
Verfassungsrichterwahl: Kirche warnt vor "radikalem Angriff auf Fundamente unserer Verfassung"
Die für Freitag angesetzte Wahl neuer Richter am Bundesverfassungsgericht entwickelt sich zu einem Grundsatzstreit über den Schutz ungeborenen Lebens. Im Zentrum der Kontroverse steht die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, deren Nominierung von höchsten Kirchenvertretern als fundamentale Bedrohung der Verfassungsordnung bezeichnet wird.
Merz verteidigt umstrittene Personalie
Bundeskanzler Friedrich Merz sieht sich massivem Gegenwind ausgesetzt, nachdem er im Bundestag erklärt hatte, die Wahl Brosius-Gersdorfs vor seinem Gewissen verantworten zu können. Die knappe Antwort des CDU-Chefs auf eine entsprechende Frage der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch offenbart die tiefen Risse, die diese Personalie selbst innerhalb der Union aufgerissen hat.
Was macht diese Kandidatin so kontrovers? Brosius-Gersdorf fungierte in der vergangenen Wahlperiode als stellvertretende Koordinatorin einer Regierungskommission, die eine mögliche Liberalisierung der Abtreibungsregelung prüfen sollte. Ihre öffentliche Aussage, es gebe "gute Gründe dafür, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gelte", löst bei konservativen Kräften und Kirchenvertretern blankes Entsetzen aus.
Kirchliche Warnung vor Verfassungsbruch
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki findet deutliche Worte: Die Unantastbarkeit der Menschenwürde müsse ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten – von der Empfängnis an bis zum natürlichen Lebensende. Das Bundesverfassungsgericht sei bislang der Garant für diesen umfassenden Schutz gewesen. Diese Tradition dürfe nicht gebrochen werden.
"Wer die Ansicht vertritt, dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt, vollzieht einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung"
Diese scharfe Kritik der süddeutschen Bischöfe Stefan Oster und Rudolf Voderholzer bringt die Befürchtungen auf den Punkt: Hier gehe es nicht um juristische Spitzfindigkeiten, sondern um die Grundfesten unserer Werteordnung.
Breite Front der Besorgnis
Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) schließt sich den Bedenken an. Präsidentin Irme Stetter-Karp erklärt unmissverständlich, sie könne Brosius-Gersdorf aufgrund ihrer Position nicht wählen. Die Tatsache, dass selbst das oft als progressiv geltende ZdK hier klare Grenzen zieht, unterstreicht die Tragweite der Entscheidung.
Die Große Koalition hat zwar vereinbart, dass Brosius-Gersdorf weder Präsidentin noch Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden könne – ein schwacher Kompromiss, der die grundsätzlichen Bedenken nicht ausräumt. Für die Wahl am Freitag ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die Abstimmung erfolgt geheim. Neben Brosius-Gersdorf stehen die Münchner Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold und der Bundesarbeitsrichter Günter Spinner zur Wahl.
Gefährlicher Präzedenzfall
Was hier auf dem Spiel steht, geht weit über eine einzelne Personalentscheidung hinaus. Wenn das höchste deutsche Gericht mit Richtern besetzt wird, die fundamentale Verfassungsprinzipien relativieren, untergräbt das die Autorität und Glaubwürdigkeit dieser Institution. Die Warnung der Kirchenvertreter sollte ernst genommen werden: Eine Verfassungsrichterin, die den Schutz ungeborenen Lebens zur Disposition stellt, könnte Präzedenzfälle schaffen, die unsere Rechtsordnung nachhaltig verändern.
Die Abgeordneten des Bundestages stehen am Freitag vor einer historischen Verantwortung. Sie müssen entscheiden, ob sie den Weg für eine schleichende Aushöhlung des Lebensschutzes ebnen oder ob sie sich zu den unveräußerlichen Grundwerten unserer Verfassung bekennen. Die geheime Abstimmung wird zeigen, wie viele Parlamentarier bereit sind, ihrem Gewissen zu folgen – und wie viele dem Fraktionszwang nachgeben werden.
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