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Stille Helden zur Kasse: Pflegende Rentner verlieren ihr Rentenplus

Stille Helden zur Kasse: Pflegende Rentner verlieren ihr Rentenplus
Symbolbild: KI-generiert

Wer als Rentner zu Hause den kranken Ehepartner pflegt, kann seine Rente bisher noch aufstocken. Damit soll am 1. Januar 2027 Schluss sein. So steht es im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, den das Bundeskabinett am 30. September beschlossen hat. Betroffen sind Zehntausende Senioren, die ihre Angehörigen ohne viel Aufhebens versorgen.

Der Trick mit den 99,99 Prozent

Das Prinzip klingt paradox, ist aber legal. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und die volle Altersrente bezieht, bekommt für die Pflege eines Angehörigen keine Rentenbeiträge mehr von der Pflegekasse. Bei einer Teilrente sieht das anders aus.

Rechtlich gilt nämlich schon eine Rente von 99,99 Prozent nicht mehr als Vollrente. Also zahlt die Pflegekasse weiter Beiträge ein, und die Rente steigt jeweils zum 1. Juli. Was der Rentner dafür aufgibt, ist kaum der Rede wert: Bei 1800 Euro Rente sind es nach Angaben eines Rentenberater-Portals gerade einmal 18 Cent im Monat.

Aus 18 Cent werden 1000 Euro im Jahr

Wie viel dazukommt, hängt vom Pflegegrad ab. Nach ausgewerteten Werten der Deutschen Rentenversicherung bringt ein Pflegejahr seit Juli 2026 so viel zusätzliche Monatsrente:

  • Pflegegrad 2: 7,34 bis 10,49 Euro
  • Pflegegrad 3: 11,69 bis 16,71 Euro
  • Pflegegrad 4: 19,04 bis 27,20 Euro
  • Pflegegrad 5: 27,20 bis 38,85 Euro

Den Höchstwert gibt es, wenn der Pflegebedürftige nur Pflegegeld bezieht. Hilft zusätzlich ein Pflegedienst, sinkt der Betrag. Ein Beispiel: Ein Mann pflegt seine Frau mit Pflegegrad 3 fünf Jahre lang ohne fremde Hilfe. Danach hat er gut 83 Euro mehr Rente im Monat, also rund 1000 Euro im Jahr, und das lebenslang.

Berlin spricht von einer „Gestaltungsmöglichkeit“

Laut Gesetzentwurf erhielten im Jahr 2024 gut 39.000 Rentner über die Teilrente Pflege-Rentenbeiträge. Die Pflegeversicherung habe dafür rund 153 Millionen Euro gezahlt. Ende 2025 bezogen Medienberichten zufolge sogar rund 101.200 Menschen jenseits der Regelaltersgrenze eine Teilrente. Eine Expertin der Rentenversicherung vermutet darunter viele Pflegepersonen.

Die Regierung nennt die Regel im Entwurf eine „unbeabsichtigte Gestaltungsmöglichkeit“, die mit dem Flexirentengesetz entstanden sei. Die Rentenbeiträge sollten Menschen absichern, die wegen der Pflege weniger arbeiten. Wer schon Altersrente beziehe, gehöre nicht dazu. Künftig sollen die Beiträge deshalb nur noch bis zur Regelaltersgrenze fließen, egal ob Voll- oder Teilrente.

Das Versprechen des Ministers

Pikant wird es beim Blick auf die Worte von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). Bei der Vorstellung des Entwurfs erklärte er:

„Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen, denn sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft.“

Für Pflegende im Erwerbsalter stimmt das. Die geplante Kürzung ihrer Rentenbeiträge auf 70 Prozent ist vom Tisch. Für pflegende Rentner gilt das Versprechen dagegen nicht. Gerade bei ihnen holt sich der Staat nun das Geld. Viele Betroffene dürften sich fragen, warum die Treue zum Partner im Alter weniger wert sein soll.

Acht Milliarden Euro Loch und neue Lasten

Hinter der Reform steht blanke Finanznot. Laut Medienberichten droht der Pflegeversicherung im kommenden Jahr eine Lücke von rund acht Milliarden Euro. Die Rentner trifft das gleich mehrfach: Kinderlose sollen ab Januar 2027 einen höheren Zuschlag zahlen. Er steigt um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent. Ab 2028 kommt ein Zuschlag von 0,52 Prozent für mitversicherte Ehepartner hinzu.

Immerhin gibt es Bestandsschutz. Alle Rentenpunkte, die bis Ende 2026 durch Pflege entstanden sind, bleiben erhalten. Für Pflegende unterhalb der Regelaltersgrenze ändert sich nichts. Voraussetzung bleibt mindestens Pflegegrad 2, mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen und höchstens 30 Stunden eigene Erwerbsarbeit.

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Wer erst jetzt einsteigt, gewinnt bis zum Jahresende nur noch wenige Euro. Wer die Teilrente schon bezieht, sollte das Gesetzgebungsverfahren genau verfolgen. Fällt der Vorteil weg, gibt es keinen Grund mehr, auf einen Teil der Rente zu verzichten. Die Deutsche Rentenversicherung berät unter der kostenlosen Hotline 0800 1000 4800.

Noch ist nichts endgültig. Der Bundestag berät das Gesetz am 5. November in erster Lesung, danach geht es in die Ausschüsse. Für viele Bürger zeigt der Fall trotzdem, wie schnell sich Regeln der staatlichen Vorsorge ändern können, sobald die Kassen leer sind. Wer im Alter unabhängig bleiben will, sollte deshalb auch privat vorsorgen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber können dabei als Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen eine sinnvolle Ergänzung sein.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Er gibt unsere eigene Meinung und die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser muss selbst recherchieren und ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich.

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