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Kettner Edelmetalle
21.12.2025
22:39 Uhr

Überwachungsstaat 2.0: Bundesregierung plant dreisten Angriff auf die Privatsphäre aller Bürger

Was einst als Schreckgespenst autoritärer Regime galt, soll nun in Deutschland Realität werden: Die Bundesregierung unter Friedrich Merz plant die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung – verpackt in den euphemistischen Begriff der „vorsorglichen IP-Adressenspeicherung". Ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, dass Internetanbieter künftig verpflichtet werden, die IP-Adressen aller Nutzer für drei Monate zu speichern und den Sicherheitsbehörden auf Anfrage zugänglich zu machen.

Der Orwell'sche Neusprech der Regierung

Besonders perfide mutet die Begründung an: Neben der Bekämpfung von Kinderpornografie und Online-Betrug soll ausgerechnet „strafbarer Hass" als Rechtfertigung für diese Massenüberwachung herhalten. Doch was genau ist „strafbarer Hass"? Eine juristische Definition sucht man im Strafgesetzbuch vergeblich. Hass ist zunächst einmal ein menschliches Gefühl – und Gefühle waren bislang in einem Rechtsstaat nicht strafbar. Hier offenbart sich die wahre Absicht: Es geht nicht um Verbrechensbekämpfung, sondern um die systematische Einschüchterung kritischer Bürger.

SPD-Justizministerin Stefanie Hubig behauptet allen Ernstes, dass die Erstellung von „Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen ausgeschlossen" sei. Eine dreiste Irreführung der Öffentlichkeit! Denn der Entwurf sieht ausdrücklich vor, dass IP-Adressen einem Anschluss und damit einer Person zugeordnet werden müssen. Da sich IP-Adressen regelmäßig ändern, müssen zwangsläufig auch Datum und Uhrzeit erfasst werden. Hinzu kommt die geplante Erleichterung von Funkzellenabfragen, mit denen sich präzise Bewegungsprofile erstellen lassen.

Verfassungswidrig – und das wissen sie auch

Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bereits zweimal für verfassungs-, europarechts- und grundrechtswidrig erklärt. Doch was kümmert das eine Regierung, die offenbar jeden Respekt vor den Grundrechten ihrer Bürger verloren hat? Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD scheint entschlossen, diesen Frontalangriff auf die Privatsphäre durchzupeitschen – koste es, was es wolle.

„Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme, dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein"

So steht es im Koalitionsvertrag. Doch wie kann etwas „verfassungskonform" sein, das höchste Gerichte bereits mehrfach als verfassungswidrig eingestuft haben? Diese Regierung scheint zu glauben, dass man Recht durch bloße Behauptung schaffen kann.

Die wahren Verbrecher lachen sich ins Fäustchen

Während unbescholtene Bürger künftig unter Generalverdacht gestellt werden, nutzen echte Kriminelle längst VPN-Dienste, das Tor-Netzwerk oder andere Anonymisierungstechniken. Die Vorratsdatenspeicherung ist damit nichts anderes als Symbolpolitik auf Kosten der Grundrechte – ein maximaler Eingriff in die Privatsphäre bei minimalem Nutzen für die Strafverfolgung.

Selbst die Gewerkschaft der Polizei kritisiert die geplante Speicherfrist von drei Monaten als zu kurz. Bei schweren Straftaten dauerten Verfahren oft deutlich länger. Wenn also selbst die Befürworter der Maßnahme einräumen, dass sie für die Bekämpfung schwerer Kriminalität unzureichend ist – wofür soll sie dann gut sein? Die Antwort liegt auf der Hand: zur Verfolgung von Meinungsdelikten, zur Einschüchterung von Regierungskritikern, zur Kontrolle des öffentlichen Diskurses.

Ein Déjà-vu aus dunklen Zeiten

Wer die Geschichte kennt, dem dürfte bei diesen Entwicklungen ein kalter Schauer über den Rücken laufen. Die systematische Überwachung der eigenen Bevölkerung war stets das Markenzeichen totalitärer Systeme. Die DDR mit ihrer Stasi, die Sowjetunion mit dem KGB – sie alle rechtfertigten ihre Überwachungsapparate mit dem Schutz vor inneren und äußeren Feinden. Heute heißt der Feind „strafbarer Hass", und die Methoden sind dieselben geblieben.

Die Bundesregierung unter Friedrich Merz, der einst als Hoffnungsträger für einen konservativen Neuanfang galt, entpuppt sich zunehmend als Totengräber bürgerlicher Freiheiten. Statt die ausufernde Kriminalität durch konsequente Abschiebungen und härtere Strafen zu bekämpfen, setzt man auf die Überwachung der eigenen Bevölkerung. Das ist nicht nur feige, sondern auch gefährlich für unsere Demokratie.

Was können Bürger tun?

In Zeiten zunehmender staatlicher Überwachung gewinnt der Schutz der eigenen Privatsphäre an Bedeutung. VPN-Dienste, verschlüsselte Kommunikation und ein bewusster Umgang mit persönlichen Daten werden zur Notwendigkeit. Doch das eigentliche Problem liegt tiefer: Eine Regierung, die ihre Bürger wie potenzielle Verbrecher behandelt, hat das Vertrauen der Menschen verspielt.

In unsicheren Zeiten wie diesen, in denen der Staat immer tiefer in die Privatsphäre seiner Bürger eindringt, gewinnt auch die Frage der Vermögenssicherung an Bedeutung. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber bieten nicht nur Schutz vor Inflation und Währungsturbulenzen, sondern auch ein Stück finanzielle Unabhängigkeit vom zunehmend übergriffigen Staat. Als Beimischung zu einem breit gestreuten Portfolio können sie einen wertvollen Beitrag zur Vermögenssicherung leisten.

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