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Kettner Edelmetalle
12.02.2026
11:06 Uhr

Strafen ohne Richter: Wie die EU den Rechtsstaat aushöhlt – und der Bundestag brav applaudiert

Was sich hinter dem sperrigen Titel „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union" verbirgt, klingt zunächst nach trockener Bürokratie. Doch wer genauer hinschaut, dem dürfte es kalt den Rücken hinunterlaufen. Denn der Bundestag hat mit diesem Gesetz die Durchsetzung von EU-Sanktionen auf eine Weise verschärft, die fundamentale Grundprinzipien unseres Rechtsstaats in Frage stellt. Keine Unschuldsvermutung, faktische Umkehr der Beweislast, kein einklagbares Recht auf Akteneinsicht – willkommen in der schönen neuen Welt europäischer Sanktionspolitik.

Aus Ordnungswidrigkeiten werden über Nacht Straftaten

Bislang galten zahlreiche Verstöße gegen EU-Sanktionen juristisch als Ordnungswidrigkeiten. Das war durchaus angemessen und verhältnismäßig. Doch damit ist nun Schluss. Auf Grundlage einer EU-Richtlinie, die alle Mitgliedstaaten zur einheitlichen Anwendung von Sanktionen verpflichtet, werden die meisten dieser Verstöße künftig automatisch als Straftaten eingestuft. Und es geht längst nicht mehr nur um direkte Handlungen wie verbotene Zahlungen oder Lieferungen an sanktionierte Personen. Auch indirekte Unterstützung – etwa das Verschleiern von Vermögenswerten oder die bloße Hilfe bei der Umgehung von Sanktionen – fällt nun unter das Strafrecht.

Die Strafen? Drakonisch. Unternehmen drohen Geldbußen von bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes oder pauschale Strafen in zweistelliger Millionenhöhe. Die Behörden erhalten zudem weitreichende neue Befugnisse: Treuhandverwaltungen, massive Kontrollauflagen – das Arsenal der Sanktionsdurchsetzer wächst und wächst.

Grundgesetz? Interessiert in Brüssel niemanden

Was dem neuen Regelwerk jedoch fehlt, wiegt schwerer als alles, was es enthält. Es fehlen die grundlegenden Pfeiler, auf denen unser Rechtsstaat seit Jahrzehnten ruht: Anhörung, Verteidigung, Urteil und Berufung. Anklagebehörde und Gericht sind nicht getrennt. Die Unschuldsvermutung – jenes eherne Prinzip, das jeden Bürger vor staatlicher Willkür schützen soll – ist de facto gestrichen. Wer vom Bannstrahl der EU-Sanktionen getroffen wird, muss fortan selbst beweisen, dass er nicht gegen politische Vorgaben oder Gesetze der Europäischen Union verstoßen hat. Eine komplette Umkehr der Beweislast also. Ein solcher Ansatz ist dem deutschen Grundgesetz zutiefst fremd.

Doch unsere Verfassung scheint ohnehin nur noch eine dekorative Rolle zu spielen, wenn Brüssel zum Rapport ruft. CDU-Bundestagsabgeordneter Thomas Bareiß weist jede Kritik ungerührt zurück. Mit dem neuen Gesetz werde das Sanktionsstrafrecht europaweit „harmonisiert", um eine „effiziente sowie einheitliche Durchsetzung" zu ermöglichen. Seine Partei habe darauf geachtet, dass die EU-Vorgaben „pragmatisch umgesetzt" würden und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe. Verhältnismäßigkeit – ein großes Wort für ein Gesetz, das rechtsstaatliche Mindeststandards mit Füßen tritt.

Die AfD schlägt Alarm – zu Recht?

Die AfD reagiert mit scharfer Kritik. Das neue Sanktionsrecht greife „tief in grundrechtlich geschützte Positionen ein", so die Partei. Und tatsächlich: In vielen Fällen wirken Sanktionen wie eine gerichtliche Bestrafung – nur eben ohne die üblichen rechtsstaatlichen Mindestgarantien. Besonders brisant sei, dass selbst weitreichende Maßnahmen wie das Einfrieren von Vermögenswerten oder umfassende Berufs- und Tätigkeitsverbote gegen deutsche Staatsbürger verhängt werden könnten – ohne vorgelagertes gerichtliches Verfahren, ohne rechtliches Gehör, ohne effektiven Rechtsbehelf. Die EU schaffe hier ein „Ersatzstrafrecht ohne Richter", warnt die AfD. Man ist geneigt, dieser Einschätzung zuzustimmen.

Privatleute im Fadenkreuz: Wenn Meinungen zur Straftat werden

Besonders beunruhigend ist die Tendenz der EU, ihre Sanktionen zunehmend gegen Privatpersonen zu richten. Nach Angaben der EU-Kommission seien derzeit mehr als 2.500 Einzelpersonen mit Sanktionen belegt. Über 28 Milliarden Euro an privaten Vermögenswerten habe die EU eingefroren. Betroffen seien Mitglieder der „russischen Führung", hohe Beamte und Offiziere – soweit nachvollziehbar. Doch die Liste geht weiter: Auch „kremlfreundliche und anti-ukrainische Propagandisten" sowie Personen, die mit Technologien, IT, Rüstung und Ressourcen „im Zusammenhang mit Russland" stünden, könnten sanktioniert werden.

Ab wann eine „Nähe zu Russland" so nah ist, dass Sanktionen folgen? Nicht definiert. Das liegt allein im Ermessen der EU-Kommission. „Meinungen werden nicht sanktioniert", beteuert Brüssel gebetsmühlenartig. Gleichzeitig wurden mehr als 20 international tätige Medienhäuser wie Russia Today oder Sputnik faktisch verboten, um angebliche „Desinformation" zu bekämpfen. Wer aber entscheidet, wo die Grenze zwischen Meinung und Propaganda verläuft? Allein die EU-Kommission. In anderen Staaten würde Brüssel ein solches Vorgehen vermutlich als Willkür brandmarken.

Der Fall Jacques Baud: Ein Warnsignal für jeden Bürger

Schlagzeilen machte zuletzt der Fall des Schweizer Publizisten Jacques Baud. Der international renommierte Militärexperte wurde von der EU auf eine Sanktionsliste gesetzt, weil er angeblich „russische Narrative" verbreite. Was genau darunter zu verstehen sei, stehe in der Sanktionsbegründung nicht. Dieser Fall sollte jeden deutschen Bürger alarmieren. Denn was dem Schweizer Experten widerfahren ist, kann jederzeit auch einem deutschen Staatsbürger passieren – ohne Anklage, ohne rechtliches Gehör, ohne Urteil und ohne das Recht auf ein Berufungsverfahren.

Klar umrissene Kriterien, wann man Gefahr läuft, sanktioniert zu werden, gibt die EU-Kommission nicht heraus. Womöglich hat sie schlicht keine. Trotzdem behauptet CDU-Mann Bareiß unverdrossen, mit der Reform würden die Grundrechte „in keiner Weise eingeschränkt". Man kann das wohl nur noch als kognitive Dissonanz bezeichnen – oder als bewusste Irreführung der Öffentlichkeit.

Die schleichende Erosion des Rechtsstaats

Was wir hier erleben, ist nichts weniger als die schleichende Aushöhlung fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien. Prinzipien, für die Generationen vor uns gekämpft haben. Die Unschuldsvermutung, das Recht auf rechtliches Gehör, die Gewaltenteilung – all das sind keine abstrakten juristischen Konzepte, sondern der Schutzschild jedes einzelnen Bürgers gegen staatliche Willkür. Wenn dieser Schutzschild durchlöchert wird, trifft es am Ende nicht die Mächtigen, sondern die Schwachen.

Dass ausgerechnet die CDU unter Friedrich Merz, die sich einst als Partei des Rechtsstaats und der bürgerlichen Freiheiten verstand, ein solches Gesetz mitträgt, ist ein Armutszeugnis. Man hatte gehofft, dass die neue Große Koalition nach dem Desaster der Ampel-Jahre wenigstens in Fragen der Rechtsstaatlichkeit Kurs halten würde. Stattdessen wird Brüsseler Wunschdenken brav in deutsches Recht gegossen – koste es, was es wolle.

In Zeiten, in denen das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen ohnehin auf einem historischen Tiefpunkt angelangt ist, sendet dieses Gesetz ein fatales Signal: Der Staat kann dich treffen, wann und wie er will – und du hast keine Möglichkeit, dich dagegen zu wehren. Wer angesichts solcher Entwicklungen noch ruhig schläft, hat entweder nichts verstanden oder nichts zu verlieren.

Gerade in solch unsicheren Zeiten, in denen politische Willkür und staatliche Übergriffe zunehmen, zeigt sich einmal mehr der Wert von physischen Edelmetallen als Instrument der Vermögenssicherung. Gold und Silber lassen sich nicht per Mausklick einfrieren, nicht durch Sanktionslisten entwerten und nicht durch bürokratische Verordnungen konfiszieren. Wer sein Vermögen breit streut und dabei auch auf physische Edelmetalle setzt, schafft sich ein Stück Unabhängigkeit – unabhängig davon, welche neuen Regeln sich Brüssel als nächstes einfallen lässt.

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