
Verfassungsschutz oder Verfassungsbruch? Deutsche Bürger wehren sich gegen WHO-Ermächtigungsgesetz
Während die Bundesregierung unter Friedrich Merz still und heimlich die Souveränität Deutschlands an eine nicht gewählte internationale Organisation verscherbeln will, formiert sich endlich Widerstand aus der Zivilgesellschaft. Die erste Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Übernahme der neuen WHO-Gesundheitsvorschriften ins deutsche Recht liegt beim Bundesverfassungsgericht. Ein längst überfälliger Schritt, der die Frage aufwirft: Wie weit darf eine Regierung gehen, bevor das Volk "Stopp" ruft?
Der schleichende Ausverkauf deutscher Grundrechte
Am 18. August 2025 reichten die Menschenrechtsbeauftragten Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein von der Organisation "United for Freedom" gemeinsam mit einem Arzt Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Ziel: Die drohende Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu verhindern, die am 1. Juni 2024 unter höchst fragwürdigen Umständen von der Weltgesundheitsversammlung durchgepeitscht wurden.
Was die Bundesregierung als harmlosen Verwaltungsakt verkaufen möchte, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als frontaler Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Im Artikel 2 des geplanten Zustimmungsgesetzes steht schwarz auf weiß, was uns blüht: Die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, das Brief- und Postgeheimnis sowie die Freizügigkeit – allesamt fundamentale Grundrechte – sollen eingeschränkt werden können.
Ein Blick über den Tellerrand zeigt: Deutschland steht allein
Während Länder wie Israel, die USA, Argentinien, Österreich, Ungarn und Italien die neuen WHO-Vorschriften mit der Begründung ablehnen, ihre nationale Souveränität sei bedroht, scheint die deutsche Regierung geradezu erpicht darauf zu sein, die Kontrolle über die Gesundheitspolitik an eine internationale Organisation abzugeben. Man fragt sich unwillkürlich: Haben unsere Volksvertreter vergessen, wem sie eigentlich verpflichtet sind?
Die Kläger haben zusätzlich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Sie wollen den Bundestag verpflichten, gegen das Zustimmungsgesetz zu stimmen. Ein verzweifelter Versuch, in letzter Minute zu verhindern, was wie ein abgekartetes Spiel wirkt. Denn seien wir ehrlich: Bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag dürfte die Zustimmung nur Formsache sein.
Die Lehren aus der Corona-Zeit: Nichts gelernt, nichts begriffen
Haben wir aus den Jahren 2020 bis 2023 wirklich nichts gelernt? Die willkürlichen Lockdowns, die unverhältnismäßigen Grundrechtseinschränkungen, die gesellschaftliche Spaltung – all das scheint bereits vergessen. Stattdessen bereitet man den Boden für noch weitreichendere Eingriffe in unsere Freiheitsrechte.
Die neuen WHO-Vorschriften würden es ermöglichen, dass eine nicht demokratisch legitimierte Organisation in Genf darüber entscheidet, welche Maßnahmen in Deutschland zu ergreifen sind. Das Demokratieprinzip? Ausgehebelt. Das Rechtsstaatsprinzip? Zur Makulatur verkommen. Der Föderalismus? Ein Relikt vergangener Zeiten.
Bürgerinitiative startet Aufklärungskampagne
Die GemeinWohlLobby hat erkannt, dass viele Bundestagsabgeordnete die tragweite ihrer Entscheidung möglicherweise gar nicht erfassen. Eine E-Mail-Aktion soll die Volksvertreter mit Fakten versorgen. Ein nobles Unterfangen, das jedoch die Frage aufwirft: Sollten Abgeordnete, die über derart fundamentale Fragen abstimmen, nicht von sich aus informiert sein?
Immerhin: Die Verfassungsbeschwerde wurde zur freien Verfügung gestellt. Jeder Bürger kann sich anschließen und beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung verlangen. Eine Anleitung findet sich auf der Website der GemeinWohlLobby.
Gold als Schutz vor staatlicher Willkür
In Zeiten, in denen Regierungen bereit sind, fundamentale Bürgerrechte auf dem Altar internationaler Organisationen zu opfern, gewinnt die Absicherung des eigenen Vermögens eine neue Dimension. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber bieten nicht nur Schutz vor Inflation und Währungskrisen, sondern auch vor staatlichen Zugriffen. Sie sind der ultimative Vermögenswert für all jene, die der Weisheit ihrer Regierung nicht mehr blind vertrauen wollen.
Während Bankkonten eingefroren, Immobilien enteignet und digitale Vermögenswerte kontrolliert werden können, bleibt physisches Gold in Ihrem Besitz – unabhängig davon, welche dystopischen Gesundheitsvorschriften gerade in Kraft sind. Ein kluger Investor diversifiziert sein Portfolio entsprechend.
"Die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO missachten wesentliche Elemente unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung" – so die Einschätzung der Kläger.
Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Rolle als Hüter der Verfassung gerecht wird. Doch selbst wenn nicht: Der Widerstand formiert sich. Immer mehr Bürger erkennen, dass es fünf vor zwölf ist. Die Frage ist nur: Werden es genug sein, um den Ausverkauf unserer Souveränität noch zu stoppen?

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