
Todesurteil für Assad: Damaskus rechnet ab – doch Moskau schweigt

Ein Gericht in Damaskus hat Syriens gestürzten Präsidenten Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die Vorwürfe: vorsätzlicher Mord, Folter, willkürliche Inhaftierungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Urteil des vierten Strafgerichts wurde live im syrischen Staatsfernsehen verlesen – während Assad selbst in Russland sitzt, das ihn bislang nicht ausliefert.
Jubel vor dem Justizpalast
Neben Assad wurden auch dessen Bruder Mahir al-Assad und weitere Vertreter der gestürzten Regierung in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Ihnen wird geplanter Mord und Folter mit Todesfolge zur Last gelegt.
Verurteilt wurde außerdem Atef Nadschib, ein Cousin Assads und einst Sicherheitschef in der südsyrischen Stadt Daraa. Ihm legt die Anklage laut Berichten systematischen Massenmord und willkürliche Verhaftungen zur Last. Als sein Urteil fiel, brachen vor dem Justizpalast Jubel und Freudenschreie aus, wie ein Reporter vor Ort schilderte. Menschen hielten Fotos von Opfern hoch, für deren Tod Nadschib verantwortlich gemacht wird.
Wie alles mit Graffiti an einer Schulwand begann
Daraa ist kein zufälliger Ort. Dort begannen 2011 die friedlichen Proteste, nachdem Jugendliche regierungskritische Sprüche an ihre Schulwand gesprüht hatten – und dafür festgenommen wurden.
Aus diesem Funken wurde ein fast 14 Jahre dauernder Bürgerkrieg mit Hunderttausenden Toten, Millionen Flüchtlingen und zerstörten Städten. Im Dezember 2024 stand die Rebellenallianz vor Damaskus – Assad floh mit seiner Familie nach Moskau. Sein als besonders brutal beschriebener Bruder Mahir soll sich Berichten zufolge ebenfalls dorthin abgesetzt haben.
Ein Urteil ohne Vollstreckung – trotzdem kein Papiertiger
Realistisch betrachtet dürfte kein Henker in Damaskus zum Einsatz kommen. Solange der Kreml nicht ausliefert, bleibt das Urteil ein symbolischer Akt. Sollten die Verurteilten je gefasst werden, wartet in Damaskus laut Berichten unmittelbar der Strafvollzug oder ein neues Verfahren.
Doch symbolisch heißt nicht bedeutungslos. Nadschib ist eine der wenigen Schlüsselfiguren des alten Machtapparats, die tatsächlich in Syrien vor Gericht stand – sein Prozess begann Berichten zufolge im April 2026 vor demselben Gericht und gilt Beobachtern als wichtigstes Strafverfahren des Landes seit dem Sturz Assads. Menschenrechtsorganisationen verweisen zugleich auf einen Zielkonflikt:
Wer Kronzeugen hinrichtet, verliert womöglich für immer das Wissen darüber, was mit den Verschwundenen geschah.
Genau davor warnen Beobachter der syrischen Menschenrechtsszene – die Befehlsketten und das Schicksal der Verschleppten müssten zuerst dokumentiert werden. Kritisiert wird zudem, dass die Taten nach dem gewöhnlichen syrischen Strafgesetzbuch von 1949 verhandelt würden, das den staatlich organisierten Charakter solcher Verbrechen kaum erfassen könne.
Was das für Deutschland bedeutet
Für viele Bürger drängt sich eine Frage auf, die in Berlin lange gemieden wurde: Wenn das alte Machtsystem vor Gericht steht und Syrien beginnt, seine Vergangenheit juristisch aufzuarbeiten – wie belastbar sind dann die Fluchtgründe von 2015 noch?
Aus Sicht unserer Redaktion braucht es hier eine nüchterne, an deutschen Interessen orientierte Debatte statt reflexhafter Empörung. Rechtsstaatlichkeit heißt eben auch: Fakten prüfen, Verantwortung zuweisen, Konsequenzen ziehen – in Damaskus wie in Berlin.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.
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