
Steuergeld trotz Gerichtsklatsche: 411.000 Euro für Correctiv

Die Bundesregierung fördert die Recherche-Plattform Correctiv weiter mit Steuergeld – ausgerechnet für den Kampf gegen Desinformation. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor. Seit 2023 flossen demnach insgesamt 411.147 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ an die gemeinnützige GmbH mit Sitz in Essen und Berlin.
Wofür das Geld fließt
Den größten Brocken verschlingt das Projekt „Brandherd Desinformation“: 280.991 Euro für die Jahre 2025 und 2026. Umgesetzt wird es Medienberichten zufolge gemeinsam mit der Deutschen Jugendfeuerwehr an mehreren Standorten.
Ziel laut Projektbeschreibung des Bundesfamilienministeriums: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Umfeld der Freiwilligen Feuerwehr sollen in Workshops und journalistischen Coachings für den Umgang mit Falschinformationen sensibilisiert werden. Der Fokus liegt dabei ausdrücklich auf Einflussnahme aus dem Bereich der „extremen Rechten“. Module zu Islamismus oder Linksextremismus sind in der Beschreibung Berichten zufolge nicht erkennbar.
Das Urteil, das alles verändert
Brisant wird die Förderung durch die Justiz. Das Landgericht Berlin II untersagte im März 2026 zentrale Aussagen der berühmten Potsdam-Recherche vom Januar 2024 – jener Geschichte über ein Treffen in einer Potsdamer Villa, bei dem angeblich ein „Masterplan“ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund geschmiedet worden sein sollte.
In der Urteilsbegründung, über die mehrere Medien berichteten, heißt es, die Darstellung sei
nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig unklar, ungenau und unvollständig.
Teile der Bewertung stufte das Gericht demnach als „aus der Luft gegriffen“ ein. Unstrittig sei, dass der Aktivist Martin Sellner in seinem Vortrag weder den Entzug der Staatsbürgerschaft noch die Abschiebung deutscher Staatsbürger gefordert habe.
Die andere Seite der Medaille
Zur Fairness gehört: Correctiv hält an der Recherche fest und ging in Berufung. Das Landgericht Hamburg hatte die Berichterstattung in einem Parallelverfahren gebilligt, das Berliner Kammergericht erklärte die Bezeichnung des Treffens als „Deportationskonferenz“ für zulässig. Die Rechtsprechung ist also uneinheitlich, rechtskräftig entschieden ist längst nicht alles.
Unbestritten ist dagegen die politische Wucht: Nach der Veröffentlichung gingen bundesweit Millionen Menschen auf die Straße – begleitet und beklatscht von Spitzen der damaligen Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz.
Die Begründung, die viele Bürger sprachlos macht
Warum das Geld trotzdem weiterfließt? Die Bundesregierung argumentiert, sie finanziere ausschließlich einzelne Projekte, nicht die journalistische Arbeit der Plattform.
Für Kritiker ist das eine Spitzfindigkeit, die am Kern vorbeigeht. Aus Sicht unserer Redaktion wirft der Vorgang eine unbequeme Frage auf: Wer entscheidet eigentlich, was „Desinformation“ ist – und mit welcher Legitimation finanziert der Staat diese Deutungshoheit aus der Tasche der Steuerzahler?
Hinzu kommen weitere Töpfe. Laut Medienberichten summieren sich öffentliche Mittel aus Bund, Bundeszentrale für politische Bildung und Landesförderung auf deutlich höhere Beträge; seit 2016 sollen es insgesamt rund 2,5 Millionen Euro gewesen sein. Ab dem kommenden Jahr soll es aus „Demokratie leben!“ Berichten zufolge kein Geld mehr geben.
Bleibt ein Befund, der an das Grundvertrauen rührt: Eine Regierung, die Haushaltslöcher stopft und Bürgern Sparsamkeit predigt, verteilt sechsstellige Summen für politische Aufklärungsarbeit – während Gerichte über deren Grundlage streiten.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir leisten keine Rechts- und keine Steuerberatung.
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