
Überwachung für alle, Privatsphäre nur für die Mächtigen: EU plant beispiellosen Eingriff in die Kommunikation der Bürger
Was sich derzeit in den Hinterzimmern der Brüsseler Bürokratie zusammenbraut, sollte jeden freiheitsliebenden Europäer alarmieren. Die Europäische Union arbeitet an einer Verordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, die unter dem Deckmantel des Kinderschutzes einen beispiellosen Überwachungsapparat etablieren könnte. Das Perfide daran: Während normale Bürger künftig mit der Durchleuchtung ihrer privaten Kommunikation rechnen müssen, bleiben Politiker und Beamte von dieser Kontrolle ausgenommen.
Das Vorsorgeprinzip als Waffe gegen Innovation und Freiheit
Die EU hat sich längst einen zweifelhaften Ruf als Regulierungsweltmeister erarbeitet. Das sogenannte Vorsorgeprinzip gibt Brüssel nahezu unbegrenzte Macht, bei jeder noch so vagen Unsicherheit einzugreifen. Während in den Vereinigten Staaten Unternehmen experimentieren dürfen und erst bei tatsächlichem Schaden zur Verantwortung gezogen werden, erstickt die EU Innovation bereits im Keim. Das Ergebnis dieser Überregulierung spricht Bände: Von den weltweit fünfzig größten Technologieunternehmen stammen gerade einmal vier aus Europa.
Die Datenschutz-Grundverordnung von 2016 war bereits ein Vorgeschmack auf das, was kommen sollte. Unter dem Vorwand des Schutzes personenbezogener Daten wurde die wirtschaftliche Freiheit massiv eingeschränkt. Nun setzt Brüssel noch einen drauf und instrumentalisiert den Kampf gegen Kindesmissbrauch für eine noch weitreichendere Überwachungsagenda.
Kinderschutz als Trojanisches Pferd
Niemand bestreitet die Abscheulichkeit von Kindesmissbrauch. Der dänische Justizminister Peter Hummelgaard bringt es auf den Punkt, wenn er von Millionen geteilter Dateien spricht, hinter denen jeweils ein missbrauchtes Kind steht. Doch rechtfertigt dieses zweifellos schwerwiegende Problem wirklich die flächendeckende Überwachung aller Bürger?
Die geplante Verordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch verpflichtet Anbieter von Kommunikationsdiensten, ihre Plattformen auf möglichen Missbrauch zu analysieren und alle angemessenen Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Was zunächst harmlos klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als vergifteter Kelch. Denn angesichts der drohenden Haftung werden viele Unternehmen zur Absicherung eine großflächige Überwachung privater Kommunikation einführen müssen.
Was heute als freiwillig präsentiert wird, droht morgen zur faktischen Pflicht zu werden.
Die skandalöse Ausnahme für die Herrschenden
Der eigentliche Skandal verbirgt sich jedoch in den Ausnahmen der geplanten Verordnung. Alles, was unter nationale Sicherheit fällt, sowie elektronische Kommunikationsdienste, die nicht öffentlich zugänglich sind – sprich: die Kommunikationskanäle von Politikern und Bürokraten – bleiben von jeglicher Überwachung verschont. Private Chats zwischen Bürgern erfordern also Kontrolle, aber die Gespräche derjenigen, die vorgeben, uns zu schützen, sind tabu.
Diese Doppelmoral entlarvt die wahren Absichten hinter der Verordnung. Wenn der Schutz von Kindern tatsächlich so wichtig ist, dass er die Privatsphäre aller Bürger übertrumpft, warum gilt dies dann nicht auch für die Kommunikation der politischen Klasse? Verschwindet das Grauen etwa, wenn die Nutzer Politiker oder Beamte sind?
Die Hierarchie der Rechte in der EU
In der Rechtehierarchie der Europäischen Union zeigt sich ein verstörendes Muster: Der Kinderschutz übertrumpft die Privatsphäre der Bürger. Aber der Schutz der Eurokraten übertrumpft den Kinderschutz. Moderne Technologie bietet Politikern beispiellose Möglichkeiten zur Überwachung der Bürger, während sie sich selbst von jeder Kontrolle ausnehmen.
Ein Warnsignal auch für Deutschland
Was in Brüssel beschlossen wird, betrifft unmittelbar auch die deutschen Bürger. Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz täte gut daran, sich diesem Überwachungswahn entschieden entgegenzustellen. Doch angesichts der bisherigen Erfahrungen mit EU-Regulierungen ist Skepsis angebracht. Schlechte Ideen aus Europa haben die unangenehme Eigenschaft, sich hartnäckig durchzusetzen.
Die Bürger sollten wachsam bleiben. Denn wer heute im Namen des Kinderschutzes die Überwachung aller akzeptiert, wird morgen feststellen, dass dieselben Instrumente für ganz andere Zwecke eingesetzt werden können. Die Geschichte lehrt uns, dass einmal etablierte Überwachungsstrukturen selten wieder abgebaut werden – sie werden nur ausgeweitet.
In Zeiten, in denen das Vertrauen in staatliche Institutionen ohnehin auf einem historischen Tiefpunkt angelangt ist, sendet die EU mit dieser Verordnung ein fatales Signal: Privatsphäre ist ein Privileg der Mächtigen, nicht ein Grundrecht aller Bürger.
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