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04.07.2025
06:52 Uhr

Verfassungsgericht-Nominierung: Union rebelliert gegen SPD-Kandidatin mit fragwürdiger Agenda

Die noch junge Große Koalition steht bereits vor ihrer ersten ernsthaften Belastungsprobe. Die SPD-Nominierung der Potsdamer Juristin Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht sorgt in der Union für erheblichen Unmut. Was als routinemäßige Nachbesetzung dreier Richterstellen gedacht war, entwickelt sich zu einem handfesten Koalitionskonflikt, der die Handlungsfähigkeit der Regierung Merz infrage stellen könnte.

Aktivismus statt Neutralität?

Die 54-jährige Verfassungsrechtlerin Brosius-Gersdorf vertritt Positionen, die in konservativen Kreisen als höchst problematisch gelten. Ihre Befürwortung eines AfD-Verbotsverfahrens mag auf den ersten Blick noch nachvollziehbar erscheinen, doch ihre weiteren Ansichten offenbaren eine bedenkliche ideologische Schlagseite. Besonders ihre Haltung zur Abtreibungsfrage stößt in der Union auf vehemente Ablehnung.

Als Mitglied einer Regierungskommission kam Brosius-Gersdorf 2024 zu dem Schluss, dass Schwangerschaftsabbrüche grundrechtskonform seien. Diese Position steht im krassen Widerspruch zu den christlich-konservativen Werten, die das Fundament der Union bilden. Noch beunruhigender ist ihre Kritik am Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen – ein klares Signal, dass sie bereit wäre, die Neutralität des Staates zugunsten einer falsch verstandenen Toleranz aufzuweichen.

Widerstand formiert sich

Die Reaktionen aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion sprechen eine deutliche Sprache. "Unwählbar!" – dieses vernichtende Urteil der Brandenburger CDU-Abgeordneten Saskia Ludwig bringt die Stimmung auf den Punkt. In internen Chatgruppen soll von "Unverständnis, Unmut oder gar Entsetzen" die Rede sein. Ein Unionspolitiker prophezeit bereits das Scheitern der Kandidatin bei der anstehenden Wahl im Bundestag.

"Dass damit nicht die Anhängerschaft beseitigt werden könne"

Diese Aussage Brosius-Gersdorfs über AfD-Anhänger bei Markus Lanz zeigt ihre problematische Sichtweise. Statt sich auf die verfassungsrechtlichen Aspekte zu konzentrieren, betreibt sie politischen Aktivismus – eine Eigenschaft, die bei einem Verfassungsrichter fatal wäre.

Zweite SPD-Kandidatin noch umstrittener

Als wäre die Personalie Brosius-Gersdorf nicht schon kontrovers genug, nominierte die SPD mit Ann-Katrin Kaufhold eine zweite Kandidatin, die in Unionskreisen als "inhaltlich noch linker" gilt. Die 49-jährige Münchner Rechtsprofessorin ist Schülerin des ehemaligen BVerfG-Präsidenten Andreas Voßkuhle, der während seiner Amtszeit wiederholt durch progressive Urteile auffiel.

Diese Doppelnominierung wirkt wie eine bewusste Provokation der SPD gegenüber ihrem konservativen Koalitionspartner. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Sozialdemokraten das höchste deutsche Gericht gezielt mit Richtern besetzen wollen, die ihre ideologische Agenda vorantreiben.

Koalition vor Zerreißprobe

Die für den 10. Juli angesetzte Wahl im Bundestag könnte zum Lackmustest für die Stabilität der Großen Koalition werden. Für die Wahl der Verfassungsrichter ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich – ohne die Stimmen der Union ist dies nicht zu erreichen. Die CDU/CSU steht vor einem Dilemma: Gibt sie nach, verrät sie ihre Grundwerte. Bleibt sie hart, riskiert sie einen offenen Koalitionskonflikt.

Es ist bezeichnend für den Zustand unserer politischen Kultur, dass ausgerechnet beim Bundesverfassungsgericht – der Institution, die über unsere Grundordnung wacht – ideologische Grabenkämpfe ausgetragen werden. Das Gericht sollte ein Hort der Neutralität und Ausgewogenheit sein, kein Spielball parteipolitischer Interessen.

Zeit für klare Kante

Die Union täte gut daran, in dieser Frage Rückgrat zu zeigen. Ein Bundesverfassungsgericht, das mit Aktivisten besetzt wird, die Abtreibungen legitimieren und religiöse Neutralität des Staates aufweichen wollen, wäre ein fatales Signal. Deutschland braucht Verfassungsrichter, die das Grundgesetz schützen – nicht solche, die es nach ihrem ideologischen Gusto uminterpretieren.

Die Nominierung von Günter Spinner als drittem Kandidaten scheint weniger kontrovers, doch auch hier sollte genau hingeschaut werden. Der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht könnte durchaus ein Kompromisskandidat sein – vorausgesetzt, die SPD zeigt sich bei den beiden umstrittenen Kandidatinnen beweglich.

Es bleibt zu hoffen, dass die Union ihrer Verantwortung gerecht wird und diese fragwürdigen Personalien verhindert. Das Bundesverfassungsgericht ist zu wichtig, als dass es zum Experimentierfeld für gesellschaftspolitische Utopien werden dürfte. Die konservative Mehrheit im Land hat ein Recht darauf, dass ihre Werte auch in Karlsruhe vertreten werden.

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