste zu verhindern.

Eine Beamtin an vorderster Front des Extremismus

Dass ausgerechnet eine Staatsbeamtin diese Versammlung nicht nur leitete, sondern auch aktiv ein Crowdfunding für die Demonstration initiierte und unter ihrem Namen bewarb, wirft fundamentale Fragen auf. Wie kann es sein, dass jemand, der dem Staat zur Treue verpflichtet ist, sich derart offen mit verfassungsfeindlichen Kräften gemein macht?

Die Landesdirektion Sachsen reagierte zunächst ausweichend, zog eine erste Stellungnahme zurück und teilte schließlich mit, der Sachverhalt werde „ermittelt und geprüft". Man darf gespannt sein, ob diese Prüfung mehr als nur ein bürokratisches Feigenblatt darstellt.

Rechtswissenschaftler sehen klare Verstöße

Die juristische Einschätzung fällt eindeutig aus. Die Jenaer Jura-Professorin Anna Leisner-Egensperger stellte klar, dass bereits ein Spendenaufruf für eine als extremistisch eingestufte Organisation ein Dienstvergehen darstellen könne. Als Versammlungsleiterin für eine „erwiesen extremistische" Gruppierung aufzutreten, sei „definitiv" problematisch. Der Verwaltungsexperte Boris Hoffmann pflichtete bei: Beamte müssten sich eindeutig von Gruppen distanzieren, die die verfassungsmäßige Ordnung angreifen. Hier liege „wohl ein hinreichender Verdacht für ein Dienstvergehen" vor.

Schweigen zu den Hamas-Massakern

Besonders bezeichnend ist das Verhalten von Lewerenz selbst. In einem Interview verweigerte sie eine klare Antwort auf die Frage, ob sie den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober verurteile. Jenen Tag, an dem islamistische Terroristen über 1.200 Menschen in Israel bestialisch ermordeten, Frauen vergewaltigten und Geiseln verschleppten. Wer zu solchen Gräueltaten schweigt, hat im deutschen Staatsdienst nichts verloren.

Der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes, Dirk-Martin Christian, warnte bereits davor, dass aus legitimer Israelkritik zunehmend offene Israelfeindlichkeit werde. Der Fall Lewerenz ist ein Paradebeispiel für diese besorgniserregende Entwicklung.

Ein Symptom eines größeren Problems

Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom eines tiefgreifenden Problems im deutschen Staatsapparat. Während konservative Beamte bei der kleinsten Abweichung vom politisch korrekten Kurs mit Disziplinarverfahren überzogen werden, können sich offenbar Sympathisanten extremistischer Gruppierungen jahrelang unbehelligt im Staatsdienst halten – ja sogar öffentlich für verfassungsfeindliche Organisationen auftreten.

Die vielzitierte deutsche Staatsräson, die das Existenzrecht Israels als unverrückbar definiert, verkommt zur hohlen Phrase, wenn Staatsdiener ungestraft an der Seite von Hamas-Sympathisanten marschieren dürfen. Es bleibt abzuwarten, ob der Freistaat Sachsen den Mut aufbringt, hier ein deutliches Zeichen zu setzen – oder ob dieser Fall wie so viele andere im bürokratischen Nirwana versickert.

Die deutschen Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wer in ihrem Namen und von ihren Steuergeldern bezahlt den Staat vertritt. Und sie haben ein Recht darauf, dass Beamte, die sich offen gegen die verfassungsmäßige Ordnung stellen, zur Rechenschaft gezogen werden.

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