
Vier Wochen vor der Wahl: AfD zerrt Berlins Justizsenatorin vor Gericht

Berlin steht vor einem Verfassungsstreit mitten im Wahlkampf. Die Berliner AfD hat am Montag mitgeteilt, dass sie beim Verfassungsgerichtshof des Landes Klage gegen Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) eingereicht hat. Der Vorwurf: Die Senatorin habe ihr Amt genutzt, um eine konkurrierende Partei öffentlich herabzusetzen.
Ein Satz aus einem Interview – und der Streit ist da
Auslöser ist ein Interview Badenbergs mit der Berliner Morgenpost vom 13. August. Darin bezeichnete sie die AfD unter anderem als „Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat“. Die Partei sieht darin einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot.
Der Landesverband beantragt nach eigenen Angaben die gerichtliche Feststellung, dass die Senatorin mit diesen Äußerungen das Recht der AfD auf faire Teilnahme an der Abgeordnetenhauswahl verletzt habe. Gewählt wird in Berlin am 20. September – in gut vier Wochen.
Warum der Fall besonders heikel ist
Brisant wird die Sache durch einen Umstand: Badenberg tritt selbst an. Sie kandidiert für die CDU in Wilmersdorf. AfD-Landeschefin und Spitzenkandidatin Kristin Brinker leitet daraus ein persönliches Interesse der Senatorin am Abschneiden ihrer Konkurrenz ab.
„Die Äußerungen der Justizsenatorin sollen die Wähler in die Irre führen“
So wird Brinker zitiert. Badenberg spreche in dem Interview als Senatorin und sei deshalb zur Neutralität verpflichtet, argumentiert sie: „Daher muss ihr diese Entgleisung untersagt werden.“ Ob der Verfassungsgerichtshof dieser Lesart folgt, ist völlig offen.
Karlsruhe hat schon mehrfach entschieden
Neu ist die Frage nicht. Die Verfassungsgerichte haben sich wiederholt damit befasst, wie weit Regierungsmitglieder in amtlicher Funktion gegen Parteien austeilen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht rügte in den vergangenen Jahren unter anderem Äußerungen der damaligen Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, des früheren Bundesinnenministers Horst Seehofer und der damaligen Kanzlerin Angela Merkel als Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien.
Die Linie der Rechtsprechung ist im Kern simpel: Wer als Minister spricht, spricht mit der Autorität des Staates – und die gehört nicht in den Parteienwettbewerb. Als Wahlkämpfer darf dieselbe Person dagegen deutlich schärfer formulieren. Die Grenze verläuft zwischen Amtsträger und Parteipolitiker – und genau darum wird nun gestritten.
Zweite Baustelle: Plagiatsvorwürfe gegen die Dissertation
Für Badenberg kommt die Klage zur Unzeit. Erst in der vergangenen Woche wurden Vorwürfe gegen ihre 2005 an der Universität zu Köln veröffentlichte Doktorarbeit bekannt. Der österreichische Plagiatsprüfer Stefan Weber dokumentiert Medienberichten zufolge in einem 43-seitigen Gutachten nach eigenen Angaben „83 schwerwiegende Plagiatsfragmente“; in einem Fall spricht er von „Textbetrug“. Wissenschaftlich abschließend bewertet sind die Vorwürfe bislang nicht.
Die Senatorin selbst erklärte, die Arbeit sei „nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt“ worden. Sie habe die Universität zu Köln um eine unabhängige und umfassende Prüfung gebeten.
Damit steht ausgerechnet die frühere Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die 2023 zunächst parteilos ins Amt kam und später der CDU beitrat, kurz vor der Wahl an zwei Fronten unter Druck. Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Fall vor allem eines: Wenn Regierungsvertreter im Wahlkampf zu politischen Wertungen greifen, liefern sie dem Gegner die Bühne gleich mit.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere Einschätzung auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.

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