
Staat als Schlussredaktion? Podcaster Berndt zieht gegen Medienwächter!

Ben Berndt, der Macher des Erfolgs-Podcasts „Ungeskriptet“, hat Klage gegen die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen eingereicht. Vertreten wird er vom Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel. Klären soll das Gericht eine grundsätzliche Frage: Darf eine Behörde einem Gastgeber vorschreiben, wann er seinem Gast widersprechen muss?
27 Sekunden, die eine Behörde auf den Plan riefen
Ausgelöst hat den Streit ein Interview mit dem Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke von Ende April 2026. Das Gespräch dauerte mehrere Stunden, Millionen Menschen haben es Medienberichten zufolge gesehen oder gehört. Die Aufseher störten sich aber nur an einer einzigen Passage.
Darin ging es um Höckes rechtskräftige Verurteilungen aus den Jahren 2023 und 2024. Er hatte im Mai 2021 im Thüringer Wahlkampf die SA-Losung „Alles für Deutschland“ verwendet. Im Podcast behauptete Höcke dann, die SA habe gar keine Losung gehabt. Nach Ansicht der Landesmedienanstalt hätte Berndt, der sich selbst nicht als Journalist sieht, dem widersprechen oder die Aussage wenigstens einordnen müssen.
Die Behörde ließ es nicht bei einer Rüge. In einem amtlichen Schreiben forderte sie, die Stelle nachträglich einzuordnen und zu bearbeiten. Außerdem sollte Berndt sein komplettes Archiv mit mehr als 300 Videos auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt überprüfen. Das Amt selbst nennt diesen Hinweis sein „mildestes Mittel“. Für einen einzelnen Podcaster wirkt so ein Auftrag aber eher wie eine Generalinventur unter staatlicher Aufsicht.
Rückzieher mit Hintertür
Am 24. September stellte die Medienanstalt ihre Prüfung dann ein. Die Begründung klingt beinahe ironisch: Öffentliche Debatte und Medienberichte hätten die falsche Aussage längst richtiggestellt. Die fehlende Einordnung sei damit gewissermaßen nachgeholt worden.
Ganz vom Tisch ist die Sache damit aber nicht. Berndt und sein Anwalt kritisieren, dass die Behörde den Vorwurf eines Sorgfaltsverstoßes trotzdem stehen lasse. Auch die Prüfung des gesamten Archivs bleibe bestehen. Die Kläger meinen, die Behörde wolle so einen Prozess vermeiden und den Vorwurf trotzdem aktenkundig machen.
„Wenn eine Behörde mir vorschreibt, wann ich meinen Gästen zu widersprechen habe, führt sie das Gespräch, nicht ich. Ich will wissen, ob so etwas in Deutschland tatsächlich zulässig ist.“
So erklärte Berndt der Ostdeutschen Allgemeinen seine Motive. Für ihn ist das Vorgehen schlicht Zensur. Sein Format versteht er als Symbol für Demokratie und freie Rede, in dem jeder zu Wort kommen könne.
Steinhöfel: „Keine staatliche Schlussredaktion“
Steinhöfel ist für seine Prozesse um Meinungsfreiheit bekannt und geht entsprechend scharf zur Sache. Journalisten dürften nicht allgemein dazu verpflichtet werden, sich von den Zitaten Dritter zu distanzieren. Außerdem fehle der Behörde jede Ermächtigungsgrundlage, um Äußerungen von Interviewgästen nachträglich zu kommentieren oder zu berichtigen.
„Die Medienanstalt ist keine staatliche Schlussredaktion für politische Interviews.“
Der Versuch, sich mit der angeblichen Erledigung aus der Affäre zu ziehen, sei gescheitert, so der Anwalt. Nun müsse ein Gericht entscheiden. Der Behörde bescheinigt Steinhöfel zudem eine „amtsdeutsch-passiv-aggressive Selbstgewissheit“.
Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?
Deutschland leistet sich 14 Landesmedienanstalten. Sie vergeben Lizenzen, überwachen Werberegeln, Plattformen und soziale Netzwerke und achten auf die journalistische Sorgfalt. Ihre Sanktionen reichen von Beanstandungen über Bußgelder bis zum Entzug der Lizenz. Offiziell gelten sie als unabhängig und staatsfern.
Genau dieser Anspruch steht jetzt auf dem Prüfstand. Berndt ist nicht der einzige Anbieter, der mit den Aufsehern aneinandergeraten ist. Andere alternative Publizisten berichten ebenfalls von langwierigen Prüfverfahren. Ein Urteil könnte deshalb weit über einen einzelnen Podcast hinaus Folgen haben. Es geht um die Frage, ob der Staat in einer Demokratie entscheidet, wie mündige Bürger ein Interview zu verstehen haben, oder ob er das ihnen selbst überlässt.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder.
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