
Unterhaltsreform: Buschmann will Unterhaltslasten fairer verteilen
Die deutsche Familienpolitik steht vor einer möglichen Reform. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, das Unterhaltsrecht zu ändern. Der Minister plant, die Unterhaltslasten gerechter zu verteilen. Besonders Elternteile, die ihre Kinder mitbetreuen, sollen durch die Änderungen entlastet werden.
Eckpunkte für neues Unterhaltsrecht
Wie Buschmann gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe erklärte, sollen die Eckpunkte für das neue Unterhaltsrecht in Kürze veröffentlicht werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll dann möglichst zügig folgen. Die Pläne des Ministers betreffen vor allem Trennungsfamilien. In diesen Familien leistet zwar ein Elternteil die Hauptbetreuung, das andere Elternteil bringt sich jedoch auch zu 30 oder 40 Prozent ein.
Entlastung für mitbetreuende Elternteile
Buschmanns Ziel ist es, klare und faire Regeln dafür zu schaffen, wie die Leistung des mitbetreuenden Elternteils beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen ist. Es solle einen Unterschied machen, ob sich jemand kaum oder zu einem gehörigen Anteil an der Kinderbetreuung beteiligt. Diejenigen, die sich erheblich einbringen, sollen durch die Reform Vorteile haben.
Positive Reaktionen aus der SPD
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, reagierte positiv auf die Pläne des Bundesjustizministers. Es sei richtig, das Recht an die gesellschaftliche Realität anzupassen, so Wiese. Besonders alleinerziehende Väter, die nach einer Scheidung den vollen Unterhalt zahlen müssen, obwohl das Kind viel Zeit bei ihnen verbringt, könnten von der Reform profitieren.
Kritische Betrachtung
Obwohl die geplante Reform auf den ersten Blick positiv erscheint, bleibt abzuwarten, wie sie in der Praxis umgesetzt wird. Denn während die Entlastung der mitbetreuenden Elternteile ein lobenswertes Ziel ist, darf nicht vergessen werden, dass die finanzielle Unterstützung der Kinder im Vordergrund stehen muss. Es bleibt also abzuwarten, ob die Reform tatsächlich fairer sein wird oder ob sie lediglich eine weitere Belastung für die Hauptbetreuungsperson darstellt.
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