
Verfassungsrichter mit Verbindungen zur linksextremen Szene: Ein Skandal, der Fragen aufwirft

Was sich derzeit in Bremen abspielt, liest sich wie ein schlechter Politthriller – nur dass die Realität einmal mehr die Fiktion übertrifft. Ein stellvertretendes Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs, also eines der höchsten Verfassungsorgane des Landes, soll bei der Enttarnung eines V-Mannes des Verfassungsschutzes anwesend gewesen sein. Der Anwalt Anatol Anuschewski, einst auf Vorschlag der Linkspartei in sein Amt gewählt, hat nun seinen Rückzug angekündigt. Doch reicht das wirklich aus?
Die Verstrickungen eines Verfassungsrichters
Nach Recherchen des Spiegel war Anuschewski Teil einer Gruppe, die Anfang Januar einen V-Mann des Bremer Landesverfassungsschutzes in dessen eigener Wohnung konfrontierte. Unter dem Druck dieses Gesprächs räumte der Betroffene seine Tätigkeit für den Verfassungsschutz ein. Kurz darauf veröffentlichte die „Interventionistische Linke" – eine vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufte und seit Jahren beobachtete Gruppierung – eine Stellungnahme, in der sie den enttarnten Spitzel mit gekürztem Namen und Foto öffentlich an den Pranger stellte.
Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Ein Mann, der einem Verfassungsorgan angehört, das über die Einhaltung der Landesverfassung wacht, soll aktiv an einer Aktion beteiligt gewesen sein, die einen Mitarbeiter eben jenes Staates enttarnte, den er zu schützen geschworen hat. Die Ironie könnte kaum bitterer sein.
Die Linke spielt auf Zeit
Besonders aufschlussreich ist die Reaktion der Linkspartei. Man gehe davon aus, so die offizielle Stellungnahme, dass Anuschewski „in seiner beruflichen Funktion als Anwalt zugegen war". Eine bemerkenswert dünne Erklärung für einen derart schwerwiegenden Vorwurf. Gleichzeitig kündigte die Partei an, eine „zügige Neubesetzung" der Position anzustreben. Die Eile, mit der man den vakanten Posten wieder besetzen möchte, spricht Bände. Offenbar geht es weniger um Aufklärung als vielmehr darum, den Einfluss in einem wichtigen Verfassungsorgan nicht zu verlieren.
Forderungen nach lückenloser Aufklärung
Immerhin zeigen sich andere Parteien weniger nachsichtig. Grüne, CDU und FDP fordern übereinstimmend eine „lückenlose" Untersuchung des Vorgangs. Die Grünen begrüßten den Rückzug mit dem bezeichnenden Hinweis, das Ansehen des Staatsgerichtshofs dürfe „nicht weiter beschädigt werden". CDU und FDP gehen noch einen Schritt weiter und verlangen Auskunft darüber, was dem Senat über Anuschewskis Verbindungen bekannt war, als er für das Amt vorgeschlagen wurde.
Ein Schlaglicht auf bedenkliche Verflechtungen
Der Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf die Nähe zwischen Teilen der linken Szene und staatlichen Institutionen – nicht nur in Bremen. Die Interventionistische Linke macht keinen Hehl aus ihrem Ziel, die bestehenden politischen Verhältnisse zu überwinden. Im Verfassungsschutzbericht wird der Gruppierung vorgeworfen, „eng mit gewalttätigen Akteuren zusammenzuarbeiten" und deren Aktionen zu billigen.
Wie konnte es geschehen, dass ein Mann mit offenbar engen Verbindungen zu einer solchen Gruppierung überhaupt in ein derart sensibles Amt gelangte? Diese Frage muss gestellt werden, auch wenn sie unbequem ist. Die Überprüfungsmechanismen bei der Besetzung von Verfassungsorganen scheinen in diesem Fall kläglich versagt zu haben.
Hochverrat oder Kavaliersdelikt?
Ein einfacher Rücktritt kann nicht das Ende dieser Affäre sein. Hier wurde möglicherweise das Leben eines Menschen gefährdet, der im Auftrag des Staates arbeitete. Die Enttarnung eines V-Mannes ist kein Kavaliersdelikt – sie kann für den Betroffenen existenzbedrohende Konsequenzen haben. Kritiker sprechen bereits von Hochverrat, und diese Einschätzung erscheint keineswegs übertrieben.
Deutschland leistet sich seit Jahren eine erschreckende Naivität gegenüber linksextremistischen Strukturen. Während bei vermeintlichen Bedrohungen von rechts keine Mühen gescheut werden, scheint man bei der anderen Seite des politischen Spektrums beide Augen zuzudrücken. Der Fall Anuschewski ist nur das jüngste Beispiel für diese gefährliche Schieflage.
Es bleibt zu hoffen, dass die geforderte Aufklärung tatsächlich stattfindet und nicht im Sande verläuft. Der Rechtsstaat kann es sich nicht leisten, solche Vorfälle unter den Teppich zu kehren. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wer in ihrem Namen Recht spricht – und welche Loyalitäten diese Personen tatsächlich haben.

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