
Spektakulärer Polizeieinsatz im Sächsischen Landtag: AfD-Abgeordneter wegen Zwiebelfarm festgesetzt
Was wie eine Szene aus einem schlechten Politthriller anmutet, ereignete sich am Mittwochvormittag im Sächsischen Landtag: Beamte setzten den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau mitten im Parlamentsbetrieb fest und befragten ihn zu seinen geschäftlichen Aktivitäten in Weißrussland. Der Vorwurf? Der 56-jährige Landwirtschaftsmeister soll mit seiner Zwiebelfarm EU-Sanktionen umgangen haben. Doch die Frage drängt sich auf: Handelt es sich hier um legitime Strafverfolgung oder um eine politisch motivierte Inszenierung?
Die Vorwürfe gegen den Zwiebelbauern aus Sachsen
Im Zentrum der Ermittlungen steht Dornaus in Belarus registrierte Agrarfirma „000 Zybulka-Bel", die eine Zwiebelfarm betreibt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Politiker vor, Maschinenlieferungen über Drittstaaten wie Polen und Kasachstan organisiert zu haben, um die seit dem Ukrainekrieg geltenden EU-Sanktionen gegen Belarus zu umgehen. Der mögliche Strafrahmen bewegt sich zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Darüber hinaus steht der Vorwurf im Raum, Dornau habe sich an der Ausbeutung von Zwangsarbeitern beteiligt. Einem Bericht des weißrussischen Mediums reform.news zufolge sollen sich unter den Arbeitern auf seiner Farm auch politische Gefangene befunden haben. Allerdings wurden die Ermittlungen in diesem Zusammenhang bereits eingestellt – ein Detail, das in der medialen Berichterstattung gerne unter den Tisch fällt.
Bereits 2024 Ordnungsgeld verhängt
Neu sind die Vorwürfe gegen Dornau keineswegs. Bereits 2024 verhängte das Landtagspräsidium ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.862 Euro gegen den Abgeordneten, weil er seine wirtschaftlichen Verbindungen nach Weißrussland nicht ordnungsgemäß offengelegt hatte. Sein Zwiebel-Imperium soll ihm jährlich mindestens 130.000 Euro einbringen – Tendenz steigend.
AfD-Fraktion wittert politische Motivation
Die AfD-Fraktion reagierte auf den spektakulären Polizeieinsatz mit deutlicher Irritation. Fraktionschef Jörg Urban äußerte im Plenum die Vermutung, dass die strafrechtlichen Ermittlungen und die Hausdurchsuchung „politisch motiviert sind, um unseren Abgeordneten zu beschädigen". Die Fraktion hatte zuvor gegen die Aufhebung der Immunität gestimmt.
Und tatsächlich drängt sich die Frage auf: War der medienwirksame Zugriff im Landtag wirklich notwendig? Hätte nicht eine schlichte Vorladung ausgereicht? Die Inszenierung erinnert fatal an andere Fälle, in denen politische Gegner mit maximalem öffentlichen Aufsehen vorgeführt wurden.
Doppelte Standards bei der Strafverfolgung?
Während ein Zwiebelbauer aus Sachsen wegen möglicher Sanktionsumgehung festgesetzt wird, bleiben andere Skandale merkwürdig unbeachtet. Die Maskendeals der Unionsparteien während der Corona-Pandemie, bei denen Millionen in private Taschen flossen? Längst vergessen. Die 621 Millionen Euro, die unter Habeck und Günther in fragwürdigen Projekten versickerten? Kein Polizeieinsatz in Sicht.
Die Bundespartei der AfD signalisierte derweil, sich bei gerichtlicher Bestätigung der Vorwürfe „in aller Deutlichkeit" abzugrenzen. Eine Reaktion, die zeigt, dass man sich der Brisanz des Falles durchaus bewusst ist.
Ein Symptom für den Zustand unserer Demokratie
Der Fall Dornau offenbart einmal mehr die Schieflage in der deutschen Justiz und Politik. Während Vertreter der Opposition mit dem vollen Instrumentarium des Rechtsstaates überzogen werden, genießen andere offenbar einen gewissen Schutz. Die Frage, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird, ist nicht nur berechtigt – sie ist zwingend notwendig.
Ob Dornau tatsächlich gegen Sanktionsrecht verstoßen hat, werden die Gerichte klären müssen. Doch unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens bleibt ein bitterer Nachgeschmack: In einem Land, das sich seiner rechtsstaatlichen Prinzipien rühmt, sollte die Strafverfolgung niemals zum politischen Instrument verkommen.

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